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Baustopp für Luxusprojekt: Kanaren wollen Bebauung von Natur stoppen

Schlupfloch für Bauprojekte soll gestopft werden

Die kanarische Regierung will einen rechtlichen Trick unterbinden, mit dem die Gemeinde Adeje im Süden Teneriffas ein umstrittenes Luxuswohnprojekt durchgesetzt hat. Die Regionalregierung, eine Koalition aus Coalición Canaria (CC) und Partido Popular (PP), hat in den Entwurf des neuen Biodiversitätsgesetzes einen Artikel aufgenommen, der es Gemeinden künftig unmöglich machen soll, Bauvorhaben pauschal als „von überragendem öffentlichem Interesse“ zu deklarieren. Genau diese rechtliche Hintertür hatte die Gemeindeverwaltung von Adeje 2024 genutzt, um das Prestigeprojekt „Cuna del Alma“ trotz des Vorkommens einer streng geschützten Pflanzenart zu genehmigen.

Umstrittene Methode: Die Hintertür im Naturschutzrecht

Das Instrument der „Erklärung des überragenden öffentlichen Interesses“ ist im spanischen Naturschutzgesetz (Ley 42/2007) verankert. Es dient eigentlich als Ausnahmeklausel, um Schutzbestimmungen für gefährdete Arten außer Kraft setzen zu können – etwa dann, wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls wie die öffentliche Gesundheit oder die Sicherheit von Menschen auf dem Spiel stehen. Die Gemeinde Adeje, die seit über vier Jahrzehnten von dem Sozialisten José Miguel Rodríguez Fraga regiert wird, argumentierte, dass das Projekt wegen der akuten Wohnungsnot im Ort notwendig sei. Nur durch die Genehmigung des Bauvorhabens könne man die geschützte Pflanze, die „Viborina triste“ (eine seltene Kreuzblütler-Art), umsiedeln und gleichzeitig Flächen für den sozialen Wohnungsbau gewinnen.

Die Realität sieht jedoch anders aus: „Cuna del Alma“ ist keine Sozialbausiedlung. Geplant sind exklusive Villen, deren Preise bei bis zu 2,3 Millionen Euro liegen. Wohnungen mit erschwinglichen Mieten sind nicht vorgesehen. Die Gemeinde rechtfertigte ihr Vorgehen dennoch mit dem sogenannten „durchschnittlichen Baurecht“ (aprovechamiento medio): Private Investoren sind bei großen Bauprojekten gesetzlich verpflichtet, einen Teil des Grundstücks oder finanzielle Mittel an die öffentliche Hand abzutreten. Diesen Anteil wollte die Gemeinde für den sozialen Wohnungsbau nutzen.

Rechtsgutachten deckt Kompetenz-Wirrwarr auf

Die Regionalregierung selbst hatte in einem internen Gutachten eingeräumt, dass unklar sei, welche Behörde eigentlich für eine solche „Erklärung des überragenden öffentlichen Interesses“ zuständig ist. In einem 21-seitigen Dokument des stellvertretenden Justizministers Jorge Riestra Sierra wurde dieser Missstand detailliert analysiert. Das Gutachten untersuchte einen ähnlichen Fall: ein Hotelprojekt mit 1.600 Betten in Guía de Isora, ebenfalls auf Teneriffa, für das die Umsiedlung von Samen der gleichen Pflanze beantragt worden war. Die Schlussfolgerung war zweigeteilt: Die Gemeinde sei zwar befugt, das öffentliche Interesse zu erklären, die Genehmigung zur Umsiedlung der bedrohten Art liege jedoch allein beim Inselrat, dem Cabildo von Teneriffa.

Die Gemeinde Adeje interpretierte diese Einschätzung nach eigenem Gusto. Sie erklärte das Luxusprojekt zum „öffentlichen Interesse“ – unter dem Deckmantel der Wohnungskrise. Gleichzeitig sprach sie sich selbst die Befugnis zu, die Umsiedlung der Pflanze zu genehmigen, und zwar mit der Begründung, dass das Projekt bereits eine strategische Umweltprüfung durchlaufen habe, in der die Art gar nicht erwähnt worden sei. Dies reichte der Gemeinde, um sich selbst zur entscheidenden Behörde zu erklären. Im Anschluss segnete sie die Verpflanzung ab – Monate nachdem die zuständige Umweltbehörde unter der Leitung von Rosendo López, dem Biologen, der später zurücktrat, weil er gleichzeitig das Projekt beraten hatte, ebenfalls bereits grünes Licht gegeben hatte.

