Ein wichtiger Etappensieg für die historische Erinnerung
Die Präsidentin der Vereinigung für Historische Erinnerung auf Teneriffa, Mercedes Pérez Schwartz, zeigt sich erfreut über die jüngste Entwicklung. Ein technisches Gutachten der Kulturabteilung der Kanarischen Regierung hat sich gegen die Ausweisung des Franco-Denkmals von Santa Cruz de Tenerife als Kulturgut (Bien de Interés Cultural, BIC) ausgesprochen. Für Pérez Schwartz ist die Statue ein Symbol, das frontal gegen demokratische Werte verstößt und eine Beleidigung für die Opfer darstellt.
Der Hintergrund des BIC-Verfahrens
Der Inselrat von Teneriffa hatte im vergangenen Jahr ein Verfahren eingeleitet, um das Monument zum Kulturgut zu erklären. Dies geschah auf Druck eines Gerichtsurteils hin, das durch die Klage der Vereinigung „San Miguel de Arcángel“ ausgelöst wurde. Diese Gruppierung will das Werk des Bildhauers Juan de Ávalos, das sich in Santa Cruz de Teneriffa befindet, unter allen Umständen schützen. Wie Experten im Katalog der Franko-Überreste der Kanaren (Catálogo de Vestigios de Canarias) betonen, stellte die Skulptur bei ihrer Einweihung im Jahr 1966 den Aufbruch von Generalísimo Franco dar, der damals als Generalkapitän der Kanaren die Inseln verließ, um den „nationalen Aufstand“ anzuführen.
Zwei Lager: Künstlerischer Wert gegen demokratische Werte
Während der Prüfungsphase des Inselrats wurden mehrere Gutachten vorgelegt. Zwei davon sprachen sich gegen eine BIC-Ausweisung aus, zwei andere priesen den künstlerischen Wert – ohne jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine Verherrlichung der Franco-Diktatur handelt. Die ablehnenden Berichte stammen von der Universität La Laguna (ULL), die betont, dass das Werk keine außergewöhnlichen künstlerischen Qualitäten aufweise, und von den Museen Teneriffas. Letztere stellen klar: Unabhängig vom künstlerischen Wert stehe die symbolische Last des Denkmals im direkten Widerspruch zum Gesetz über die Demokratische Erinnerung (Ley 20/2022) vom 19. Oktober.
Die positiven Gutachten kamen von der Königlichen Akademie für Literatur und Kunst der Extremadura, die das Werk als Teil der bedeutenden Monumentalproduktion des Künstlers lobt, sowie von der Königlichen Akademie der Schönen Künste San Miguel de Arcángel. Letztere konzentriert sich ausschließlich auf Ávalos‘ Status als einen der bedeutendsten figürlichen Bildhauer jener Jahre.
Breite Front gegen das Denkmal
Darüber hinaus gingen im Verfahren zahlreiche Stellungnahmen von Vereinigungen für Demokratische Erinnerung und politischen Parteien ein, die alle darauf hinwiesen, dass die Skulptur gegen die Gesetze zur Demokratischen Erinnerung verstößt. Sogar die spanische Zentralregierung schaltete sich ein: Über die Regierungsdelegation auf den Kanaren wurden Einwände erhoben. Das Hauptargument: Es gebe kein Gutachten, das den außergewöhnlichen und hervorragenden Charakter des Werks von Juan de Ávalos belege. Viele Erinnerungsvereinigungen bezeichneten das Monument als Franco-Propaganda und eine Beleidigung für die Opfer. Zu den Einsendern gehörten unter anderem die Organisation von Emilio Silva, die Teneriffa-Vereinigung, die Gruppe aus Arucas sowie eine freimaurerische Vereinigung. Auf politischer Seite reichten unter anderem Podemos und Izquierda Unida Einwände ein.
Keine Stimme dafür – Das Verfahren geht weiter
Nach Abschluss dieser Phase wurde der Vorgang, wie es das Denkmalschutzgesetz vorschreibt, an die Kanarische Regierung weitergeleitet. Wie diese Zeitung bestätigen konnte, erhielt der Antrag auf Schutz des Monuments nicht eine einzige Ja-Stimme; es gab lediglich eine Enthaltung im technischen Ausschuss für Kulturgüter. Nun muss der Fall dem Rat für Kulturgüter der Kanaren (Consejo de Patrimonio Cultural de Canarias) vorgelegt werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, üblicherweise entscheidet der Rat jedoch im Einklang mit der technischen Empfehlung, sofern keine erneute Prüfung des Vorgangs erfolgt.
„Ein Schritt nach vorne, aber wir müssen weitermachen“
Pérez Schwartz erklärte gegenüber dieser Zeitung, dass die Feststellung der Kulturabteilung, das Monument besitze keinen künstlerischen Denkmalwert, die Umsetzung der Gesetze zur Historischen Erinnerung erheblich erleichtert – sowohl das Zapatero-Gesetz, das kanarische Gesetz als auch das jüngste nationale Gesetz. Dies ebne den Weg für die Entfernung des Denkmals aus dem öffentlichen Raum. „Es ist ein Schritt nach vorne, aber wir müssen weitermachen“, betont sie.
Sie kritisiert scharf die Vereinigung San Miguel de Arcángel, die das Denkmal unbedingt erhalten will, und schlägt sarkastisch vor: „Sie sollen es doch zu sich nach Hause nehmen.“ Die Gegner würden niemals tolerieren, dass das Franco-Denkmal den Putsch von 1936 verherrliche, so Pérez Schwartz. „Dieses Monument muss entfernt werden“, insistiert die Vorsitzende der Historischen Erinnerungsvereinigung Teneriffas. Eine Umdichtung oder „Resignifizierung“ des Monsters komme für sie nicht in Frage: Es dürfe weder ein Friedensdenkmal noch ein Symbol der Eintracht werden. „Eintracht für wen?“, fragt sie immer wieder, wenn dieser Vorschlag aufkommt.
Ein Monument der Unterdrückung
Der im vorherigen Legislaturperiode erstellte Katalog der Franko-Überreste der Kanaren dokumentiert die Details des Monuments: Es besteht aus einem Sockel, der eine Allegorie der Insel Teneriffa darstellt und als Symbol für den Beitrag der Insel zum Militäraufstand dient. Darüber erhebt sich die Figur eines Erzengels, der den Flug Francos in der berühmten „Dragon Rapide“ versinnbildlicht. Gleichzeitig steht der Engel für das Motiv des Religionskrieges, der durch göttliche Hilfe – verkörpert durch die Engelsfigur – zum Sieg geführt wird. Das Ensemble zeigt eine allegorische Darstellung Francos, der auf dem Erzengel reitet. Der Engel selbst wird als athletischer junger Mann dargestellt, der eine an die Nationalflagge erinnernde Tunika trägt und ein Schwert – das als Kreuz gedeutet wird – vor sich hält. Das Denkmal umfasst zudem die Wappen der neun Gerichtsbezirke der Provinz Santa Cruz de Teneriffa aus dem Jahr 1960, die den Anspruch untermauern sollen, den Militäraufstand und den Bürgerkrieg als gerechte und legale Sache darzustellen.
Finanziert wurde das Monument durch eine sogenannte „Volksspende“. In Wirklichkeit handelte es sich um ein System der Erpressung, das von den militärischen und zivilen Regierungsorganen kontrolliert wurde, die Zugang zu den persönlichen Daten der Bürger hatten. Der Katalog der Franko-Überreste dokumentierte diese Erpressungen, den Druck und das hohe Maß an staatlicher Kontrolle.

