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Neue Regeln für Homeoffice: So ändert sich das Teletrabajo

Kanarenregierung beschließt Verschärfung der Homeoffice-Regeln

Die kanarische Regierung hat am Montag beschlossen, eine Stellungnahme des beratenden Ausschusses zum neuen Dekretentwurf für die Regelung des Teletrabajos (Arbeit von zu Hause) einzuholen. Der Vorstoß erfolgt auf Initiative des Ministeriums für Präsidium, öffentliche Verwaltung, Justiz und Sicherheit unter der Leitung von Nieves Lady Barreto. Mit der Überarbeitung der bestehenden Verordnung (Dekret 74/2023) will die Regierung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Homeoffice verbessern. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern und die Kultur der ergebnisorientierten Führung weiterzuentwickeln.

Warum gibt es die neuen Regeln?

Der neue Dekretentwurf stützt sich auf die Erfahrungen der letzten zwei Jahre mit der bisherigen Regelung. Zudem wurden die jährlichen Evaluierungsberichte der Generaldirektion für Modernisierung und Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ausgewertet, die auf verschiedene Schwachstellen bei der Umsetzung des Teletrabajos hinwiesen. Das neue Dekret wird außerdem an das Gesetz 2/2025 vom 26. Juni angepasst, das dringende Maßnahmen zur Reduzierung von Befristungen, zur effizienten Verwaltung und zur Qualitätssicherung im öffentlichen Dienst der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln vorsieht.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die größten Änderungen durch das Gesetz 2/2025 betreffen zwei zentrale Punkte: Zum einen müssen künftig alle Stellenbeschreibungen einen Vermerk darüber enthalten, ob der jeweilige Arbeitsplatz grundsätzlich für das Homeoffice geeignet ist oder nicht. Zum anderen wird das sogenannte „Genehmigungsstillhalten“ (silencio administrativo) neu geregelt: Wenn die Behörde innerhalb einer Frist keine Entscheidung trifft, gilt der Antrag künftig automatisch als abgelehnt – und nicht wie bisher als genehmigt.

Strenge Fristen und persönlicher Arbeitsplan

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die verantwortliche Person der jeweiligen Abteilung erstellt einen persönlichen Arbeitsplan für alle Mitarbeiter, deren Anträge positiv beschieden werden. Die Entscheidung über den Antrag muss innerhalb von maximal drei Monaten nach Einreichung durch die Leitung der zuständigen Direktion getroffen werden. Dabei ist die Entscheidung – ob Genehmigung oder Ablehnung – schriftlich und begründet zu erteilen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt der Antrag automatisch als abgelehnt.

Voraussetzungen für das Homeoffice: Was Mitarbeiter mitbringen müssen

Der neue Entwurf legt auch die Bedingungen für die Arbeit von zu Hause fest. So müssen Beschäftigte nachweisen, dass sie über ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit den betrieblichen IT-Systemen verfügen – insbesondere im täglichen Umgang mit den internen Plattformen und Anwendungen. Zudem ist ein geeigneter Arbeitsplatz mit Internetanschluss erforderlich, der den Arbeitsschutzbestimmungen entspricht. Auch die entsprechende Lizenz für eine der firmeneigenen Telefonie- und Konnektivitätsanwendungen muss installiert und genehmigt sein. Alternativ kann ein dienstliches Mobiltelefon genutzt werden, das im Intranet der kanarischen Regierung verzeichnet ist.

Mindestzugehörigkeit und Dienstzeit: So lange muss man im Amt sein

Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt eine Rolle: Wer Homeoffice beantragen möchte, muss mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln tätig gewesen sein. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass der oder die Beschäftigte die aktuelle Position – oder eine gleichwertige Stelle mit denselben Aufgaben und Werkzeugen – in der gleichen Direktion mindestens drei Monate unmittelbar vor der Antragstellung innegehabt haben muss.

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