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Neues Gesetz: Kanaren schützen ihre einzigartige Artenvielfalt

Meilenstein für den Artenschutz

Die Kanarischen Inseln stehen kurz davor, erstmals in ihrer Geschichte ein eigenes Gesetz zum Schutz der Biodiversität und des Naturerbes zu verabschieden. Die Regionalregierung hat die letzten Arbeiten am Entwurf des künftigen „Gesetzes über die Biodiversität und die natürlichen Ressourcen“ abgeschlossen. Ziel der neuen Regelung ist es, den rechtlichen Rahmen der Inseln zu modernisieren, an die nationale und europäische Gesetzgebung anzupassen und dem Archipel eine eigene, maßgeschneiderte Verordnung für den Schutz seiner Lebensräume, Ökosysteme und Arten zu geben.

Eine Gesetzeslücke wird geschlossen

Die Initiative soll eine eklatante Gesetzeslücke stopfen. Dies ist umso dringlicher, da der Archipel fast 40 Prozent der gesamten Biodiversität Spaniens auf sich vereint und Tausende von Arten beheimatet, die es nirgendwo sonst auf der Welt gibt. Miguel Ángel Morcuende, der Generaldirektor für Naturräume und Biodiversität, betont, dass eine eigene Regelung es erlaubt, die Umweltverwaltung an die Besonderheiten der Inseln anzupassen. „Das Beste ist, ein regionales Gesetz zu haben“, argumentiert er. Die nationale Gesetzgebung gebe zwar einen allgemeinen Rahmen vor, könne aber nicht mit der gleichen Detailtiefe auf die Realität eines insularen Territoriums mit einer derart einzigartigen Biodiversität eingehen. Die Kanaren waren eine der letzten spanischen Regionen, die noch kein eigenes Gesetz zu diesem Thema hatten. „Dieses Gesetz stellt die Autonome Gemeinschaft auf die Stufe, die ihr zusteht, und gleicht sie dem nationalen Gesetz über Naturerbe und Biodiversität an, passt sie aber gleichzeitig an die Besonderheiten der Kanaren an – einem globalen Hotspot der Biodiversität“, so Morcuende.

Gen-Bank für die Inseln

Zu den wichtigsten Neuerungen des Gesetzes gehört die Schaffung der „Genom-Bank der kanarischen Biodiversität“. Sie soll als offizielles genetisches und genomisches Register aller wildlebenden und einheimischen Arten des Archipels dienen. Das System wird biologische Proben sowie georeferenzierte molekulare Informationen speichern, um die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern und die Schutzstrategien zu verbessern.

Lückenlose Überwachung bedrohter Arten

Das Gesetz sieht zudem die Einführung des „Systems zur Überwachung und Bewertung geschützter und gefährdeter Wildtierarten“ (SEGA) vor. Dieses System wird den Erhaltungszustand der geschützten Flora und Fauna regelmäßig kontrollieren. Arten, die als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft sind, müssen mindestens alle drei Jahre neu bewertet werden. Für alle anderen Arten sind regelmäßige Evaluierungen vorgesehen, um ihre Entwicklung zu verfolgen und Schutzmaßnahmen bei Bedarf anzupassen.

Frühwarnsystem gegen invasive Arten

Ein weiteres Instrument des Gesetzesentwurfs ist die „Datenbank für invasive gebietsfremde Arten der Kanaren“ (EXOS). Sie soll Informationen über die Verbreitung dieser Arten, ihr Ausbreitungspotenzial sowie die von den Behörden durchgeführten Kontroll- oder Ausrottungsmaßnahmen zentral bündeln. Die Datenbank wird auch das Auftauchen neuer Herde erfassen, um eine schnelle Reaktion auf eine der größten Bedrohungen für die Inselökosysteme zu ermöglichen.

Mehr Schutz für das Meer

Die künftige Regelung stärkt auch den Schutz der Meeresumwelt – ein Bereich, den die Regierung bisher für unterentwickelt in der regionalen Gesetzgebung hält. Der Gesetzesentwurf enthält spezifische Maßnahmen zur Erhaltung der Küstenökosysteme, der Meeresschutzgebiete und der traditionellen Salinen. Darüber hinaus wird der Schutz der Meeresfauna vor Kollisionen mit Booten, der Zugang zu marinen genetischen Ressourcen und die Einrichtung neuer Beobachtungs- und wissenschaftlicher Überwachungsnetzwerke geregelt. Morcuende betont, dass der Schutz der kanarischen Biodiversität nicht auf das Land beschränkt sein dürfe. „Die Kanaren sind ein globaler Hotspot der Biodiversität“, erinnert er. Diese Einzigartigkeit, so seine Überzeugung, verlange einen gemeinsamen Schutz der terrestrischen und marinen Ökosysteme, der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.

Draconische Strafen für Umweltvergehen

Der Gesetzesentwurf verschärft zudem das Sanktionssystem massiv. Besonders schwere Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu zwei Millionen Euro geahndet werden, während schwere Vergehen mit bis zu 200.000 Euro bestraft werden können. Zu den am härtesten bestraften Handlungen zählen die Zerstörung geschützter Lebensräume, die Einführung invasiver Arten oder besonders schwerwiegende Schäden am Naturerbe. Neben den Geldstrafen können weitere Maßnahmen wie der Entzug von Subventionen, die Aussetzung von Genehmigungen oder die vorübergehende Schließung von Anlagen verhängt werden.

Der Weg ins Parlament

Der Gesetzesentwurf tritt nun in die Phase der öffentlichen Anhörung ein, bevor das administrative Verfahren fortgesetzt und das Dokument schließlich dem Kanarischen Parlament vorgelegt wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, verfügt der Archipel erstmals über ein spezifisches Gesetz, das den Schutz einer Biodiversität regelt, die als eine der einzigartigsten der Erde gilt.

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