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Illegale Fischerei: 230 kg Fisch in La Graciosa beschlagnahmt

Illegaler Fischfang im Schutzgebiet: Guardia Civil schreitet ein

Die Guardia Civil hat einen schweren Verstoß gegen die Fischereigesetze aufgedeckt: Insgesamt 230 Kilogramm Fisch, die illegal im Meeresschutzgebiet von La Graciosa gefangen wurden, konnte die Behörde sicherstellen. Die Aktion war das Ergebnis einer gezielten Überwachung in dem geschützten Bereich. Ermittelt wurde der Fall vom Seefahrtstrupp der Guardia Civil auf Fuerteventura, der dabei mit den Fachleuten für Betrieb und Überwachung des Schutzgebiets zusammenarbeitete. Diese unterstehen dem spanischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung.

Boot nicht im offiziellen Fischereiregister

Im Rahmen des Einsatzes stoppten die Beamten ein Boot, das nicht im offiziellen Verzeichnis der zum Fischfang in diesem Gebiet zugelassenen Schiffe aufgeführt war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das transportierte Fischgut mit Reusen gefangen worden war – einer Fangmethode, die in der Schutzzone vollständig verboten ist. Damit hat der Fischer gleich gegen mehrere Vorschriften des geltenden kanarischen Fischereigesetzes verstoßen.

Warum der Fang illegal war

Der Vorfall zeigt gleich mehrere Verstöße: Zum einen ist für jede Fischerei im Meeresschutzgebiet von La Graciosa eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Behörden Pflicht. Das Schutzgebiet wird gemeinschaftlich von der spanischen Fischereiverwaltung und der kanarischen Regionalregierung verwaltet. Zum anderen sind Reusen innerhalb der Schutzzone strikt untersagt. Die erlaubten Fangmethoden sind hier streng begrenzt: Berufsfischer dürfen nur mit ganz bestimmten traditionellen Techniken arbeiten, vor allem mit Angelhaken für ausgewählte Fischarten. Bei der Freizeitfischerei sind ausschließlich Angel, Handleine oder Schleppangel erlaubt – und auch das nur mit einer vorher eingeholten Genehmigung.

Nächtliche Touren mit ausgeschalteten Lichtern

Den Ermittlungen zufolge legte der Berufsfischer seine verbotenen Reusen an mehreren Stellen innerhalb des Schutzgebiets aus – unter anderem an der Playa Lambra und an der Punta La Sonsa. Die Fanggeräte ließ er tagelang im Wasser verankert, um sie später wieder einzuholen. Um nicht entdeckt zu werden, führte er seine Aktionen stets bei Nacht durch und fuhr ohne eingeschaltete Navigationslichter.

Empfindliche Strafen drohen

Der Beschuldigte muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Verstöße können mit Strafen von 301 Euro bis zu über 300.000 Euro geahndet werden. Zudem droht der Entzug der Fischereilizenz. Der Fall wurde bereits an die zuständige Fischereibehörde der kanarischen Regionalregierung zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Guardia Civil bietet auf ihrer Website zudem die Möglichkeit, über die E-Mail-Adresse [email protected] Hinweise zu geben, die zu weiteren Ermittlungen führen können.

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