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Supremo weist Cabildo-Klage zu Zins-Swaps endgültig ab

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Richterliche Bestätigung: Der letzte Akt im Millionendrama um riskante Finanzwetten

Der lange Rechtsstreit um eines der umstrittensten Finanzkapitel in der Geschichte der Inselverwaltung von Teneriffa ist nun endgültig entschieden. Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat die letzte Hoffnung des Cabildo auf Rückzahlung von rund 800.000 Euro begraben. Die Richter der Zivilkammer korrigierten damit eine frühere Entscheidung der Provinz-Audiencia und stellten sich auf die Seite von Caixabank.

Im Kern ging es um die berüchtigten Zins-Swaps, die der Cabildo im Jahr 2011 unter der Regierung der Coalición Canaria (CC) abgeschlossen hatte. Diese Finanzwetten sollten den Inselrat vor steigenden Zinsen bei laufenden Krediten schützen – eine Absicherung, die sich später als kostspieliger Fehler erweisen sollte.

Der Ursprung einer langwierigen Auseinandersetzung

Die Wurzeln des Konflikts reichen bis Ende 2010 zurück. Damals, noch unter dem kürzlich verstorbenen Vorsitzenden Ricardo Melchior (CC), nahm der Cabildo bei mehreren Banken Kredite mit variablen Zinssätzen über insgesamt 62 Millionen Euro auf. Das Geld diente der Ablösung älterer Verbindlichkeiten. Um sich gegen ein Ansteigen des Euribor und damit teurere Jahresraten abzusichern, schloss die Behörde anschließend sogenannte Swaps ab – Versicherungen gegen Zinsschwankungen. Darunter befand sich auch ein Vertrag über elf Millionen Euro mit La Caixa, der späteren Caixabank.

Die Funktionsweise eines solchen Swap-Vertrags ist simpel: Lag der Euribor über einem zuvor festgelegten Fixzins, musste die Bank eine Ausgleichszahlung an den Cabildo leisten. Fiel der Euribor jedoch unter diese Marke, war die Inselverwaltung dazu verpflichtet, die Differenz an das Finanzinstitut zu zahlen – eine Klausel, die dem Cabildo in den folgenden Jahren zum Verhängnis werden sollte.

Ein Urteil zwingt zur Kreditauflösung – die Swaps bleiben bestehen

Drei Jahre nach der Unterzeichnung der Verträge schritt die Justiz ein. Der Obere Gerichtshof von Madrid (TSJM) erklärte die ursprünglichen Kreditgeschäfte im Jahr 2014 für nichtig, da der Cabildo bei der Vergabe gegen Vergabevorschriften verstoßen hatte. Um dem Urteil nachzukommen, musste die Behörde alle Kredite zum 30. Juni 2014 vorzeitig tilgen und ausbuchen.

Doch was sollte mit den Swaps für die bereits getilgten Kredite geschehen? Der Cabildo stand vor der Wahl, die Verträge mit Caixabank und einer weiteren Bank (BBVA) zu kündigen oder sie weiterlaufen zu lassen. Zunächst erwog die Inselregierung eine vorzeitige Auflösung und erkundigte sich sogar nach den Kosten für einen Ausstieg. Letztlich entschied man sich jedoch anders: Man wartete auf das vereinbarte Fenster für eine gebührenfreie Kündigung am 22. Dezember 2016, in der Annahme, dass die laufenden Zahlungen günstiger wären als eine sofortige Vertragsauflösung.

Eine Rechnung, die sich als fatal erweisen sollte. Denn der Euribor fiel in dieser Zeit auf historische Tiefststände, was den Cabildo zwischen dem 30. Juni 2014 und dem 22. Dezember 2016 insgesamt 791.710,16 Euro an Ausgleichszahlungen an Caixabank kostete. Genau diese Summe versuchte die Inselverwaltung später vor Gericht zurückzuholen.

Ein Präzedenzfall mit BBVA: Erste Niederlage 2018

Die juristische Aufarbeitung dieser Finanzgeschäfte war bereits 2018 ins Stocken geraten. Damals wurde eine Klage des Cabildo gegen die BBVA endgültig abgewiesen. Es ging um einen deutlich größeren Swap-Vertrag. Die Argumentation der Inselverwaltung lautete, der dramatische Zinsverfall sei auf die Intervention der Europäischen Zentralbank zurückzuführen und stelle eine außergewöhnliche, unvorhersehbare Situation dar. Zudem hätten Haushaltsbeschränkungen aus dem Jahr 2012 die Behörde gezwungen, einer vom Bankhaus diktierten Anhebung des Fixzinses zuzustimmen. Die Audiencia von Santa Cruz de Tenerife sah jedoch keine Grundlage für die Annahme einer Unvorhersehbarkeit oder eines groben Ungleichgewichts und wies die Klage ab.

