Historischer Rechtsstreit auf den Kanaren
Zum ersten Mal in der spanischen Geschichte kommt es zu einer solchen Klage. Und sie richtet sich nicht gegen die Rechtspartei Vox, sondern gegen die Regionalregierung der Kanarischen Inseln, einem Bündnis aus Coalición Canaria (CC) und der konservativen Volkspartei (PP). Mehrere soziale Organisationen haben die kanarische Regierung verklagt, weil sie die Hürden für den Zugang zu öffentlichem Wohnraum drastisch verschärft hat – ein Schritt, der nach Ansicht der Kläger ganz im Sinne der sogenannten „nationalen Priorität“ der extremen Rechten ist. Die Organisationen sind überzeugt, dass diese Maßnahme illegal ist und setzen ihre Hoffnung auf das Obere Gericht der Kanarischen Inseln (TSJC). Sie verweisen auf eine Vielzahl von Gerichtsurteilen in ganz Europa, die sich bereits gegen derartige Regelungen ausgesprochen haben. Der Vorwurf: Die Regierung versuche damit lediglich, ihr eigenes Versagen in der Wohnungspolitik und den gravierenden Mangel an Sozialwohnungen zu kaschieren.
Sozialverbände erheben schwere Vorwürfe
Am Dienstagmorgen erläuterten die Organisationen „Derecho al Techo“ (Recht auf ein Dach) und das „Observatorio de Derechos Humanos DESCA“ (Beobachtungsstelle für wirtschaftliche, soziale, kulturelle und Umweltrechte) ihre Beweggründe vor den Toren der Justizstadt der Kanarischen Inseln in Las Palmas. Bereits am 7. April war ein neues Dekret in Kraft getreten, das die Bedingungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung grundlegend ändert. Kernstück der Neuregelung ist eine ununterbrochene Melde-Pflicht von mindestens zwölf Jahren auf den Kanarischen Inseln. Für die Kläger reiht sich diese Maßnahme nahtlos in die Strategie der „nationalen Priorität“ ein, die rechte Parteien bereits in anderen spanischen Regionen wie Aragón oder Extremadura sowie in mehreren europäischen Ländern vorantreiben – und gegen die der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach geurteilt hat.
„Wir stehen hier vor einem Mechanismus, der strukturelle Barrieren schafft und damit den eigentlichen Sinn von Sozialwohnungen völlig aushöhlt“, erklärte Sofía Olivares von „Derecho al Techo“. Miguel Ruiz, Anwalt und Forscher des Observatorio DESCA, ergänzte: „Der kanarische Präsident mag beteuern, dass es auf den Inseln keinen Platz für eine nationale Priorität gibt. Die Realität zeigt jedoch, dass dieses Dekret ein klares Beispiel dafür ist. Wir nennen es beim Namen: Es ist eine rassistische Priorität, eine klassistische Priorität und vor allem eine offenkundig illegale Priorität.“
Indirekte Diskriminierung als Kern des Problems
Die Organisationen argumentieren, dass das Dekret 23/2026 vom 9. März mehrere Bestimmungen enthalte, die eine sogenannte „indirekte Diskriminierung“ verursachen. Das bedeutet: Obwohl die Regelung nicht explizit eine bestimmte Gruppe ausschließt, ist sie durch ihre Ausgestaltung so angelegt, dass sie eine bestimmte Bevölkerungsgruppe überproportional stark benachteiligt. „Und in diesem Fall sind die Hauptleidtragenden die Migranten“, betonen die Verbände.
Miguel Ruiz zog einen historischen Vergleich: „Das ist keine neue Erfindung, nicht der PP, nicht von Vox, nicht einmal von Clavijo. Diese Idee stammt vom Front National der extremen Rechten in Frankreich aus den 80er Jahren. Es geht darum, aus Rechten Privilegien zu machen.“ Die Organisationen weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich geurteilt habe, dass eine zehnjährige Wartezeit für Sozialleistungen diskriminierend sei. „Das ist eine brandaktuelle Rechtsprechung, die unsere Position untermauert. Aber im Grunde hat der EuGH solche Urteile bereits seit den 80er Jahren gefällt“, so Ruiz.
EuGH-Urteil als Rückenwind
Die Anwälte beziehen sich auf ein Urteil der Großen Kammer des EuGH vom 7. Mai dieses Jahres. Darin stellten 15 Richter fest, dass Italien gegen EU-Recht verstoßen hatte, als es für den Bezug der garantierten Mindestsicherung – eine Hilfe zur Bekämpfung von Armut und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – einen zehnjährigen Wohnsitz voraussetzte. Auf Nachfrage unserer Redaktion hatten die Vertreter des Observatorio DESCA einen ironischen Rat für Präsident Fernando Clavijo parat: „Er soll doch mal eine KI befragen. Das ist ein Paradebeispiel: Selbst wenn man ChatGPT fragt – und man sollte ChatGPT nicht blind vertrauen –, sagt einem die KI als Erstes: ‚Vorsicht, das könnte diskriminierend sein‘.“
Zwölf Jahre Wohnsitz – mehr als für die spanische Staatsbürgerschaft
Die Absurdität der neuen Regelung wird im direkten Vergleich deutlich: Während auf den Kanaren nun zwölf Jahre ununterbrochener Wohnsitz für eine Sozialwohnung verlangt werden, reichen für die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft im Allgemeinen maximal zehn Jahre legalen und durchgehenden Aufenthalts. Die Organisationen sind überzeugt, dass dieser Ausschluss gegen mehrere Artikel des Autonomiestatuts der Kanarischen Inseln und der spanischen Verfassung verstößt – insbesondere gegen das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie das Recht auf eine angemessene Wohnung.
