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Neue Verkehrsregeln: Das ändert sich für E-Scooter und Radfahrer

Neue Regeln für E-Scooter, Fahrräder und Motorräder

Am Dienstag hat die spanische Regierung eine Reform der Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) verabschiedet. Ziel ist es, die schwächsten Verkehrsteilnehmer besser zu schützen und die Vorschriften an die neuen Mobilitätsformen anzupassen, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind. Die Neuerungen betreffen vor allem E-Scooter-Fahrer, Radfahrer und Motorradfahrer.

E-Scooter: Mindestalter und Helmpflicht

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die sogenannten „persönlichen Mobilitätsfahrzeuge“ (VMP), zu denen auch E-Scooter zählen. Künftig gilt ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung. Zudem wird das Tragen eines Helms zur Pflicht, und die Fahrzeuge müssen stets mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein. Bei schlechter Sicht oder in der Nacht müssen die Nutzer zusätzlich reflektierende Westen oder Elemente tragen. Verstöße gegen diese Auflagen werden als schwerwiegend eingestuft und mit 200 Euro Bußgeld geahndet.

Die DGT erläutert: „Persönliche Mobilitätsfahrzeuge sind ein- oder mehrrädrige Fahrzeuge mit einem Sitzplatz, die ausschließlich von Elektromotoren angetrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h erreichen dürfen. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen diese Fahrzeuge über eine Zulassungsbescheinigung aus dem Register für leichte Personenfahrzeuge verfügen und ein entsprechendes Kennzeichen führen.“ Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Ortsdurchfahrten, Autobahnen, Schnellstraßen, Überlandstraßen oder in Tunneln fahren dürfen. Zudem ist eine Registrierung im nationalen Fahrzeugregister der DGT verpflichtend – andernfalls drohen Geldstrafen.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Radfahrer zählen zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern, weshalb die Reform auch hier nachbessert. Autofahrer, die ein Fahrrad auf der Landstraße überholen, müssen ihre Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter dem erlaubten Limit reduzieren. In der Stadt dürfen Radfahrer künftig bevorzugt in der Mitte der Fahrspur fahren, um besser gesehen zu werden. Zudem gilt für motorisierte Fahrzeuge ein Mindestabstand von fünf Metern beim Überholen von Fahrrädern. Wer beruflich mit dem Rad unterwegs ist, etwa als Kurierfahrer, muss einen Helm und eine Warnweste tragen. Bei Verstößen drohen ebenfalls 200 Euro Bußgeld.

Neue Pflichten für Motorradfahrer

Auch für Motorrad- und Rollerfahrer gibt es Neuerungen. Auf Überlandstraßen müssen Fahrer und Beifahrer künftig Schutzhandschuhe tragen, und auf allen Straßen ist festes Schuhwerk vorgeschrieben. Wer ohne diese Schutzausrüstung erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen. Eine weitere Änderung: Bei Stau und entsprechender Beschilderung dürfen Motorradfahrer auf dem rechten Seitenstreifen fahren – allerdings nicht schneller als 30 km/h. Zudem müssen alle Helme künftig eine spezielle Zulassung haben. Diese Pflicht tritt jedoch erst im Oktober nächsten Jahres in Kraft.

Gestaffelte Einführung der neuen Regeln

Viele der beschlossenen Änderungen treten erst am 1. Oktober des laufenden Jahres in Kraft. Einige Maßnahmen, wie die vorgeschriebene Beleuchtung an E-Scootern oder die Nutzung speziell zugelassener Helme für Motorradfahrer, werden jedoch erst ab dem 1. Oktober 2027 verbindlich. Mit dieser umfassenden Reform will die DGT die Straßenverkehrsordnung an die moderne Mobilität anpassen und die Sicherheit der verletzlichsten Verkehrsteilnehmer nachhaltig verbessern.

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