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Strafen trotz Dekret: Eigentümer auf La Gomera in der Zwickmühle

Ein Jahr voller Versprechungen, aber keine Besserung in Sicht

Ein Jahr ist es her, dass die kanarische Regierung ein vielbeachtetes Dekret erließ. Es sollte die umstrittenen Strafzahlungen für all jene Eigentümer stoppen, die ihre Apartments auf den Inseln als Zweitwohnsitz oder dauerhaften Wohnraum nutzen und nicht der touristischen Vermietung zuführen. Doch die Realität sieht anders aus: Die Sanktionen treffen weiterhin Familien. Erst im April erhielten die Besitzer einer solchen Wohnung auf La Gomera einen Strafbescheid über 2.250 Euro – mit der Begründung, sie würden die Immobilie nicht touristisch, sondern zu Wohnzwecken nutzen. Die Behörden stufen diesen Verstoß als „schwerwiegend“ ein und begründen die Höhe der Strafe mit der Lage der Wohnung im touristisch stark frequentierten Valle Gran Rey.

„Wir wollen einfach nur in Ruhe unser Zuhause genießen“

Eine der betroffenen Eigentümerinnen schildert der Redaktion ihre Situation: „Mein Vater hat sich die Wohnung mit viel Mühe und Entbehrung gekauft. Nun haben wir drei Geschwister sie geerbt und möchten sie einfach für uns nutzen, nicht für Feriengäste. Wir sind im Ruhestand und wollen die Zeit mit der Familie verbringen.“ Die Frau betont ihre tiefe Verwurzelung mit der Insel – die Familie stammt ursprünglich von La Gomera – auch wenn sie selbst auf Teneriffa gelebt hat. „Es ist einfach ungerecht, dass man uns und so vielen anderen Hunderten Familien das Leben so schwer macht.“

Debatte im Parlament: Politischer Schlagabtausch ohne greifbare Ergebnisse

Erst in dieser Woche stand das Thema erneut auf der Tagesordnung des kanarischen Parlaments. Mitglieder der „Plattform der vom Tourismusgesetz Betroffenen“ verfolgten die Debatte live, bei der die Partei Nueva Canarias die Tourismusministerin zur aktuellen Lage befragte. Kern der Kritik: Das vor einem Jahr verabschiedete Dekret, das die Strafen eigentlich aussetzen sollte, sei ein Schlag ins Wasser gewesen. Warum, so die Frage, treffen die Bescheide die Bürger weiterhin?

Tourismusministerin Jéssica de León (PP) verwies darauf, dass das eigentliche Gesetz, auf dem die aktuellen Strafen beruhen, bereits aus dem Jahr 2013 stamme. Es regele das Prinzip der „Einheit der Bewirtschaftung“ (unidad de explotación), wonach Eigentümer ihre Apartments nicht eigenständig vermieten dürfen, sondern dies nur über einen gewerblichen Betreiber geht. Die Nutzung richte sich zudem nach dem jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde. De León stellte klar, dass sie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes nicht im Amt gewesen sei. Heute sei ihr Ministerium jedoch gesetzlich verpflichtet, eingegangene Anzeigen von Betreibern zu bearbeiten und das Gesetz durchzusetzen. Sie betonte, dass man weiterhin nach Lösungen suche und auf einen „Dialogtisch“ setze.

Zahlen und Fakten: 176 laufende Verfahren – und keinerlei Fortschritt?

Die Ministerin legte konkrete Zahlen auf den Tisch: Insgesamt gibt es auf den Inseln 176 eröffnete Verfahren dieser Art. Davon wurden 110 Einsprüche (recursos de alzada) eingelegt, 66 Verfahren sind ohne Widerspruch geblieben, 37 sind noch nicht zugestellt, 63 warten auf eine Entscheidung und gerade einmal zehn Fälle wurden endgültig abgeschlossen.

Aus Sicht der Plattform ein Beleg für die Misere: „Die Politik sagt, sie müsse strafen, weil es Anzeigen von den Betreibern gibt. Aber eine Anzeige zu bearbeiten, heißt doch nicht automatisch, dass man auch ein Bußgeld verhängen muss. Die Verwaltung ist verpflichtet, jeden Einzelfall zu prüfen. Wenn aber bestandsgeschützte Rechte vorliegen, darf eine Strafe gar nicht erst verhängt werden.“

Laut eigenen Berechnungen der Plattform, basierend auf offiziellen Ausschreibungen, gibt es 128 Zahlungsaufforderungen und 178 Einleitungsbescheide. Allein seit Inkrafttreten des besagten Dekrets seien 62 neue Verfahren eingeleitet worden.

