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Neues Baugesetz: Das steckt wirklich drin

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Ein „Omnibus-Gesetz“ für die Kanaren

Die neue Regelung zur Beschleunigung von Baugenehmigungen und zur Förderung des Wohnungsbaus ist im Gesetzesblatt der Kanarischen Inseln veröffentlicht worden. Doch der Inhalt geht weit über das ursprüngliche Ziel hinaus. Das Gesetz berührt so unterschiedliche Bereiche wie Werbung entlang von Straßen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Verwaltung des Teide-Nationalparks, den Klimawandel und das öffentliche Auftragswesen. Bereits während der parlamentarischen Beratungen sorgte diese Themenvielfalt für Kritik: Die sozialistische Abgeordnete Patricia Hernández warf der Regierung vor, ein „Omnibus-Gesetz“ schnüren zu wollen – ein Sammelsurium, das in einem einzigen Text viele verschiedene Politikfelder regelt. Was als schlankes Instrument zur Beseitigung von Hindernissen für den Wohnungsbau gedacht war, ist nun ein Regelwerk, das weite Teile der Inselverwaltung betrifft.

Neue Regeln für Werbung an Straßen

Eine der überraschendsten Änderungen betrifft Werbetafeln und Außenwerbung, die sich an Autofahrer richtet. Diese bleibt zwar auf dem Grundstück der Straße selbst verboten, darf aber künftig in angrenzenden Bereichen aufgestellt werden – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind und keine Gefahr für den Verkehr besteht. Wer solche Anzeigen installieren möchte, muss seine steuerlichen Pflichten erfüllen, bei der Sozialversicherung gemeldet sein, die Vorschriften zur Arbeitssicherheit einhalten und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ein wichtiger Punkt: Die neuen Regeln haben Vorrang vor bestehenden örtlichen Bauvorschriften, die solche Werbung bisher einschränken oder verbieten könnten.

Mehr Spielraum für den Teide-Nationalpark

Auch der Teide-Nationalpark ist von dem Gesetz betroffen. Die für das Schutzgebiet zuständige Verwaltung darf künftig eigene Verordnungen erlassen, um die Ziele des Bewirtschaftungsplans umzusetzen. Zudem wird ein dauerhaftes System zur Überwachung und Bewertung der ökologischen, sozioökonomischen und funktionalen Aspekte des Parks eingerichtet. Die Ergebnisse dieser Kontrollen müssen dem Parkrat (Patronato) vorgelegt werden, einem Gremium, in dem verschiedene Verwaltungen und Interessengruppen vertreten sind.

Vereinfachte Umweltprüfungen

Bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen gibt es ebenfalls Neuerungen. Die Generaldirektion für ökologischen Wandel und Klimabekämpfung wird zur zentralen Umweltbehörde der Regionalverwaltung und ist künftig für die Bewertung von Projekten zuständig. Die Gemeinden können bestimmte Prüfungen jedoch an die Kanarische Regierung oder die Inselräte (Cabildos) delegieren. Darüber hinaus kann die Regionalregierung in Ausnahmefällen einzelne Projekte von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausnehmen – allerdings nur durch einen begründeten Beschluss. Dies soll etwa für kritische Infrastrukturen gelten, die durch eine Katastrophe beschädigt wurden, oder wenn nationale Sicherheitsinteressen es erfordern.

Neue Definition von öffentlichem Eigentum

Das Gesetz ändert außerdem die Definition, welche Güter der Verwaltung als öffentliches Eigentum gelten. Künftig zählen dazu alle Güter, die für einen öffentlichen Zweck oder eine öffentliche Dienstleistung bestimmt sind und durch Enteignung oder einen anderen Rechtsakt in den Besitz einer Verwaltung gelangt sind. Dies schafft mehr Klarheit und erweitert den Kreis der betroffenen Vermögenswerte.

Nachhaltigkeit im öffentlichen Auftragswesen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der öffentlichen Auftragsvergabe. Architektur- und Ingenieurprojekte gelten künftig als besonders komplex, wenn es sich um Neubauten, Sanierungen, Restaurierungen, Modernisierungen oder große Reparaturen handelt – einschließlich der zugehörigen Bauleitungen. In diesen Fällen greifen die Regeln für Projektwettbewerbe, außer bei kleinen Aufträgen und Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Ausschreibung.

Zudem sind die Verwaltungen verpflichtet, Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes in ihre Ausschreibungen aufzunehmen. In den Vergabeunterlagen sollen Maßnahmen zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks, der Emissionen und des Transportaufwands sowie die Verwendung recycelter Materialien berücksichtigt werden. Auch die Eintragung in offizielle Register für CO₂-Bilanzen kann verlangt werden. Bei Punktgleichheit erhalten künftig Unternehmen den Zuschlag, die mit dem Gütesiegel „Kanarische Exzellenz für Energieeffizienz und Klimaschutz“ ausgezeichnet sind. Um die Umsetzung zu erleichtern, sollen die zuständigen Fachabteilungen Leitfäden und Empfehlungen für die Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen erstellen.

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