streit ferienwohnungsgesetz kanaren eskaliert

Streit um Ferienwohnungsgesetz auf den Kanaren eskaliert

Streit um neues Ferienwohnungsgesetz: Schwere Vorwürfe gegen Tourismusministerium

Die Diskussion um die geplante Regulierung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nach einem Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshofs der Kanaren (TSJC) liefern sich der Verband der Ferienwohnungsvermieters (Ascav) und die Tourismusabteilung der Regionalregierung einen erbitterten Schlagabtausch. Im Kern geht es um die Frage, ob die öffentliche Konsultation zu dem neuen Gesetz rechtmäßig und transparent abgelaufen ist – oder nicht.

„Eklatante Falschdarstellung“: Ascav erhebt schwere Anschuldigungen

In einer am Dienstagmorgen verbreiteten Pressemitteilung wirft Ascav der Tourismusbehörde direkt vor, „die Wahrheit in eklatanter, bewusster und einzigartiger Weise verfälscht zu haben, um die öffentliche Meinung zu manipulieren“. Der Verband bezieht sich dabei auf ein Urteil des TSJC, das die Regierung nach eigenen Angaben als Bestätigung für die Korrektheit ihres Vorgehens sieht.

Laut Ascav trifft dies jedoch nicht zu. Die Entscheidung des Gerichts habe sich keineswegs auf die Rechtmäßigkeit oder Qualität der Konsultation bezogen, sondern lediglich auf einen rein verfahrenstechnischen Aspekt. „Weder hat die Justiz die öffentliche Konsultation gebilligt, noch äußert sich das Urteil zu einem normalen oder anormalen Ablauf oder zur Existenz von Unregelmäßigkeiten“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.

Der Ursprung des Konflikts: Transparenz versus Datenschutz

Der Streit hat seine Wurzeln im Dezember 2023. Damals forderte Ascav Zugang zu den Daten der öffentlichen Konsultation zum geplanten Ferienwohnungsgesetz, gestützt auf das Transparenzgesetz. Nachdem die Tourismusbehörde dies zunächst verweigerte, zog der Verband vor Gericht.

Im Laufe des Verfahrens übergab die Verwaltung die geforderten Informationen jedoch doch noch. Dies führte nach Darstellung von Ascav zu einer besonderen juristischen Situation: „Es kam zu einer ‚nachträglichen Erledigung des Streitgegenstands‘. Das bedeutet, das Gericht musste kein Urteil mehr fällen, das die Klage bestätigt oder abweist“, erläutert der Verband. Für Ascav ist damit klar: Es gab keine inhaltliche Entscheidung des Gerichts über das Verfahren der Konsultation selbst, sondern lediglich die Klärung eines Auskunftsanspruchs. Der Verband spricht daher von einer „verdrehten Nutzung“ des Gerichtsurteils durch die Politik.

Ministerin De León kontert: „Gericht bestätigt Transparenz“

Die Tourismusministerin der Kanaren, Jéssica de León (PP), vertritt eine gänzlich andere Auffassung. Bei der Vorstellung einer neuen Tourismus-Kampagne erklärte sie auf Nachfrage: „Das Gericht bestätigt die Transparenz des Verfahrens.“ Sie verteidigte die Arbeit ihrer Behörde und betonte, dass das Urteil das Handeln der Regierung stütze. „Das Gericht sagt nicht nur, dass der Konsultationsprozess transparent war, sondern auch, dass die Verwaltung ihre Aufgaben frist- und formgerecht erfüllt hat“, so De León.

Die Ministerin argumentierte zudem, dass Ascav die Klage eingereicht habe, bevor das Verwaltungsverfahren überhaupt abgeschlossen war. Die Verzögerung bei der Herausgabe der Daten begründete sie mit dem Datenschutz: „Wir mussten die Anonymisierung der eingereichten Stellungnahmen vorantreiben, um das Gesetz nicht zu verletzen.“ Sie versicherte, dass am Ende alle Beiträge übergeben worden seien. Die Regierung sei sogar über die gesetzliche Pflicht hinausgegangen: „Wir haben nicht nur 5.075 Stellungnahmen bearbeitet, sondern auch einige verspätet eingegangene aufgenommen und beantwortet.“

Source

Nach oben scrollen
Share via
Copy link