Eine oft übersehene Steuerersparnis auf den Kanaren
Regionale Steuervergünstigungen gehen in der Einkommensteuererklärung manchmal unter, was dazu führt, dass viele Steuerzahler auf den Kanarischen Inseln beträchtliche Geldbeträge verschenken, weil sie sie nicht korrekt anwenden. Eine der wichtigsten Vergünstigungen für die Kanaren ist an die Pflege von Menschen mit Behinderung geknüpft. Wer die vom Finanzamt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zu 600 Euro von der Steuer absetzen – eine entscheidende Hilfe, die viele noch immer nicht nutzen.
Wer kann von der Absetzung profitieren?
Dieser steuerliche Vorteil richtet sich an Personen, die mit pflegebedürftigen Vorfahren oder Nachkommen mit einem hohen Behinderungsgrad zusammenleben oder diese betreuen. Er kann zu einer erheblichen Ersparnis in der im Jahr 2026 abzugebenden Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 führen. Die Basis dieser Absetzung beträgt 600 Euro für jeden pflegebedürftigen Angehörigen – ob Kind, Vater oder Großvater –, bei dem ein Behinderungsgrad von mindestens 65 Prozent amtlich anerkannt ist.
Für den Anspruch reicht die bloße Anerkennung der Behinderung jedoch nicht aus. Der Angehörige muss auch zum sogenannten Behinderten-Pauschbetrag („mínimo por discapacidad“) in der Einkommensteuer berechtigen. Das setzt die Erfüllung einer Reihe von Bedingungen bezüglich Einkünften, gemeinsamen Haushalts und steuerlicher Situation voraus.
Geteilte Pflege, geteilte Absetzung
Der Betrag kann zudem aufgeteilt werden, wenn mehrere Personen Anspruch darauf haben. Beispiel: Wenn zwei Geschwister die Pflege eines Vaters teilen, kann sich jeder 300 Euro von der Steuer absetzen. Die Absetzbarkeit endet hier aber nicht. Es gibt einen zweiten Weg, die Ersparnis zu erhöhen: Wer eine Haushaltshilfe angestellt hat, um die pflegebedürftige Person zu betreuen, kann 20 Prozent der an die Sozialversicherung gezahlten Beiträge absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Jahr.
Dieser zusätzliche Vorteil ist an Bedingungen geknüpft: Der Angehörige muss eine Behinderung von mindestens 65 Prozent haben, es muss nachgewiesen werden, dass er auf Hilfe Dritter angewiesen ist, und der Steuerzahler muss als Arbeitgeber der Haushaltshilfe eingetragen sein. Beide Absetzungen sind kombinierbar, was ein Maximum von 1.100 Euro pro pflegebedürftigem Angehörigen ermöglicht.
Einkommensgrenzen und wichtige Einschränkungen
Nicht alle Steuerzahler können diese Hilfe in Anspruch nehmen. Die Steuerbehörde legt Einkommensobergrenzen fest, die in dieser Steuersaison aktualisiert wurden:
- 46.455 Euro bei Einzelveranlagung
- 61.770 Euro bei Zusammenveranlagung
Wer diese Grenzen überschreitet, hat keinen Anspruch auf die Absetzung. Zudem müssen Steuerzahler beachten, dass diese Absetzung nur bis zur Höhe der regionalen Steuerschuld („cuota autonómica“) geltend gemacht werden kann. Das bedeutet: Wenn dieser Teil der Steuer niedriger ist als der Absetzungsbetrag, kann der restliche Geldbetrag weder erstattet noch in Folgejahre übertragen werden.
Warum die Absetzung oft vergessen wird – und wie man sie beantragt
Für viele Steuerzahler ist ein Hauptproblem, dass diese Absetzung im vorausgefüllten Steuerbescheid („borrador“) nicht automatisch angewendet wird. Daher muss der Steuerzahler sie selbst aktivieren. Um dies korrekt zu tun, ist Folgendes unerlässlich:
- Den Angehörigen in den persönlichen Daten der Steuererklärung erfassen.
- Den Behinderungsgrad (≥ 65 %) korrekt angeben.
- Sicherstellen, dass man mehr als die Hälfte des Jahres mit ihm zusammenlebt oder er wirtschaftlich abhängig ist.
- Überprüfen, dass der Angehörige nicht mehr als 8.000 Euro Jahreseinkünfte erzielt.
Zudem kann der Anspruch auf diese Absetzung verloren gehen, wenn der pflegebedürftige Angehörige seine eigene Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgibt.
So geht’s im Steuerprogramm
Um von dieser Ersparnis zu profitieren, muss man im Online-Steuerprogramm „Renta WEB“ zum Abschnitt für regionale Absetzungen der Kanarischen Inseln gehen. Dort erlaubt das System, den zuvor registrierten Angehörigen auszuwählen und den entsprechenden Betrag automatisch anzuwenden. Im Falle der angestellten Haushaltshilfe muss zusätzlich die Steuernummer (NIF) des Angestellten und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge eingetragen werden.
Eine der großen Vergessenen
Trotz ihrer finanziellen Bedeutung bleibt diese Absetzung eine der großen Vergessenen auf den Kanarischen Inseln. Viele Steuerzahler der Inseln wenden sie aus Unkenntnis nicht an oder verlassen sich auf einen vorausgefüllten Steuerbescheid, der diese Art von Vergünstigungen nicht automatisch enthält.

