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Schluss mit gratis: Kanaren führen erstmals Abwassergebühr ein

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

Source

Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Die Zahlung wird nicht für alle gleich sein: Das Dekret legt den Wert der sogenannten „Verschmutzungseinheit“ auf 3.000 Euro fest. Diese dient als Grundlage für die Berechnung des individuellen Beitrags. Die endgültige Rechnung hängt dann vom maximal genehmigten jährlichen Einleitungsvolumen und einem Koeffizienten ab, der die Art des eingeleiteten Wassers, die verwendete Rohrleitung und das Vorhandensein von Schadstoffen berücksichtigt. Die Devise lautet: Je mehr eingeleitet wird und je größer die Umweltbelastung ist, desto höher fällt die Gebühr aus.

Mehr Ordnung und Transparenz für Unternehmen und Behörden

Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Die Einführung dieser Gebühr markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Abwasser, das an der kanarischen Küste landet. Bisher mussten Unternehmen mit einer behördlichen Erlaubnis keine speziellen Zahlungen leisten. Mit der neuen Verordnung führt die Regierung erstmals ein wirtschaftliches Instrument ein, das die Umweltkosten der Einleitungen mit der Verpflichtung zu ihrer Reduzierung verknüpft. „Zum ersten Mal gibt es auf den Kanaren eine Regelung für diese Gebühr, die es vorher nicht gab“, erklärt Ángel Montañés, Generaldirektor für Umweltqualität der Kanarischen Regierung. Ziel sei es, einen Anreiz zu schaffen, die Emissionen zu verringern und Mittel für die Verbesserung der aktuellen Situation bereitzustellen. „Es stehen viele Investitionen an, um die derzeitige Lage zu korrigieren. Wenn die Einnahmen eingehen, werden wir entscheiden, welche Maßnahmen Priorität haben“, so Montañés zu den geplanten Verwendungen der Gebühreneinnahmen.

Die Zahlung wird nicht für alle gleich sein: Das Dekret legt den Wert der sogenannten „Verschmutzungseinheit“ auf 3.000 Euro fest. Diese dient als Grundlage für die Berechnung des individuellen Beitrags. Die endgültige Rechnung hängt dann vom maximal genehmigten jährlichen Einleitungsvolumen und einem Koeffizienten ab, der die Art des eingeleiteten Wassers, die verwendete Rohrleitung und das Vorhandensein von Schadstoffen berücksichtigt. Die Devise lautet: Je mehr eingeleitet wird und je größer die Umweltbelastung ist, desto höher fällt die Gebühr aus.

Mehr Ordnung und Transparenz für Unternehmen und Behörden

Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

Source

Die Einführung dieser Gebühr markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Abwasser, das an der kanarischen Küste landet. Bisher mussten Unternehmen mit einer behördlichen Erlaubnis keine speziellen Zahlungen leisten. Mit der neuen Verordnung führt die Regierung erstmals ein wirtschaftliches Instrument ein, das die Umweltkosten der Einleitungen mit der Verpflichtung zu ihrer Reduzierung verknüpft. „Zum ersten Mal gibt es auf den Kanaren eine Regelung für diese Gebühr, die es vorher nicht gab“, erklärt Ángel Montañés, Generaldirektor für Umweltqualität der Kanarischen Regierung. Ziel sei es, einen Anreiz zu schaffen, die Emissionen zu verringern und Mittel für die Verbesserung der aktuellen Situation bereitzustellen. „Es stehen viele Investitionen an, um die derzeitige Lage zu korrigieren. Wenn die Einnahmen eingehen, werden wir entscheiden, welche Maßnahmen Priorität haben“, so Montañés zu den geplanten Verwendungen der Gebühreneinnahmen.