„Beim Kauf hat uns nie jemand gesagt, dass wir nicht hier wohnen dürfen“

Die betroffene Eigentümerin von La Gomera beschreibt die absurde Situation: „Es gibt in unserer Anlage Wohnungen, die gerne in der touristischen Vermietung bleiben wollen. Das ist deren gutes Recht, und wir sind die Letzten, die sich dagegen stellen. Aber warum müssen wir bestraft werden, nur weil wir das nicht wollen? Unser Betreiber hat uns angezeigt, und nun flattern uns die Strafzettel ins Haus. Das ist eine äußerst unangenehme Situation, wenn man in sein eigenes Zuhause kommt und solche Post findet. Der Betreiber soll mit den Wohnungen arbeiten, die er will, und diejenigen von uns, die ihre Ruhe wollen, sollen in Ruhe gelassen werden.“

Sie verweist darauf, dass es auf La Gomera in den Ferienanlagen schon immer eine Durchmischung gab: „Es waren immer einige Wohnungen in der Vermietung und andere nicht. Das hat jahrzehntelang funktioniert, ohne Probleme.“ Die Familie hat den Strafbescheid angefochten. „Die Strafe zu zahlen hieße, der Behörde Recht zu geben. Das kommt für uns nicht in Frage.“

Auch ihr Vater habe beim Kauf der Wohnung Ende der 1990er oder Anfang der 2000er Jahre nie gesagt bekommen, dass er sie nicht als reinen Wohnsitz nutzen dürfe. „Das Kataster weist die Wohnung als Wohnraum aus. Genauso steht es auch im alten Kaufvertrag meines Vaters. Es gibt schlichtweg keine rechtliche Grundlage, uns für die private Nutzung zu bestrafen.“

Die Plattform bleibt hartnäckig: „Das Dekret ist eine Falle“

Maribe Doreste, Sprecherin der „Plattform der vom Tourismusgesetz Betroffenen“, kämpft weiter gegen die Flut von Strafbescheiden. Sie erklärt, die Plattform habe bereits im vergangenen Jahr gewarnt, dass das Dekret die Sanktionen nicht stoppen würde. „Es war eine Falle. Das Dekret verlangte von den Eigentümern, eine Umwidmung ihrer Wohnung zu beantragen. Aber man kann doch nicht etwas beantragen, das man bereits besitzt und das einem rechtmäßig gehört. Wenn du so einen Antrag stellst, gibst du der Verwaltung indirekt Recht und bestätigst, dass deine Wohnung eigentlich eine touristische Nutzung hat. Wir hingegen verteidigen, dass unsere Nutzung legal und durch Bestandsschutz gedeckt ist.“

Das sogenannte Dekret 2/2025 sei als Lösung präsentiert worden, habe aber weder die Strafen ausgesetzt noch das Problem gelöst. „Ein Jahr nach seinem Inkrafttreten hagelt es weiter Bußgelder. Für uns ist das Dekret nicht nur gescheitert, es hat die Situation sogar verschlimmert. Es hat die Wohnungen endgültig als ‚Beherbergungseinheiten‘ abgestempelt und die Eigentümer dazu verdonnert, sie touristisch zu nutzen oder sogar einem einzigen Betreiber in der Anlage zu unterstellen.“

Ein neues Stadtmodell? „Man will eine Stadt ohne Bürger“

Die Plattform sieht dahinter eine klare Strategie: Bestimmte Zonen wie Maspalomas auf Gran Canaria sollen zu reinen Touristengebieten werden, aus denen die einheimischen Bewohner verschwinden. „Man will ein Modell der ‚Ferienstadt ohne Bürger‘ durchsetzen“, kritisieren die Aktivisten. Die Betroffenen betonen, dass sie keine touristische Aktivität ausüben und schlichtweg Bewohner und keine gewerblichen Vermieter sind. „Der Tourismusbehörde stehen daher gar keine Befugnisse über uns zu. Sie soll den Tourismus regulieren, von uns aus gerne. Aber wir sind nun einmal nicht der Tourismus“, so das Fazit der Plattform.

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