Gericht stellt fest: Rechtsverstoß, aber kein Stopp mehr möglich

Das Vorgehen der Gemeinde landete vor Gericht. Die Umweltschutzorganisation „Salvar La Tejita“ klagte und argumentierte, dass die Gemeinde Adeje nicht befugt gewesen sei, die Umsiedlung der Pflanze zu erlauben, und dass die Entscheidung ohne jede Umweltprüfung getroffen worden sei. Im Oktober 2025 gab das Verwaltungsgericht Nr. 2 von Santa Cruz de Tenerife der Klägerin teilweise recht. Der Richter stellte klar, dass die Entscheidung zur Umsiedlung einer geschützten Art nur im Rahmen eines Umweltprüfverfahrens hätte getroffen werden dürfen, und dass ein solches Verfahren nicht stattgefunden habe. Einen vorläufigen Baustopp lehnte der Richter jedoch ab – mit einer zynischen Begründung: Die Verpflanzung der Pflanzen hatte bereits ein Jahr zuvor stattgefunden, sodass die Justiz im Sinne der „Politik der vollendeten Tatsachen“ vor einem fait accompli stand. „Es gibt nichts mehr zu stoppen, weil die Handlung bereits vollzogen ist“, heißt es in dem Urteil.

Der Gesetzesentwurf: Macht wird zurückgeholt

Die Regionalregierung von CC und PP will nun mit einem neuen Artikel im Biodiversitätsgesetz einen Schlussstrich ziehen. Der Entwurf zentralisiert die Entscheidungsgewalt: Künftig soll die „Erklärung des überragenden öffentlichen Interesses“ nur noch durch das kanarische Parlament oder durch einen begründeten Beschluss der Regionalregierung selbst erfolgen können. Artikel 62 des Entwurfs legt fest, dass Gemeinden solche Erklärungen zwar vorbereiten und an die Regierung weiterleiten können, die endgültige Genehmigung aber ausschließlich der Exekutive vorbehalten bleibt. Die Befugnisse der Gemeinden werden auf eng definierte Bereiche beschränkt: das Aufstellen von Baumschutzsatzungen, die Kontrolle der Lichtverschmutzung und die Umsetzung von Projekten für Parks, Gärten und urbane Begrünung. Die Umsiedlung geschützter Arten fällt nicht mehr in ihren Zuständigkeitsbereich.

Hintergrund: Das neue Biodiversitätsgesetz

Das Biodiversitätsgesetz stand bereits unter der vorherigen Regierung, dem sogenannten „Pakt der Blumen“ (PSOE, NC, Podemos und ASG), kurz vor der Verabschiedung. Ein erster Entwurf war nach einer umfangreichen Beteiligung von über 600 Personen verschiedener Verbände und Organisationen erarbeitet worden. Die jetzt geplante Zentralisierung der Entscheidungsgewalt war darin nicht vorgesehen. Das Umweltministerium unter der Leitung von Mariano Zapata (PP) hat den neuen Entwurf im Eilverfahren durch das Genehmigungsverfahren gepeitscht. Die öffentliche Anhörung zur neuen Fassung dauerte im April 2026 weniger als zehn Tage. Zapata betonte, dass es sich um ein „Schlüsselgesetz“ handele, das dem Archipel erstmals einen umfassenden Rahmen für den Schutz des Naturerbes geben werde. „Dieser Prozess wird es ermöglichen, das Wissen und die Beiträge der Gesellschaft einzubringen, die Reichweite des Gesetzes zu verbessern und seinen langfristigen Nutzen zu sichern“, so Zapata. Die Regierung betont, dass das Gesetz darauf abziele, das Naturerbe der Inseln zu schützen, zu bewahren, wiederherzustellen und nachhaltig zu bewirtschaften.

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