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Führerschein ab 65: Neue Regeln für Teneriffa und ganz Spanien

Ältere Fahrer im Fokus: Was die DGT ab 65 Jahren ändert

Der Führerschein bleibt für viele Menschen auf Teneriffa und im Rest Spaniens ein unverzichtbares Dokument. Er garantiert nicht nur die Freiheit, jederzeit selbst ans Steuer zu steigen und zu verreisen, sondern ist für zahlreiche Berufstätige auch ein wichtiges Arbeitsmittel. Wer ihn verliert oder nicht rechtzeitig verlängern kann, steht schnell vor ernsthaften Problemen. Die spanische Verkehrsbehörde DGT stellt jedoch klar: „Weiterfahren ist keine Frage des Alters, sondern des Zustands der Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Fahrers. Ab 65 Jahren und um sicherzustellen, dass die Fahrtauglichkeit erhalten bleibt, wird die Gültigkeitsdauer des Führerscheins verkürzt. Dadurch sollen die medizinischen und tauglichkeitsbezogenen Untersuchungen häufiger stattfinden, damit das Fahren für alle sicher bleibt.“

Kürzere Gültigkeit: Alle fünf Jahre zur Kontrolle

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die DGT festgelegt, dass die Gültigkeitsdauer des Führerscheins ab dem 65. Lebensjahr reduziert wird. Das Ziel: häufigere ärztliche Checks. Diese Untersuchungen stellen sicher, dass die notwendigen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs weiterhin vorhanden sind. Die neuen maximalen Gültigkeitszeiträume betragen fünf Jahre für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B sowie für Fahrerlaubnisse. Für professionelle Fahrer von Lastwagen und Bussen (Klassen C, C1, D, D1, EC, EC1, ED, ED1 usw.) verkürzt sich der Zeitraum auf drei Jahre.

Besonders betroffen: Der Jahrgang 1961

Fahrer, die im Jahr 1961 geboren wurden, müssen ab sofort damit rechnen, ihren Führerschein nicht mehr wie gewohnt alle zehn, sondern nur noch alle fünf Jahre zu verlängern. Dies ist die direkte Folge der neuen, strengeren Regelung für alle, die die 65-Jahres-Marke erreicht haben.

Ab 70 wird es günstiger: Keine Gebühren mehr fällig

Eine gute Nachricht gibt es für alle Fahrer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben: Sie müssen keine Gebühren mehr für die Verlängerung des Führerscheins bezahlen. Allerdings sind sie weiterhin verpflichtet, die Kosten für die obligatorische ärztliche Untersuchung zu tragen. Diese muss stets in einem von der DGT zugelassenen Zentrum durchgeführt werden, das das Ergebnis direkt an die Verkehrsbehörde übermittelt. Ein weiterer Vorteil für diese Altersgruppe: Sie können die Verlängerung vornehmen, ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen. Für das Jahr 2026 bedeutet dies konkret: Alle, die 1956 geboren sind und in diesem Jahr ihren Führerschein verlängern müssen, sind von der Zahlung der Gebühren befreit.

Achtung, Bußgeld: Wer mit abgelaufenem Führerschein fährt

Die Verkehrsbehörde warnt alle Fahrer eindringlich davor, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein stets gültig zu halten. Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Zunächst droht ein Bußgeld von 200 Euro, allerdings ohne Punkteabzug in Flensburg. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis jedoch auch als Straftat eingestuft werden. In diesem Fall droht eine Geldstrafe von bis zu zwölf bis 24 Monaten des eigenen Einkommens. Darüber hinaus kann es zu erheblichen Komplikationen mit der Kfz-Versicherung kommen, etwa wenn ein Unfall passiert und der Versicherungsschutz wegen des ungültigen Führerscheins erlischt.

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