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Kanaren beschließen Jungend-Hypothek bis 95 Prozent

Endgültiger Beschluss: Neue Hypothek für junge Kanaren-Bewohner

Die kanarische Regierung hat an diesem Montag auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität, Pablo Rodríguez, das Dekret zur endgültigen Regelung des Programms „Hipoteca Joven Canaria“ (Junge-Hypothek-Kanaren) verabschiedet. Mit dieser Maßnahme will die Exekutive es jungen Menschen zwischen 18 und 40 Jahren, großen Familien sowie Alleinerziehenden ermöglichen, eine Finanzierung von bis zu 95 Prozent des Kaufpreises ihrer ersten eigenen und dauerhaften Wohnimmobilie zu erhalten – vorausgesetzt, der Kaufpreis 250.000 Euro nicht übersteigt.

Kritik der Opposition: Problem liegt nicht an der Finanzierung

Das Dekret war bei seiner Vorstellung von der Opposition kritisiert worden, da es nicht das eigentliche Problem löse: die Schwierigkeit des Zugangs zum Immobilienmarkt – und nicht zur Finanzierung – aufgrund der hohen Preise. Mit dieser Verabschiedung wird das Gesetzgebungsverfahren nun abgeschlossen, nachdem der Gutachterausschuss der Kanarischen Inseln (Consejo Consultivo de Canarias) eine positive Stellungnahme abgegeben hatte.

Teil eines größeren Wohnungsbau-Pakets

Die Maßnahme ist Teil der von der Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität vorangetriebenen Aktionen zur Förderung des Zugangs zu Wohnraum und zur Erleichterung der Unabhängigkeit junger Menschen. Sie ergänzt andere Initiativen zur Steigerung des Wohnungsangebots und zur Förderung der Sanierung, wie die Regionalregierung erklärt. Nach der endgültigen Verabschiedung des Dekrets wird das Ministerium mit der Erstellung des Rahmenabkommens fortfahren, dem sich interessierte Finanzinstitute anschließen können.

So wird das Programm umgesetzt

Dieses Rahmenabkommen wird per Ministererlass genehmigt und folgt dem für derartige Instrumente vorgesehenen Verfahren, das die Einholung der erforderlichen Stellungnahmen gemäß der kanarischen Gesetzgebung umfasst. Sobald das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, können die Finanzinstitute ihren Beitritt zum Programm formalisieren.

Wer sind die Voraussetzungen?

Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm gehören: ein legaler und ununterbrochener Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln während der zwei Jahre vor der Antragstellung, kein Eigentum an einer anderen Immobilie (mit bestimmten Ausnahmen) sowie die Nutzung der erworbenen Immobilie als ständiger und dauerhafter Wohnsitz für mindestens zwei Jahre. Darüber hinaus darf das Nettovermögen des Antragstellers oder jedes einzelnen Antragstellers bei einem gemeinsamen Erwerb 150.000 Euro nicht übersteigen.

Einkommensgrenzen und Kinderfreibeträge

Das Einkommen der Antragsteller darf das Fünffache des IPREM (Öffentlicher Kennziffer für Mehrfachzwecke, ein spanischer Einkommensindikator) nicht überschreiten. Bei einem gemeinsamen Erwerb durch zwei Antragsteller darf deren gemeinsames Einkommen die Summe der für jeden einzelnen festgelegten Grenze nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich um das 0,3-fache des IPREM für jedes unterhaltsberechtigte Kind – bei Alleinerziehenden-Familien wird die vorherige Einkommensgrenze um 70 Prozent angehoben.

Welche Immobilien sind förderfähig?

Die Immobilien müssen sich auf den Kanarischen Inseln befinden und einen maximalen Kaufpreis von 250.000 Euro haben, ohne Steuern und Nebenkosten. Das Programm umfasst sowohl Neu- als auch Gebrauchtimmobilien, freifinanzierte sowie solche des sozialen Wohnungsbaus aus privater Entwicklung.

Wohnungszugang als Schwerpunkt der Legislaturperiode

Der Zugang zu Wohnraum ist einer der vorrangigen Schwerpunkte der kanarischen Regierung in der aktuellen Legislaturperiode. Zu diesem Zweck hat die Exekutive eine Reihe von Gesetzesreformen, dringenden Maßnahmen und spezifischen Programmen auf den Weg gebracht, die darauf abzielen, das Wohnungsangebot zu erhöhen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Chancen der Bürger auf Zugang zu Wohnraum zu verbessern.

Weitere Maßnahmen im Überblick

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Verabschiedung des Dringlichkeitsdekretgesetzes im Wohnungsbereich, das die Verfügbarkeit von Bauland beschleunigen und die Entwicklung von Wohnungsbauprojekten vorantreiben soll; das Dekret zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Baugenehmigungen sowie die Reform der Vergaberegeln für Sozialwohnungen, die das bisherige Losverfahren durch ein Modell ersetzt, das auf objektiven sozialen, wirtschaftlichen und nachgewiesenen Bedarfskriterien basiert. Parallel dazu hat die Regierung die Unterstützungspolitik für den Wohnungszugang durch verschiedene Förderlinien verstärkt. Dazu gehören Zuschüsse für den Immobilienkauf für junge Menschen, das Programm „Hipoteca Joven Canaria“ sowie Mietzuschüsse – sowohl im allgemeinen als auch im spezifischen für die junge Bevölkerung.

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