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Kanaren: NGOs helfen bei Massen-Regularisierung von Migranten

NGOs als Schlüsselakteure gegen den Behördenkollaps

Angesichts der gewaltigen administrativen Herausforderung, die das von Pedro Sánchez initiierte außerordentliche Regularisierungsverfahren für Einwanderer in Spanien mit sich bringt, bereiten sich soziale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Archipel darauf vor, eine Schlüsselrolle bei der Bearbeitung der Anträge zu übernehmen. Laut Juan Carlos Lorenzo, Koordinator der Spanischen Flüchtlingshilfe (CEAR) auf den Kanaren, besteht das Ziel darin, die nötige „Manpower im Management“ bereitzustellen, um einen Kollaps des Systems zu verhindern. Dieses muss Schätzungen zufolge die Anträge von zwischen 30.000 und 45.000 Personen auf den Inseln bearbeiten – und das im Prinzip vor dem 30. Juni. Im vergangenen Jahr waren es vergleichsweise nur 7.825 Anträge. Ihr Beitrag soll jedoch nicht nur die Verwaltung entlasten, sondern auch Missbrauch bei der Gebührenerhebung für die Papierarbeit unter Migranten verhindern.

Warnung vor Abzocke: Bis zu 600 Euro für einen „Platz“

Marcela Máspero, Präsidentin des Vereins Solidaridad Venezuela, prangert eine Situation der wirtschaftlichen Ausbeutung und Desinformation rund um die Regularisierungsanträge an und verweist dabei direkt auf Mittelsmänner, die die Verzweiflung der Migranten ausnutzen. Máspero berichtet, dass es Anwälte gebe, die zwischen 500 und 600 Euro für einen „Platz“ im außerordentlichen Regularisierungsverfahren verlangen. Das Schlimmste daran sei, dass diese Zahlungen bereits seit Monaten erfolgten, noch bevor das offizielle Dekret im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde, das die Details dieser Massenregularisierung regeln soll.

Gratis-Hilfe als Gegenmodell

Um diesen Missbräuchen entgegenzuwirken, hat sich ihr Verein bereits offiziell als kooperierende Stelle registrieren lassen. Dies ermöglicht es ihnen, als Hilfsregister zu fungieren, um Anträge direkt auf der Plattform der Ausländerbehörde vorzubereiten und einzureichen. Sie bieten damit einen sicheren und kostenlosen Weg an, um zu verhindern, dass Migranten in die Hände von Profiteuren geraten. Dieser Regularisierungsprozess fällt zudem mit einer weiteren wichtigen Frist zusammen: Die spanische Regierung wird am 30. Juni den seit 2018 geltenden, außerordentlichen Aufenthaltsmechanismus aus humanitären Gründen für Venezolaner abschaffen. Über diesen Weg haben in Spanien rund 240.000 Menschen – die große Mehrheit davon Venezolaner – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auf den Kanaren sind noch mehr als 8.000 Anträge über diesen Weg anhängig.

Doppelter Stichtag droht mit Bürokratie-Chaos

Somit laufen am 30. Juni zwei Prozesse zusammen, die einen logistischen und dokumentarischen Engpass verursachen werden. Nach Einschätzung von Marcela Máspero sind die Ausländerbehörden auf den Inseln nicht auf diese Flut von Anträgen vorbereitet. Aus der Delegation der Zentralregierung auf den Kanaren heißt es dazu, man warte noch darauf zu erfahren, wie das endgültige Regularisierungsdekret aussehen werde und wer bei dem Prozess helfen solle.

Rechtliche Grundlage: Das elektronische Register für Kooperationspartner

Die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit mit NGOs und Gewerkschaften findet sich in einer Verordnung vom 2. März dieses Jahres, die im BOE veröffentlicht wurde und das Elektronische Register der Kooperationspartner der Ausländerbehörde regelt. Diese Regelung erlaubt es gemeinnützigen Organisationen mit mindestens drei Jahren Bestehen und zwei Jahren nachweisbarer Erfahrung in der Migrantenbetreuung, sich einzutragen, um als gesetzliche Vertreter bei der Antragstellung auftreten zu können.

Von der Beratung zur offiziellen Antragstellung

Juan Carlos Lorenzo erklärt, dass Organisationen wie CEAR sich bereits unter diesem neuen Dekret registriert hätten, um informieren, beraten und, was am wichtigsten sei, Anträge formal bearbeiten zu können. Diese Rolle des „Kooperationspartners“ sei fundamental, betont Lorenzo, da sie ermögliche, dass die Dokumentation in „gefilterter“ und „geschliffener“ Form bei der Verwaltung eingehe – mit allen technischen Anforderungen, die bereits von Fachexperten überprüft wurden. Mit anderen Worten: Die Fachkräfte der NGOs (wie bei Solidaridad Venezuela oder CEAR) stellen sicher, dass der Antrag alle technischen Voraussetzungen erfüllt, bevor er eingereicht wird, und reduzieren so Fehler, die zu Verwaltungsverzögerungen führen.

Früher bestand die Unterstützung der Vereine oft darin, zu informieren, beim Ausfüllen von Formularen zu helfen oder die Antragsteller physisch zu den Behörden zu begleiten, so der CEAR-Koordinator. Jetzt, da sie sich unter dem neuen Rechtsrahmen (dem Ausländerregister) als kooperierende Einrichtungen registrieren lassen können, dürfen sie die elektronische Antragstellung formal im Namen des Migranten durchführen. Die Eintragung in dieses Register ist zunächst vier Jahre gültig und verpflichtet die Organisationen, ein aktuelles Verzeichnis ihrer befugten Mitarbeiter zu führen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen und der Faktor Zeit

Doch dies ist nur eine der Maßnahmen, um den drohenden „Flaschenhals“ bei der Regularisierung zu vermeiden. Um die Ausländerbehörden zu entlasten, hat die Regierung angekündigt, neben den kooperierenden Einrichtungen auch die Büros der Sozialversicherung und der Post für die Antragstellung zu öffnen, auch wenn hierfür noch keine konkrete Regelung existiert. Der größte Sorgenfaktor für die sozialen Einrichtungen auf den Kanaren ist die Zeit. Obwohl die ursprünglich für das Verfahren festgelegte Frist vom 1. April bis zum 30. Juni lauten sollte, wartet man noch auf den Startschuss: die Verabschiedung des endgültigen Textes des Königlichen Dekrets, das die letzten Details regelt. Inoffiziell wird dies für die Ministerratssitzung am 21. April erwartet. „Die Zeit ist knapp“, warnt Lorenzo.

Der Entwurf des Verfahrens sieht einen spezifischen Zeitplan vor, sobald der Antrag gestellt ist: 15 Tage für die Erstprüfung. Fällt diese positiv aus, erhält der Antragsteller eine vorläufige Genehmigung, die ihm sofortigen legalen Aufenthalt und Arbeitserlaubnis gewährt. Innerhalb von drei Monaten muss dann ein endgültiger Bescheid erfolgen. Die erteilte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

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