Sie weisen auch auf einen eklatanten Widerspruch zu den eigenen Plänen der kanarischen Regierung hin, etwa dem „Plan für Einwanderung und interkulturelles Zusammenleben 2026-2029“, der die Bedeutung gleicher Bedingungen für alle Menschen beim Zugang zu angemessenem Wohnraum ohne Diskriminierung oder Segregation betont. Die Verbände warnen zudem: „Dieses Dekret betrifft nicht nur Migranten aus dem Ausland. Es schließt auch Menschen kanarischer Herkunft aus, die auf dem spanischen Festland leben und zurückkehren wollen.“
Fünf Jahre an einem Ort – eine unzumutbare Hürde
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Forderung, fünf Jahre ununterbrochen in derselben Gemeinde gemeldet oder berufstätig zu sein. Diese Bedingung benachteilige all jene, die aufgrund von prekären Arbeits- und Wohnverhältnissen häufig den Job oder den Wohnort wechseln müssen. Auch die neuen wirtschaftlichen Bewertungsmaßstäbe stoßen auf heftige Kritik. Die Voraussetzung eines Mindesteinkommens zwischen 12.600 und 21.000 Euro jährlich, je nach Familiengröße, sei diskriminierend. Nach Berechnungen des Observatorio DESCA und von „Derecho al Techo“, basierend auf Daten des spanischen Statistikamtes INE, würden durch diese Gehaltsgrenze bis zu 16,8 Prozent der Mieter auf den Kanaren direkt ausgeschlossen – das sind über 68.144 Haushalte, unabhängig von ihrer Herkunft.
Bestrafung der Schwächsten
Die Organisationen kritisieren zudem, dass das Dekret diejenigen ausschließt, die aus Not eine Wohnung besetzen mussten. „Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat bereits klargestellt, dass Vorschriften für den Zugang zu Sozialwohnungen und sozialen Diensten die verletzlichste Bevölkerung nicht stigmatisieren dürfen. Das Verhalten von Menschen, die Wohnungen besetzen, weil es keinen ausreichenden öffentlichen Wohnungsbestand gibt, darf nicht als Ausrede dienen, sie zu bestrafen“, so Miguel Ruiz.
Ein Aufruf zu echter Wohnungspolitik
Für „Derecho al Techo“ und das Observatorio DESCA sind die neuen Anforderungen der kanarischen Regierung nichts weiter als „nationales Elend“. Sie sehen darin einen Versuch, das Versagen in der Wohnungspolitik zu vertuschen – angesichts explodierender Mietpreise, der Verdrängung von Einwohnern aus den Städten und der Blockade des Wohnungsmarktes durch den Tourismussektor. Stattdessen fordern die Organisationen eine „Wohnpriorität“ mit Maßnahmen, die wirklich funktionieren und niemanden ausschließen. Dazu gehören: der Ausbau und die Absicherung des Bestands an Sozialwohnungen, etwa durch die Bereitstellung von Grundstücken an Bauträger oder die Nutzung von Vorkaufs- und Rückkaufsrechten; die Besteuerung von Leerständen bei Banken und Heuschreckenfonds; ein Verbot von Ferienwohnungen, damit diese – etwa 50.000 im Jahr 2025 – in den regulären Wohnungsmarkt zurückkehren; sowie die Einschränkung von Wohnungskäufen durch Investoren zu Spekulationszwecken. „Und natürlich die Regulierung der Mietpreise durch die Ausweisung von angespannten Wohnungsmärkten“, fordert Isabel Saavedra, Anwältin von „Derecho al Techo“.
Sie betont: „Es gibt unzählige leerstehende Wohnungen im Besitz von Heuschreckenfonds, die endlich bestraft werden müssen. Und es gibt eine Maßnahme, die man schon morgen umsetzen könnte: die Begrenzung der Mietpreise durch die Ausweisung angespannter Gebiete. Sogar einige Gemeinden wie Las Palmas de Gran Canaria fordern dies bereits.“ Beide Organisationen appellieren an die kanarische Regierung, mutiger und ambitionierter zu sein, wenn es um die Bewältigung des Wohnungsproblems geht – ohne gerade diejenigen außen vor zu lassen, die es am dringendsten brauchen.
Ein langer Rechtsweg zeichnet sich ab
Mit einer Entscheidung ist jedoch nicht schnell zu rechnen. Der Anwalt des Observatorio DESCA erklärte, dass der Rechtsstreit zwar prioritär behandelt werden müsse, da das Dekret bereits in Kraft sei und alle betreffe, die eine Sozialwohnung beantragen wollen. „Das Obere Gericht wird ihm Vorrang einräumen müssen, aber bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es trotzdem bis zu einem Jahr dauern.“ Trotz des langen Atems, der nötig sein wird, zeigen sich die Kläger zuversichtlich. Sie vertrauen darauf, dass der TSJC ihnen aufgrund der umfangreichen bestehenden Rechtsprechung Recht geben wird. Für den Fall einer Niederlage kündigen sie bereits an, den Rechtsweg weiterzugehen – bis vor den Obersten Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof, das spanische Verfassungsgericht und notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

