Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.
Neue Mietbeihilfe für junge Canarios: Bis zu 250 Euro monatlich
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität der Kanarischen Regierung hat über das Kanarische Wohnungsinstitut (ICAVI), das von Pino de León geleitet wird, an diesem Donnerstag im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) die neue Ausschreibung des Bono Alquiler Joven 2026-2027 veröffentlicht. Das Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren und soll ihnen helfen, die Miete für ihre Hauptwohnung zu stemmen und ihre Emanzipation sowie ihre persönliche Entwicklung zu erleichtern. Die Beihilfe kann bis zu 250 Euro monatlich betragen.
Gesamtbudget von fast 12,9 Millionen Euro
Die Zuschüsse für den Bono Alquiler Joven verfügen über ein Gesamtbudget von 12.878.000 Euro. Davon stammen 10.600.000 Euro vom spanischen Ministerium für Wohnungsbau und Stadtagenda, während 2.278.000 Euro aus der Finanzierung der Inselregierungen (Cabildos) von Lanzarote und La Graciosa sowie Teneriffa stammen. Diese Mittel sollen insulare Gelder in das Programm leiten und die Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungszugangs für die junge Bevölkerung dieser Inseln verstärken, wie das Ministerium an diesem Mittwoch mitteilte.
Im Fall von Lanzarote und La Graciosa umfasst die Ausschreibung 378.000 Euro aus nicht ausgeführten Kreditresten der Ausschreibung des Bono Alquiler Joven von 2025, die in die neue Ausschreibung von 2026 integriert werden. Die Inselregierung von Teneriffa steuert ihrerseits 1,9 Millionen Euro für diese Ausschreibung bei.
Antragsfrist: Vom 18. September bis zum 8. Oktober 2026
Interessierte können ihre Anträge innerhalb von 15 Werktagen online einreichen, und zwar vom 18. September bis zum 8. Oktober 2026 (beide Daten inklusive). Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise auf elektronischem Weg über das elektronische Verwaltungsportal der Kanarischen Regierung.
Ziel: Emanzipation und Zugang zu Wohnraum erleichtern
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Emanzipation und den Bezug einer eigenen Wohnung für Personen zwischen 18 und 35 Jahren zu erleichtern sowie den Zugang zu und den Erhalt von Wohnraum für Mieter oder Nutzungsberechtigte mit geringen finanziellen Mitteln zu verbessern. Dies geschieht durch eine direkte Mietbeihilfe von 250 Euro monatlich, die insgesamt bis zu 6.000 Euro über 24 Monatszahlungen erreichen kann.
Das Programm zielt zudem darauf ab, die Lebensqualität der begünstigten Mieter und ihrer Wohngemeinschaften zu verbessern. Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Spanien, die einen Mietvertrag für eine Wohnung auf den Kanarischen Inseln vorweisen können und deren Jahreseinkommen für das Jahr 2025 das Dreifache des Indikators für öffentliche Einkünfte mit Mehrfacheffekt (IPREM) nicht überschreitet.
Höhere Einkommensgrenzen für besondere Gruppen
Für kinderreiche Familien der allgemeinen Kategorie, Personen mit Behinderung oder Terrorismusopfer kann die Grenze auf das Vierfache des IPREM steigen. Bei kinderreichen Familien der Sonderkategorie sowie bei Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent kann die Grenze sogar bis zum Fünffachen des IPREM betragen.
Mietobergrenzen je nach Wohnort
Der Höchstbetrag der monatlichen Miete hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Die Obergrenzen liegen je nach Zone bei 900, 750 oder 600 Euro. Bei der Anmietung von Zimmern gelten entsprechend Obergrenzen von 450, 375 oder 300 Euro.
Auszahlung halbjährlich nach Nachweis
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt halbjährlich nach Nachweis der Mietzahlung. In Fällen, in denen der Antrag rückwirkend gestellt wird, kann die Zahlung direkt zum Zeitpunkt der Bewilligung erfolgen, sofern die entsprechenden Quittungen vorgelegt werden.
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