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Neues Wohnungsbaugesetz: Ärger um Ferienwohnungen auf den Kanaren

Zoff um eine unscheinbare Änderung

Wenige Stunden vor der Abstimmung über das neue Gesetz zur Beschleunigung von Baugenehmigungen auf den Kanarischen Inseln hat sich der politische Betrieb rund um eine scheinbar nebensächliche Änderung massiv aufgeheizt. Es geht um einen kleinen Satz mit großer Wirkung, der nichts mit Bauvorhaben an sich zu tun hat.

Der Auslöser des Konflikts

Eine Änderung des Gesetzesentwurfs, die von der Agrupación Socialista Gomera (ASG), der PSOE und Nueva Canarias-Bloque Canarista vorangetrieben und von der rechtspopulistischen Partei Vox unterstützt wird, hat eine neue Front zwischen den politischen Lagern aufgerissen. Die Änderung wurde Anfang Juli im parlamentarischen Ausschuss eingebracht und zielt darauf ab, einen grundlegenden Punkt des Ferienwohnungsgesetzes zu verändern. Die Folge war eine Reihe von hektischen, letzten Gesprächen, um die Richtung der Abstimmung im Plenum an diesem Mittwoch noch zu beeinflussen.

Was genau soll sich ändern?

Im Zentrum der Debatte steht ein Abänderungsantrag, der die Einstufung von Ferienwohnungen neu regeln soll. Konkret geht es darum, dass Ferienwohnungen nicht mehr als „klassifizierte Tätigkeit“ (actividad clasificada), sondern als „unbedenkliche Tätigkeit“ (actividad inocua) gelten sollen. Diese Umstufung würde für bestimmte Eigentümer den strengen Regulierungsrahmen aufheben, der eine der restriktivsten Säulen des bisherigen Gesetzes darstellt. Die Initiatoren aus La Gomera verfolgen damit das Ziel, vor allem die kleinen Vermieter auf den sogenannten „Grünen Inseln“ (La Palma, La Gomera, El Hierro) zu schützen, die mit den Einnahmen aus Ferienwohnungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Das politische Kräftemessen

Die Änderung schien zunächst auf einem guten Weg und wurde in den Ausschussbericht aufgenommen. Doch dann zog die regionalistische Partei Coalición Canaria (CC) am vergangenen Montag mit einem Sondervotum nach, um diese Modifikation wieder aus dem Text zu streichen. Daraufhin legte die ASG Einspruch gegen die Zulässigkeit dieses Votums ein, da ihrer Ansicht nach bestimmte Verfahrensregeln nicht eingehalten worden seien. Der Parlamentsvorstand stützte sich jedoch auf die Einschätzung der Rechtsabteilung und wies den Einspruch zurück. Damit steht fest, dass über das Sondervotum am Mittwoch abgestimmt wird. Sollte es eine Mehrheit erhalten, wäre die umstrittene Änderung vom Tisch. Nach der aktuellen Sitzverteilung scheint dies der wahrscheinlichste Ausgang zu sein.

Die entscheidende Stimme einer Abweichlerin

Die regierende Koalition aus Coalición Canaria, der konservativen Partido Popular (PP) und der Gruppierung Agrupación Herreña Independiente (AHI) kommt auf 35 Sitze – einer fehlt zur absoluten Mehrheit. Der Schlüssel liegt erneut bei der fraktionslosen Abgeordneten Marta Gómez, die einst für Vox ins Parlament einzog. Mit ihrer Stimme könnte die Koalition die benötigten 36 Stimmen erreichen. Die Opposition aus PSOE, Nueva Canarias, ASG und Vox hingegen vereint 34 Abgeordnete. Der Vorstoß der CC hat die Karten neu gemischt und eine Verhandlungsrunde in Gang gesetzt, die bis zur Abstimmung andauern wird. Quellen aus der CC räumen ein, dass „alles offen“ sei, und versichern, die letzten Tage für eine Annäherung zu nutzen – insbesondere mit der ASG.

