Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.
541 Minderjährige trotz eingeleitetem Verfahren auf den Inseln geblieben
Mehr als ein halbes Tausend unbegleiteter minderjähriger Migranten, die von den Kanarischen Inseln auf das spanische Festland verlegt werden sollten, sind letztlich doch im Archipel geblieben. Konkret handelt es sich um 541 Jugendliche, bei denen das Überstellungsverfahren bereits eingeleitet worden war – die Reise scheiterte jedoch aus unterschiedlichen Gründen.
Gründe für die geplatzten Transfers
In einigen Fällen legten die Minderjährigen selbst Einspruch gegen ihre Verlegung ein und argumentierten, dass sie auf den Inseln bereits verwurzelt seien. In anderen Fällen war es die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren stoppte – etwa wegen Zweifeln an der Minderjährigkeit der Betroffenen.
Zahlen im Überblick: Jeder Fünfte bleibt
Die Bedeutung dieser Zahl wird deutlich, wenn man sie ins Verhältnis zu den Gesamtzahlen setzt: Seit Beginn der Überstellungen von den Kanaren im vergangenen Jahr wurden 2.273 Jugendliche in Zentren anderer Autonomer Gemeinschaften gebracht. Die Rechnung ist eindeutig: Auf fünf verlegte Jugendliche kommt einer, der trotz eingeleitetem Verfahren auf den Inseln blieb.
Drei Wege der Überstellung
Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Transfers gliedert sich in drei verschiedene Kategorien. Der erste Weg war der des internationalen Schutzes: 1.200 Minderjährige verließen die Inseln, nachdem verschiedene Urteile des Obersten Gerichtshofs den Staat dazu verpflichtet hatten, sich um mehr als tausend minderjährige Asylsuchende zu kümmern – ein Verfahren, das eine Konfrontation zwischen der Zentralregierung und der kanarischen Regierung eröffnete.
Hinzu kommen 364 Minderjährige, die über die Zusatzbestimmung des Königlichen Dekrets zur Änderung des Ausländergesetzes überstellt wurden. Dabei handelte es sich um Kinder und Jugendliche, die sich bereits vor der Erklärung der Migrationsnotlage im Archipel befanden – eine Situation, die die Inseln erreicht hatten, nachdem ihre Aufnahmekapazität sich verdreifacht hatte.
Die verbleibenden 709 Jugendlichen reisten über den sogenannten „Expressweg“, der für Minderjährige reserviert war, die nach dem 29. August eintrafen – dem Tag, an dem die Notlage ausgerufen und eine Frist von 15 Tagen für ihre Überstellung auf das Festland festgelegt wurde. In vielen Fällen wurde diese Frist jedoch überschritten, und das Verfahren zog sich über mehr als einen Monat hin. Ein Szenario, das den Druck auf eine Autonome Gemeinschaft weiter erhöhte, die ihr Aufnahmesystem bereits als gesättigt und überlastet betrachtete.
„Wir hätten sie niemals gezwungen, in ein Flugzeug zu steigen“
Der Prozess verlief jedoch nicht für alle Minderjährigen geradlinig. „Den Jugendlichen wurde in jedem Schritt des Überstellungsverfahrens zugehört“, erklärt Sandra Rodríguez, Generaldirektorin für den Schutz von Kindern und Familien der kanarischen Regierung. In einigen Fällen änderte sich die Haltung im Laufe des Verfahrens: Jugendliche, die anfangs gegen ihre Abreise waren, akzeptierten schließlich den Transfer, während andere, die zunächst Einspruch eingelegt hatten, am Ende doch ihre Bereitschaft zur Abreise signalisierten. „Viele von denen, die zunächst Einwände erhoben, sagten am Ende, dass sie doch gehen wollten“, so Rodríguez.
Ein Jahr nach Beginn der Überstellungen zieht die Regierung Bilanz über die Situation der Jugendlichen. „Wir hätten sie niemals gezwungen, in ein Flugzeug zu steigen“, versichert Rodríguez und verteidigt, dass in anderen Regionen Garantien geboten werden konnten, die aufgrund der Sättigung der Inseln hier nicht gewährleistet werden konnten.
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