Richterlicher Richterspruch im Millionenpoker um Hotels
Das Handelsgericht Nummer 1 in Las Palmas de Gran Canaria hat den Zuschlag für die in einem Insolvenzverfahren versteigerten Hotels der Santana Cazorla-Gruppe erteilt. Der Gewinner des Bieterwettstreits ist die Hotelgruppe Martínón, die sich damit gegen den starken Mitbewerber Lopesan durchsetzte. In einem am Dienstag, dem 17. März 2026, verkündeten Beschluss beendete Richter Alberto López Villarrubia einen fast einjährigen Rechtsstreit zwischen den beiden Tourismusgiganten der Kanaren.
Um was ging es in dem Bieterverfahren?
Gegenstand des Verfahrens waren die Hotels Valle Taurito, Costa Taurito und Lago Taurito im südlichen Mogán sowie die Konzession für das Hotel Las Tirajanas in San Bartolomé de Tirajana. Diese Assets gehörten zur insolventen Gesellschaft Mar Abierto, die einst Teil des mächtigen Unternehmensimperiums der Brüder Santana Cazorla war. Nach einem von einer spezialisierten Stelle verwalteten Verkaufsprozess lagen zwei Höchstgebote vor.
Das Zahlen-Duell: Ein Hauch von Differenz
Die Grupo Martínón bot über ihre Gesellschaft División Turística Valle Taurito 85 Millionen Euro. Das Gebot der Lopesan-Gruppe, eingereicht über ihre Tochtergesellschaft Isla Marina, lag lediglich 1.000 Euro höher. Dennoch entschied sich das Gericht nicht für den rein höchsten Bieter. Der Richter führte aus, dass es sich nicht um eine reine Versteigerung nach dem Höchstpreis-Prinzip handle, sondern um ein hybrides Verfahren, bei dem weitere Faktoren zu bewerten seien. Dazu zählen die Übernahme von Verträgen und die Haltung gegenüber den Arbeitnehmern.
Drei entscheidende Gründe für die Vergabe an Martínón
Der Insolvenzverwalter, Amalio José Miralles, hatte bereits ein begründetes Gutachten zugunsten der Grupo Martínón vorgelegt. Der Richter übernahm im Wesentlichen drei Argumente, um das technische Preis-Patt aufzulösen:
1. Der Wasserpark-Vertrag: Lopesan weigerte sich, den Vertrag für den Betrieb des Wasserparks und des Parkplatzes zu übernehmen, die für die Hotels essenziell sind. Der Verwalter sah darin eine erhebliche wirtschaftliche Gefahr für die insolvente Mar Abierto, da diese dann Entschädigungen zahlen oder sich Klagen ausgesetzt sehen könnte. Der Park ist ein zentraler Bestandteil der Urlaubspakete.
2. Die Forderungen gegenüber Reiseveranstaltern: Martínón erklärte sich bereit, dass offene Forderungen gegenüber Reiseveranstaltern in Höhe von geschätzten 2,5 Millionen Euro im Konkursvermögen verbleiben, um die Gläubiger zu bedienen. Lopesan forderte dagegen die Übertragung dieser Forderungen auf sich, was das verfügbare Vermögen der Insolvenzmasse geschmälert hätte.
3. Die Zustimmung der Belegschaft: Die Vertreter der Arbeitnehmer sprachen sich klar für das Angebot von Martínón aus. Die Gruppe verpflichtete sich, das gesamte zum Übertragungszeitpunkt aktive Personal zu übernehmen, wobei Dienstalter und erworbene Rechte gewahrt bleiben. Isla Marina (Lopesan) schloss hingegen Mitarbeiter aus, die sich in einer unbezahlten Freistellung (Excedencia) befanden.
Einwände von Lopesan und Gemeinde zurückgewiesen
Das Gericht wies alle Einwände der Lopesan-Gruppe zurück. Diese hatte argumentiert, ihr Gebot sei höher und das von Martínón ungültig, weil es die Zuschlagserteilung für die Hotels an den Kauf von Geschäftsräumen koppelte. Der Richter verwies auf frühere Beschlüsse, wonach die Lose getrennt zu vergeben seien, und beachtete diese Bedingung nicht.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) von San Bartolomé de Tirajana. Diese wollte die Übertragung der Konzession für das Hotel Las Tirajanas aussetzen, weil ein behördliches Verfahren zur Aufhebung dieser Konzession läuft. Der Richter ließ dies nicht zu und verwies darauf, dass Martínón dieses rechtliche Risiko bewusst übernehme.
Nächste Schritte: Zahlung und mögliche Rechtsmittel
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Grupo Martínón wird nun eine Frist von zehn Tagen eingeräumt, um die 85 Millionen Euro auf ein Gerichtskonto zu überweisen. Diese Frist beginnt erst mit Eintritt der Rechtskraft. Zunächst kann Lopesan noch ein sogenanntes Wiederaufnahmegesuch (recurso de reposición) beim selben Richter stellen.