Neue Taktik gegen Caixabank: Der Schuss geht nach hinten los

Im Fall Caixabank schlug der Cabildo eine andere Richtung ein: Man argumentierte nicht mehr, der Zinsverfall sei unerwartet gekommen. Stattdessen behauptete die Behörde, der Swap-Vertrag habe mit der Kündigung der zugrunde liegenden Kredite seinen Zweck und damit seine Wirksamkeit verloren. Diese Strategie schien zunächst aufzugehen.

Die im Dezember 2020 – also unter der sozialdemokratischen Führung von Pedro Martín – eingereichte Klage fand bei der Audiencia von Santa Cruz de Tenerife Gehör, und das gleich zweimal. Das Provinzgericht sah in dem Kredit und dem Swap eine wirtschaftliche Einheit, sogenannte verbundene Verträge. Mit der Tilgung des Darlehens sei auch der Swap gegenstandslos geworden, da es kein Risiko mehr abzusichern gab. Der damalige sozialistische Inselpräsident Martín feierte diesen Erfolg öffentlich und spekulierte sogar über mögliche Rückzahlungen von rund sechs Millionen Euro im Zusammenhang mit anderen Swap-Geschäften der CC-Ära.

Doch Caixabank zog vor den Obersten Gerichtshof, der die Revision im November 2023 annahm. Nun, zweieinhalb Jahre später, hat das höchste Gericht die Entscheidung der Audiencia gekippt – und damit eine klare Absage an die Argumente des Cabildo erteilt.

Die Entscheidungsgründe des Supremo: Ein juristischer Befreiungsschlag für die Bank

Die Begründung der obersten Richter ist vielschichtig. Zunächst stellen sie klar: Der Absicherungszweck, den der Cabildo mit dem Swap verfolgte, war rechtlich nicht die Hauptursache des Vertrags, sondern ein rein subjektives Motiv der Behörde. Nur weil der Inselrat sich absichern wollte, macht das den Swap nicht automatisch zu einem rechtlich notwendigen Instrument für die Kredite.

Darüber hinaus betonen die Richter, dass der Cabildo auch nach der Kreditauflösung von 2014 hoch verschuldet blieb und neue Kredite mit variablen Zinsen aufnahm. Der Swap habe daher weiterhin als eine Art generelle Absicherung gedient – seine Funktion sei also keineswegs entfallen, und er sei auch nicht zu einem reinen Spekulationsgeschäft geworden. Die Behörde habe zudem 2014 die Möglichkeit gehabt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sich aber dagegen entschieden, weil man offenbar darauf vertraute, der Euribor würde den Fixzins nicht unterbieten.

Verpasste Gelegenheiten: Warum der Cabildo selbst schuld ist

Ein weiterer kritischer Punkt in der Urteilsbegründung ist der Vorwurf der Untätigkeit. Zwischen 2015 und 2017, während der Amtszeit von Carlos Alonso (CC), hatte der Cabildo die Swap-Verträge überprüft und bewusst davon abgesehen, ihre Ungültigkeit einzuklagen. Alonso unterzeichnete sogar einen Bestätigungsbeschluss, die Regierung ratifizierte dies, und in einer Plenarsitzung am 30. Juni 2017 verkündete er, man werde keine Überprüfung der unter Melchior abgeschlossenen Verträge anstrengen. Auch der Beratende Rat der Kanaren (Consejo Consultivo de Canarias) als Kontrollorgan der Autonomen Gemeinschaft segnete die Swaps in einem Gutachten Ende 2017 ab.

Fazit: Eine endgültige Niederlage zum Abschluss einer peinlichen Episode

Der Oberste Gerichtshof stellt in seinem Urteil zudem klar, dass ein möglicher Verlust des Vertragszwecks – selbst wenn man ihn unterstellen würde – nicht automatisch zur Vertragsauflösung führt. Die geschädigte Partei hätte während der Laufzeit aktiv die Beendigung des Vertrags verlangen müssen. Im Jahr 2020, als die Klage eingereicht wurde, sei dieser Zeitpunkt jedoch längst überschritten gewesen. Zudem, so das Gericht weiter, sei ein etwaiger Zweckverlust der Swaps auf das eigene Verhalten des Cabildo zurückzuführen, das durch die nachgewiesenen Verwaltungsfehler bei der Kreditvergabe die Situation überhaupt erst herbeigeführt habe.

Das Urteil bedeutet für die Inselverwaltung nicht nur das Aus für die Hoffnung auf Rückzahlung der rund 800.000 Euro nebst Zinsen, sondern auch die Übernahme der Prozesskosten der ersten Instanz. Es ist ein endgültiger Schlusspunkt unter ein Kapitel, das die Arbeit des Cabildo über ein Jahrzehnt überschattet hat und als warnendes Beispiel für die Gefahren komplexer Finanzinstrumente im öffentlichen Sektor gilt.

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