Die Zahlung wird nicht für alle gleich sein: Das Dekret legt den Wert der sogenannten „Verschmutzungseinheit“ auf 3.000 Euro fest. Diese dient als Grundlage für die Berechnung des individuellen Beitrags. Die endgültige Rechnung hängt dann vom maximal genehmigten jährlichen Einleitungsvolumen und einem Koeffizienten ab, der die Art des eingeleiteten Wassers, die verwendete Rohrleitung und das Vorhandensein von Schadstoffen berücksichtigt. Die Devise lautet: Je mehr eingeleitet wird und je größer die Umweltbelastung ist, desto höher fällt die Gebühr aus.

Mehr Ordnung und Transparenz für Unternehmen und Behörden

Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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Bald Schluss mit dem Gratis-Einleiten

Bislang war es auf den Kanarischen Inseln für Unternehmen mit einer Genehmigung kostenlos, Abwasser ins Meer zu leiten. Das wird sich nun ändern: Die Kanaren führen erstmals eine spezielle Abwassergebühr ein. Die neue Regelung ist Teil eines umfassenden regionalen Dekrets, das sich derzeit bis zum 30. Juni in der öffentlichen Anhörung befindet. Mit diesem Schritt will die Inselregierung eine eigene rechtliche Grundlage schaffen, um die Meeresumwelt besser zu schützen und die Aktivitäten zu ordnen.

„Eine Einleitung von Schadstoffen wird es nicht mehr ohne Genehmigung geben“

Der neue Erlass, der vom Ministerium für ökologischen Wandel und Energie der Kanarischen Regierung vorangetrieben wird, sieht vor, dass die Inhaber genehmigter Einleitungen – laut dem aktuellen Verzeichnis von 2025 sind das 109 Punkte – eine finanzielle Abgabe zahlen müssen. Deren Höhe berechnet sich nach der eingeleiteten Wassermenge und der Schadstoffbelastung. Die Regierung rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund fünf Millionen Euro, wobei der genaue Betrag stark von der Menge der tatsächlichen Einleitungen abhängt. Für die 180 nicht genehmigten Einleitungen, die es nach aktuellen Daten gibt, gilt dagegen das Bußgeldverfahren.

Die Einführung dieser Gebühr markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Abwasser, das an der kanarischen Küste landet. Bisher mussten Unternehmen mit einer behördlichen Erlaubnis keine speziellen Zahlungen leisten. Mit der neuen Verordnung führt die Regierung erstmals ein wirtschaftliches Instrument ein, das die Umweltkosten der Einleitungen mit der Verpflichtung zu ihrer Reduzierung verknüpft. „Zum ersten Mal gibt es auf den Kanaren eine Regelung für diese Gebühr, die es vorher nicht gab“, erklärt Ángel Montañés, Generaldirektor für Umweltqualität der Kanarischen Regierung. Ziel sei es, einen Anreiz zu schaffen, die Emissionen zu verringern und Mittel für die Verbesserung der aktuellen Situation bereitzustellen. „Es stehen viele Investitionen an, um die derzeitige Lage zu korrigieren. Wenn die Einnahmen eingehen, werden wir entscheiden, welche Maßnahmen Priorität haben“, so Montañés zu den geplanten Verwendungen der Gebühreneinnahmen.

Die Zahlung wird nicht für alle gleich sein: Das Dekret legt den Wert der sogenannten „Verschmutzungseinheit“ auf 3.000 Euro fest. Diese dient als Grundlage für die Berechnung des individuellen Beitrags. Die endgültige Rechnung hängt dann vom maximal genehmigten jährlichen Einleitungsvolumen und einem Koeffizienten ab, der die Art des eingeleiteten Wassers, die verwendete Rohrleitung und das Vorhandensein von Schadstoffen berücksichtigt. Die Devise lautet: Je mehr eingeleitet wird und je größer die Umweltbelastung ist, desto höher fällt die Gebühr aus.

