staatsanwaltschaft stoppt cuna del alma bauarbeiten teneriffa

Staatsanwaltschaft stoppt Bauarbeiten an Teneriffas umstrittenem Cuna del Alma

Staatsanwaltschaft beantragt sofortigen Baustopp

Die Staatsanwaltschaft hat einen Stopp der Bauarbeiten für das umstrittene Tourismusprojekt „Cuna del Alma“ in El Puertito de Adeje im Süden Teneriffas beantragt. Konkret geht es um Arbeiten, die der Projektentwickler in der gesetzlichen Küstenschutzzone durchführt. Diese Zone, eine hundert Meter breite Streifen landeinwärts vom Strand, unterliegt strengen Nutzungsbeschränkungen durch das spanische Küstengesetz (Ley de Costas). Laut einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das „Canarias Ahora“ vorliegt, hat diese die zuständige Richterin des Untersuchungsgerichts Nummer eins in Arona aufgefordert, die Arbeiten vorläufig einzustellen.

Umstrittene Bauten in geschützter Zone

Der Projektentwickler baut in dieser geschützten Zone unter anderem einen Swimmingpool, ein Restaurant und einen Parkplatz für Buggy-Fahrzeuge. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es sich um Nutzungen handelt, die auch außerhalb der Schutzzone realisiert werden könnten und die keinen notwendigen oder förderlichen Dienst für die öffentliche Nutzung des Küstenstreifens darstellen. Die Richterin gab den beteiligten Parteien am 26. März fünf Tage Zeit, um Stellungnahmen einzureichen. Die Bürgerklage, die von der Kultur- und Ökologievereinigung „Puertito Libre“ erhoben wurde, hat laut informierter Quellen zudem beantragt, den Baustopp auf die gesamte Wohnsiedlung auszuweiten.

Ermittlungen gegen Beamte und Projektentwickler

Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, hat die Richterin zudem erste Personen als Beschuldigte vernommen. Dazu gehören der Leiter des Dienstes für Küstenordnung im Osten der Kanarischen Regierung, Valeriano Díaz, sowie der gesetzliche Vertreter und die Geschäftsführer der Projektgesellschaft Segunda Casa Adeje SL. Als Zeugen wurden der Leiter des Dienstes für Küstenordnung im Westen der Regionalregierung, José David Marín, und der Fachbeamte der Regionalverwaltung, Francisco Javier Carrancho, von der Generaldirektion für Küsten und Kanarisches Meeresraummanagement geladen.

Vorwürfe: Umweltdelikte und Urkundenfälschung

Die Strafanzeige, die das Verfahren ins Rollen brachte, wirft den Beteiligten mutmaßliche Straftaten gegen die Raumordnung und die Umwelt, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung bei der Genehmigung des Projekts vor. „Cuna del Alma“ steht seit Beginn wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Biodiversität der Kanarischen Inseln in der Kritik. Seit einigen Monaten konzentrieren sich die Ermittlungen der Richterin jedoch auf die Bauarbeiten in der Küstenschutzzone, die nur einen kleinen Teil des gesamten Vorhabens ausmachen.

Kleine Fläche, große Symbolkraft

Die betroffene Fläche macht lediglich 5,25% des Teilgrundstücks T2 (ca. 45.000 Quadratmeter) aus, also etwa 2.400 Quadratmeter. Das Gesamtprojekt umfasst jedoch 430.000 Quadratmeter. In ihrem Vorhaben, 3.600 Touristenbetten in einer der letzten unverbauten Zonen im Süden Teneriffas zu errichten – umgeben von Naturschutzgebieten und Orten von geologischem Interesse –, baut die Projektgesellschaft in der Schutzzone besagtes Restaurant, einen Freiluftpool, eine dazugehörige Bar und den Buggy-Parkplatz.

Genehmigung trotz interner Bedenken

Die von Coalición Canaria (CC) und Partido Popular (PP) geführte Kanarische Regierung hatte diese Nutzungen genehmigt, da sie sie für das auf Tourismus basierende kanarische Wirtschaftsmodell für förderlich hielt. Ein interner Bericht der Regierung war ursprünglich zu dem Schluss gekommen, dass die Bauten dort nicht zulässig seien. Nach Einwänden von Segunda Casa Adeje übernahm die unter Fernando Clavijo stehende Verwaltung jedoch die Argumentation des Unternehmens.

Von Einstellung zur Wiedereröffnung des Falls

Die Richterin hatte das Strafverfahren zunächst eingestellt, weil es eben diesen positiven Bescheid der Regionalregierung für die Nutzung der Küstenzone gab. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Beschwerde ein und forderte die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Herausgabe der vollständigen Akte. Die Richterin kam dem Anfang dieses Jahres nach, und nun hat die Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung der Dokumente den Stopp der Bauarbeiten beantragt.

Strenges Gesetz zum Schutz der Küste

Es sei daran erinnert, dass der hundert Meter breite Küstenschutzstreifen einem Sonderregime unterliegt, um die Küste zu erhalten. Das Gesetz erlaubt dort nur Bauwerke, Anlagen oder Aktivitäten, die aufgrund ihrer Natur nicht anderswo angesiedelt werden können – wie etwa Meeresfarmen – oder die nützliche Dienstleistungen für die Küstennutzung erbringen. Bereits in ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft bezweifelt, dass die von „Cuna del Alma“ geplanten Anlagen diese Voraussetzungen erfüllen. Dies verteidigt sie nun weiter, da es sich um Nutzungen handele, die im oberen Bereich eines natürlichen Strandabschnitts ohne bestehende urbane Struktur errichtet werden sollen.

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