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EU-Zölle verteuern Shein & Co. ab Juli drastisch

Das Ende der Schnäppchen aus Fernost?

Wiederbefüllbare Wasserflaschen, T-Shirts, Modeschmuck, Kulturbeutel und unzählige andere Artikel – all das kann man auf asiatischen Handelsplattformen wie Shein, Temu oder Aliexpress oft für weniger als drei Euro bestellen. Bisher war der Einkauf dort einfach, günstig und die Pakete erreichten die Verbraucher auf den Kanarischen Inseln bequem innerhalb weniger Wochen zu Hause. Doch das wird sich nun grundlegend ändern. Die von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Steueränderungen – die einen Zoll und eine Abfertigungsgebühr für Bestellungen unter 150 Euro vorsehen – werden die Kosten für diese Billig-Einkäufe auf dem Archipel mehr als verdoppeln.

Ab Juli wird es teuer: Zoll und Gebühr im Anmarsch

Bereits ab Juli wird für jede Online-Bestellung bei diesen Plattformen aus Drittstaaten mindestens ein Einfuhrzoll von drei Euro fällig. Im November kommt dann noch eine EU-weite Gebühr für die Zollabwicklung hinzu. Deren genaue Höhe steht zwar noch nicht fest, sie dürfte aber mindestens zwei Euro zusätzlich betragen. Die Folge: Eine wiederbefüllbare Wasserflasche würde statt drei Euro dann über acht Euro kosten. Die Abgaben wären damit teurer als das eigentliche Produkt – der Preis würde sich mehr als verdoppeln.

Bislang waren Einkäufe auf diesen günstigen Plattformen aus Nicht-EU-Ländern – meist asiatischen – mit einem Warenwert von unter 150 Euro von allen Zöllen und Abgaben in der EU befreit. Diese Regelung wird nun mit den neuen Steuern gekippt. Brüssel will mit diesen Abgaben den Konsum solcher Billigimporte eindämmen, um sowohl die Umwelt als auch den lokalen Einzelhandel zu schützen.

Konsequenzen für die Kanarischen Inseln

Für die Kanarischen Inseln bringt diese Änderung einen entscheidenden bürokratischen Mehraufwand mit sich: Künftig muss jedes Paket aus Nicht-EU-Ländern zur Zollabfertigung. Das ist ein enormer Einschnitt, denn seit 2017 waren Sendungen unter 150 Euro von dieser Pflicht befreit. Ziel dieser Ausnahme war es, den Onlinehandel zu fördern, der sich auf den Inseln aufgrund solcher Hürden nur schleppend entwickelte.

Hinzu kommt: Die kanarische Regierung hatte damals ebenfalls eine Befreiung von der Kanarischen Allgemeinen indirekten Steuer (IGIC) für Online-Käufe unter dieser Wertgrenze gewährt. Diese Steuerbefreiung, die den Online-Handel ankurbeln sollte, ist mit der Zunahme des E-Commerce jedoch zunehmend in die Kritik geraten. Täglich werden auf den Inseln rund 170.000 Pakete zugestellt, was den stationären Einzelhandel massiv unter Druck setzt. Die lokalen Geschäfte, die auf jede ihrer Verkäufe – unabhängig vom Betrag – IGIC zahlen müssen, sehen darin einen unfairen Wettbewerbsvorteil.

Kanarische Regierung erwägt Streichung der IGIC-Befreiung

Genau diese Steuerbefreiung steht nun auf dem Prüfstand. Die kanarische Ministerin für Finanzen und Beziehungen zur EU, Matilde Asián, brachte die mögliche Streichung ins Spiel: „Wenn die Zollbefreiung für Einkäufe unter 150 Euro wegfällt, welchen Sinn hat es dann, sie bei der IGIC beizubehalten?“, fragte sie. Dies sei umso logischer, da alle Pakete nun ohnehin ungehindert durch den Zoll müssten. Sollte die Befreiung fallen, würde jeder gekaufte Artikel zusätzlich mit dem entsprechenden IGIC-Satz besteuert. Bei einer Wasserflasche für drei Euro wären das beispielsweise 0,21 Cent mehr.

Angst vor Schaden für den Online-Handel

Gleichzeitig räumt Asián ein, dass die Regierung besorgt über die möglichen Folgen der Brüsseler Reform für den lokalen Online-Handel ist. „Die Unternehmen sind nicht gleich aufgestellt, die Komplexität der Einfuhr in die Kanaren schreckt viele ab“, erklärt sie. Viele Händler versendeten bereits jetzt nicht auf die Inseln – und die neuen bürokratischen Hürden könnten noch mehr dazu bewegen, den Archipel von ihrem Versand auszuschließen.

Trotzdem sieht die Ministerin nur begrenzten Handlungsspielraum für die kanarische Verwaltung. „Es wurde uns bereits bestätigt, dass der Zoll auch auf den Kanarischen Inseln erhoben wird. Jetzt müssen wir klären, wie die Abwicklung konkret ablaufen wird.“ Sobald alle Details bekannt sind, werde die kanarische Steuerbehörde (Agencia Tributaria Canaria) über die Anpassungen und eine mögliche Streichung der IGIC-Befreiung entscheiden. Ein dritter Punkt sei die Reaktion der Versandunternehmen selbst, die ihre Geschäftspolitik anpassen oder sich sogar ganz von den Inseln zurückziehen könnten.

Bis 2028: Provisorische Regelung mit Weichenstellung für die Zukunft

Die neuen Zölle und Gebühren sind zunächst provisorisch, bis die umfassende EU-Zollreform im Jahr 2028 in Kraft tritt. Eines ist jedoch klar: Mit dieser Steueränderung gibt Brüssel eine neue Richtung in seinen Handelsbeziehungen zu den großen Plattformen aus Drittstaaten vor. Diese hatten den EU-Markt als ideales Absatzgebiet für ihre Billigprodukte entdeckt und müssen nun ihre Strategien überdenken. Für viele Verbraucher, die gerne online einkaufen, bedeutet dies eine deutliche Einschränkung ihres Warenkatalogs. Die lokalen Geschäfte hingegen hoffen, dass der neue Aufschlag zumindest die Spontankäufe von „Low-Cost“-Produkten auf diesen Plattformen eindämmen wird.

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