Mehr Ordnung und Transparenz für Unternehmen und Behörden

Die Einführung der Abwassergebühr ist jedoch nicht die einzige Neuerung des Dekrets. Das Gesetzespaket zielt in erster Linie darauf ab, Ordnung in ein Thema zu bringen, das bisher durch die Anwendung verschiedener staatlicher Vorschriften und einer technischen Leitlinie aus dem Jahr 2017 geregelt wurde – letztere hatte lediglich empfehlenden Charakter und keine rechtliche Bindungskraft. Diese jahrelange Zersplitterung und Unübersichtlichkeit hat sowohl die Bearbeitung von Genehmigungen als auch die wirksame Kontrolle von Einleitungen erschwert. „Unser Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen“, betont Montañés. Die Absicht ist, dass Aktivitäten, deren Einleitungen rechtlich genehmigungsfähig sind, ihre Erlaubnisse in angemessener Zeit und unter klaren Umweltauflagen erhalten können.

Deshalb regelt das neue Dekret alle Bereiche, von den Genehmigungsverfahren über Inspektions- und Überwachungssysteme, das Register, die Gebühr bis hin zum Sanktionssystem. Es gilt für jede direkte oder indirekte Einleitung von Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Aggregatzustand. In der Praxis umfasst dies kommunales Abwasser, Haushaltsabwasser, Industrieabwasser, Regenwasser, Abwasser aus der Tierhaltung und Entlastungen aus Kanalnetzen.

Der Erlass ist eindeutig: Er untersagt ausdrücklich, dass „keine potenziell schädliche Einleitung ohne vorherige behördliche Genehmigung erfolgen darf“. Zudem wird die Möglichkeit eingeschränkt, bestimmte Industrieabwässer in besonders sensiblen Gebieten zu genehmigen, wie etwa Badezonen, Schutzgebieten oder ökologisch verwundbaren Bereichen.

Alte Genehmigungen werden überprüft – neue Fristen für Antragsteller

Die endgültige Verabschiedung des Dekrets wird auch dazu führen, dass bereits erteilte Genehmigungen überprüft werden müssen. Die Verordnung legt fest, dass alle bestehenden Erlaubnisse innerhalb von maximal vier Jahren nach Inkrafttreten an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. Wer derzeit ohne Genehmigung Abwasser einleitet, bekommt ebenfalls eine Frist: Diese Betreiber haben nach Inkrafttreten der Norm ein Jahr Zeit, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Das vom Ministerium unter Mariano Hernández Zapata vorangetriebene Vorhaben setzt zudem auf mehr Transparenz. Die zukünftige Regelung sieht die Einrichtung eines Registers für Einleitungen vom Land in den maritimen-terrestrischen öffentlichen Bereich der Kanaren vor. Dieses soll der Erstellung von Verzeichnissen, Bestandsaufnahmen, Statistiken und Aktionsplänen dienen und „den Informationsaustausch mit anderen Behörden erleichtern“. Erst vor einem Jahr hatte das Ministerium die aktualisierte Auflistung der Einleitungen auf den Inseln vorgestellt, die über das Geoinformationssystem Grafcan abrufbar ist.

„One-Stop-Shop“ und kürzere Bearbeitungszeiten

Das neue Dekret zielt auch darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Behörden, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten. In diesem Sinne sieht es die Möglichkeit eines zentralen Ansprechpartners (One-Stop-Shop) vor, wenn eine Einleitung gleichzeitig eine Umweltgenehmigung und eine Konzession zur Nutzung des maritimen oder Hafenbereichs erfordert. Darüber hinaus muss jeder Vorgang für einen Zeitraum von zwanzig Tagen öffentlich ausgelegt werden, indem er im Gesetzblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wird.

Die Verwaltung hat ab dem Datum der Antragstellung maximal vier Monate Zeit, um die Genehmigung zu erlassen und mitzuteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung mitgeteilt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die neue Regelung verschärft auch die Überwachungspflichten: Jeder Einleitungsverantwortliche muss sein eigenes Umweltkontrollprogramm finanzieren und durchführen.

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