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Wohnrecht vs. Tourismusgesetz: Ansturm aufs Grundbuchamt

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Ansturm auf das Grundbuchamt: Eigentümer wehren sich gegen Tourismusgesetz

San Bartolomé de Tirajana – Die Verunsicherung ist groß: Zahlreiche betroffene Eigentümer sind am Mittwoch in Scharen zum Grundbuchamt in San Bartolomé de Tirajana geströmt, um den reinen Wohncharakter ihrer Apartments zu verteidigen. Hintergrund ist das neue Tourismusgesetz der Kanarischen Inseln, das bei vielen Anwohnern im Süden Gran Canarias für Unmut und Sorge sorgt.

„Wir sind keine Touristenunterkünfte“: PALT-Sprecherin kritisiert Behördenlinie

Maribe Doreste, Sprecherin der Plattform PALT (Plataforma por la Defensa de la Vivienda Turística), machte ihrem Ärger deutlichen Ausdruck: „Alle, die in San Bartolomé de Tirajana gemeldet sind, verstoßen nicht gegen das Recht auf Wohnraum. Es ist eine Frechheit, dass ein Gesetz uns nun vorschreiben will, dass wir unsere eigenen Häuser verlassen müssen.“

Die Eigentümer fühlen sich von der neuen Gesetzgebung regelrecht in die Enge getrieben. Doreste fragte rhetorisch: „Welche Rechtssicherheit gibt mir ein Grundbuchamt, bei dem ich seit 30 Jahren mein Eigentum eintragen lasse, das keinerlei Bezug zu touristischer Nutzung hat? Jetzt will mir derselbe Grundbuchbeamte sagen, ich müsse bestimmte Dokumente von der Tourismusbehörde besorgen, damit mein Wohnrecht anerkannt wird?“

Alte Grundbucheinträge als Trumpf im Streit um die „Unidad Alojativa“

Für die PALT-Chefin ist die Lage glasklar: „Das Wohnrecht habe ich bereits – es steht in meinen Grundbucheinträgen. Man muss uns nicht vorschreiben, dass wir nun andere Tricks anwenden sollen, als wären wir alle Touristen, als wäre alles ein Hotelbetrieb und als wären wir alle bloße Unterkunftseinheiten. Das sind wir nicht!“

Doreste betonte, dass es im Süden Gran Canarias Wohnungen der unterschiedlichsten Art gebe und es durchaus Komplexe gebe, in denen touristische Aktivitäten entwickelt werden könnten – sofern der Eigentümer dem zustimme. Sie kritisierte die neuen Regelungen als „Falle“ und verwies auf langjährige Grundbucheinträge: „Seit 40 Jahren weisen meine Dokumente den Wohncharakter aus. Dieses Gesetz und das vorherige Dekret versuchen nun, uns in eine Tourismusfalle tappen zu lassen.“

Verfassungsrechtliche Bedenken und die Zukunft des Wohnraums

Die Plattform beruft sich auf das Grundrecht auf Eigentum, die spanische Verfassung und das Prinzip der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen. Man bestehe auf dem Erhalt des bisherigen Rechtsstatus, so Doreste. In einem Kommuniqué der PALT heißt es dazu: „Wir akzeptieren nicht, dass das Konzept der ‚Unidad Alojativa‘ (zu Deutsch: Unterkunftseinheit) dazu genutzt wird, den Gründungstitel, die rechtliche Natur unseres Eigentums oder die Rechte der rechtmäßigen Eigentümer zu verändern.“

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