Kampf um die kleinen Vermieter

Die ASG aus La Gomera hatte das Ferienwohnungsgesetz im vergangenen Dezember erst nach einer Vereinbarung mit der Regierung zugestimmt. Darin war festgehalten, dass bestimmte Aspekte, darunter die Situation der Kleinstvermietern, im Laufe der Umsetzung überarbeitet werden können. Der jetzige Versuch, eine dieser Änderungen rückgängig zu machen, stößt bei der Partei von Casimiro Curbelo auf wenig Gegenliebe. Dennoch geben sich die Gomera nicht geschlagen. Der Abgeordnete Jesús Ramos Chinea betont, dass seine Fraktion mit allen Parteien im Gespräch sei, um die Änderung zu erhalten, die er für „essenziell“ für Tausende von Familien hält. Man werde „bis zum Plenum“ weiterarbeiten, um die Bedeutung dieser Maßnahme zu vermitteln. Obwohl er einräumt, dass die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse die Zukunft des Antrags erschweren, zeigt er sich offen für andere Alternativen, die letztlich zum gleichen Ziel führen würden.

Opposition sieht Entscheidung bereits gefallen

Die Opposition sieht die Angelegenheit bereits als entschieden an. „Das Sondervotum wird mit Sicherheit durchkommen“, bedauert Esther González, Abgeordnete von Nueva Canarias-Bloque Canarista. Sie kritisiert zudem scharf das Vorgehen, einen bereits im Ausschuss beschlossenen Antrag auf diesem Wege wieder aus dem Text zu entfernen. „So etwas hat es noch nie gegeben. Noch nie wurde ein Sondervotum genutzt, um eine bereits im Ausschuss angenommene Änderung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen“, so González.

Rechtsexperten: Mehr Rechtssicherheit oder weniger Kontrolle?

Hinter dem politischen Schlagabtausch steht eine der sensibelsten Fragen des Ferienwohnungsgesetzes: die Regulierung bestehender Vermietungen. Die Umstufung von einer „klassifizierten Tätigkeit“ zu einer „unbedenklichen Tätigkeit“ hätte weitreichende Folgen. Eine „klassifizierte Tätigkeit“ unterliegt strengeren Auflagen in Bezug auf Lärm, Hygiene, Sicherheit und Verwaltungsabläufe. Die Befürworter der Änderung argumentieren, dass diese Maßnahme Kleinvermieter vor übermäßigen bürokratischen Hürden schützt, die eigentlich für gewerbliche Großbetriebe gedacht sind.Der Vizepräsident und Rechtsberater des Kanarischen Ferienwohnungsverbands (Ascav), Javier Valentín Peñate, sieht in der Modifikation einen Gewinn an Rechtssicherheit. „Das erspart tausenden Eigentümern ein Verwaltungsverfahren, das für diese Art von Wohnungen nie vorgesehen war“, so Valentín. Er widerspricht der Kritik, dass der Wegfall dieser Auflage zu weniger Kontrolle führe. Die Inselregierungen (Cabildos) behielten ihre Befugnisse, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen, und auch die Gemeinden könnten bei Verstößen weiterhin baurechtlich einschreiten. Das eigentliche Problem sei die Rechtsunsicherheit, die ein Gesetz schaffe, das nur sechs Monate nach seinem Inkrafttreten bereits tiefgreifend geändert werden solle.

Die Entscheidung fällt am Mittwoch

Das Plenum des kanarischen Parlaments wird am Mittwoch entscheiden, ob die umstrittene Änderung Bestand hat oder ob das Ferienwohnungsgesetz in seiner ursprünglichen, strengeren Form erhalten bleibt. Die politischen Lager beziehen klar Position, und die Verhandlungen laufen auf Hochtouren. Am Ende könnte eine einzige Stimme den Ausschlag geben.

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