wohnungsnot kanaren angespannte zonen eu

Wohnungsnot: Diese Insel-Gemeinden sind am stärksten betroffen

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

EU-Plan: Neue Regeln für bezahlbaren Wohnraum

Die Europäische Union will gegen die Wohnungsnot vorgehen und hat dazu neue Kriterien für sogenannte „angespannte Wohnungsmärkte“ vorgelegt. Die meisten der bevölkerungsreichsten Gemeinden der Kanarischen Inseln würden diese Anforderungen erfüllen. Das geht aus einer Analyse der Zeitung Canarias Ahora hervor, die Daten des Generalrats der Notare und des Nationalen Statistikinstituts (INE) aus den Jahren 2015 bis 2023 ausgewertet hat.

Die neue EU-Wohnungsbaugesetzgebung, die noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss, definiert eine Zone als angespannt, wenn der durchschnittliche Kaufpreis einer Immobilie mindestens dem Achtfachen des mittleren Jahreseinkommens der dortigen Bevölkerung entspricht. Zusätzlich muss diese Relation zwischen Preis und Einkommen im letzten Jahrzehnt gestiegen sein. Dieses zweite Kriterium entfällt allerdings, wenn der Kauf einer Wohnung bereits zehn oder mehr Jahreseinkommen verschlingt.

Adeje und Guía de Isora: Extrembelastung im Süden Teneriffas

Die Analyse zeigt: 26 der 30 einwohnerstärksten Gemeinden des Archipels erfüllen die quantitativen Bedingungen. Nur Ingenio, Agüimes, Arrecife und Arucas fallen aus der Liste heraus. Am stärksten betroffen ist Adeje: Im Jahr 2023, dem letzten Jahr mit aktualisierten Einkommensdaten, musste ein Haushalt dort das Äquivalent von 24,57 Jahresgehältern für den Immobilienkauf aufwenden. Knapp dahinter folgt die Nachbargemeinde Guía de Isora mit 24,32 Jahren. Ebenfalls extrem hoch ist die Belastung in San Miguel de Abona (18,02 Jahre), Mogán (17,28) und Tías auf Lanzarote (17,27).

Auch die vier Großstädte der Kanaren mit mehr als 100.000 Einwohnern würden unter die neuen EU-Kriterien fallen. In Las Palmas de Gran Canaria entspricht der Kaufpreis einer Immobilie 10,75 Jahresgehältern, in Santa Cruz de Tenerife sind es 12,32. In La Laguna und Telde liegt der Wert bei 12,55 beziehungsweise 10,46 Jahren.

Warum vier Gemeinden nicht betroffen wären

Die Gründe für den Ausschluss der vier Gemeinden sind unterschiedlich. In Ingenio liegt die Relation mit 7,29 Jahresgehältern unterhalb der Schwelle von acht Jahren. In Arucas, Agüimes und Arrecife ist die Lage anders: Zwar übersteigt die Belastung dort acht Jahre, liegt aber unter zehn. Allerdings ist die Einkommensentwicklung dort seit 2015 stärker gestiegen als die Immobilienpreise – die Marktspannung hat sich also nicht erhöht, sondern eher entspannt.

Mehr als nur Zahlen: Zusätzliche Kriterien der EU

Neben den reinen Preis-Einkommens-Relationen verlangt die EU-Kommission weitere Nachweise. So muss plausibel dargelegt werden, dass sich die Lage in den nächsten drei Jahren nicht von selbst verbessern wird. Zu prüfen sind dafür Indikatoren wie die Bevölkerungsentwicklung, die Migrationsbilanz, die Zahl der Baugenehmigungen oder das Verhältnis von neugegründeten Haushalten zu neu gebauten Wohnungen. Auch der Anteil von Ferienwohnungen am Gesamtbestand sowie die Käufe durch Nicht-Residenten fließen in die Bewertung ein.

Zusätzlich muss vor der EU nachgewiesen werden, dass in den drei Jahren vor dem Antrag bereits erhebliche negative Auswirkungen spürbar waren – etwa dass steigende Preise die lokale Bevölkerung verdrängt haben oder dass die Ausweitung touristischer Vermietungen das Angebot an regulären Mietwohnungen verknappt hat.

Welche Maßnahmen Gemeinden ergreifen könnten

Würde eine Gemeinde offiziell zur angespannten Zone erklärt, bekäme sie weitreichende Befugnisse. Sie könnte Beschränkungen für Ferienwohnungen verhängen – allerdings nur für jene Objekte, die nicht der Hauptwohnsitz des Eigentümers sind. Denkbar wären auch Limits für Käufe und Nutzung von Immobilien zu nicht Wohnzwecken. Weitere Optionen: die Reservierung bezahlbarer Wohnungen für bestimmte Gruppen wie junge Menschen oder Erstkäufer, steuerliche Sanktionen für leerstehende Häuser oder die Pflicht zur vorherigen Nutzungsdeklaration bei Immobilienkäufen.

Wichtig: Die Regeln würden nur für Neukäufe nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten, eine Rückwirkung ist ausgeschlossen. Die Maßnahmen wären auf maximal fünf Jahre befristet, könnten aber nach einer Evaluierung verlängert werden. Flankierend müssten strukturelle Programme aufgelegt werden, um das Angebot an sozialem und bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen.

Bruselas: „Krise schwächt den sozialen Zusammenhalt“

Die EU-Kommission untermauert ihre Gesetzesinitiative mit alarmierenden Zahlen: Zwischen 2013 und 2024 stiegen die Immobilienpreise in der Union um fast 60 Prozent, während die Haushaltseinkommen nur um 40 Prozent zulegten. Besonders betroffen sind Gering- und Mittelverdiener, junge Menschen sowie Beschäftigte in systemrelevanten Berufen wie Lehrkräfte, Pflegekräfte oder Rettungspersonal. Auch Saisonarbeitskräfte können sich das Leben in den Gemeinden, in denen sie arbeiten, oft nicht mehr leisten.

Die Kommission verweist in ihrem Entwurf ausdrücklich auf Inselregionen und Tourismusziele als Gebiete mit den größten Ungleichgewichten. Die Knappheit an Bauland dort verhindere, dass das Angebot schnell auf eine steigende Nachfrage reagieren könne. Zudem sei der Anteil von Ferienwohnungen am gesamten Wohnungsbestand in diesen Regionen besonders hoch. „Die EU steht vor einer Krise der Erschwinglichkeit von Wohnraum, die den sozialen Zusammenhalt schwächt und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt gefährdet“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Wohnimmobilien werden zunehmend für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt – für Tourismus, gelegentliche Nutzung oder als Kapitalanlage. In angespannten Stadtteilen machen solche Nicht-Hauptwohnsitze einen erheblichen Teil des Bestands aus.“

Ziel der Brüsseler Behörde ist ein gemeinsamer Rechtsrahmen, um die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum in ganz Europa zu sichern und zu bewerten.

Source

Nach oben scrollen
Share via
Copy link