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Gericht zwingt Gemeinde Arico zur Fertigstellung der Urbanisierung

Eine teure Vorauszahlung ohne Gegenleistung

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat ein Urteil gefällt, das in der Gemeinde Arico für Aufsehen sorgt. Die Richter verpflichten das Rathaus von Arico dazu, das Baugebiet Canteras del Sol im Ortsteil Abades endlich zu erschließen. Die Anwohner dieses Gebiets hatten der Gemeinde bereits im Jahr 2017 die stolze Summe von knapp 1,5 Millionen Euro überwiesen – als Vorauszahlung für die längst überfälligen Erschließungsarbeiten. Die Rede ist von grundlegenden Maßnahmen wie der Asphaltierung von Straßen, der Installation von Straßenbeleuchtung, dem Bau von Abwasser- und Regenwasserkanälen sowie der Anbindung an das örtliche Straßennetz.

Ein Jahr Zeit, dann wird es teuer

Das Gericht gibt der Gemeindeverwaltung nun klare Anweisungen: Innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils müssen die Bauarbeiten beginnen. Zudem ist das Rathaus verpflichtet, dem zuständigen Instanzgericht vierteljährlich über den Fortschritt der Arbeiten zu berichten. Sollte die Gemeinde diese Fristen reißen, drohen empfindliche Strafzahlungen. Mit diesem Urteil gab der TSJC nun der Berufung der Grundstückseigentümer statt und kippte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Juzgado de lo Contencioso-Administrativo) vom 11. November 2024. Dieses hatte damals noch zugunsten der Gemeinde Arico geurteilt, nachdem die Nachbarn Klage eingereicht und der Gemeinde vorgeworfen hatten, die längst per Zwangsmaßnahme beschlossene Urbanisierung nicht umgesetzt zu haben.

Eine jahrelange Hängepartie

Die Vorgeschichte dieses Falls ist lang und kompliziert. Bereits am 24. April 2007 hatte der Gemeinderat von Arico die Zwangsurbanisierung von Canteras del Sol beschlossen, nachdem die Grundstückseigentümer ihre Pflichten nicht erfüllt hatten. Das konkrete Bauprojekt wurde am 29. Oktober 2013 vom Rathaus genehmigt. Die Kosten beliefen sich auf knapp 1,5 Millionen Euro, die Bauzeit war auf zehn Monate veranschlagt. Ein Gericht bestätigte diesen Beschluss im Jahr 2016, und es gab auch keine aufschiebende Wirkung von Klagen. Trotz alledem: Passiert ist – nichts. Das Verwaltungsgericht Nummer 3 hatte 2024 noch argumentiert, dass die zahlreichen Verwaltungsschritte der Gemeinde zwischen 2017 und 2023 – wie technische Berichte, behördliche Anfragen oder der Schriftverkehr mit der öffentlichen Planungsgesellschaft Gestur – ausreichen würden, um zu belegen, dass die Verwaltung nicht untätig gewesen sei.

Die Wut der Anwohner wuchs

Die betroffenen Anlieger hingegen argumentierten vor Gericht, dass nach elf Jahren „keinerlei Urbanisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden“ und der klare Beschluss von 2013 schlichtweg ignoriert worden sei. Die Gemeindeverwaltung von Arico schob die Schuld unterdessen auf Gestur. Diese Firma habe das 2013 erstellte Projekt bis 2024 nicht aktualisiert – ein Umstand, den Gestur wiederum mit unbezahlten Honoraren und zahlreichen Verfahrensaussetzungen in verschiedenen Nebenverfahren begründete.

Das Gericht findet klare Worte

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichtshofs am TSJC ließ in ihrem Urteil vom vergangenen April kein gutes Haar an der Handlungsweise der Gemeinde. Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Umsetzung des bestehenden – inzwischen 13 Jahre alten – Projekts „nicht mehr verhandelbar“ sei. Aus den von der Gemeinde vorgelegten Unterlagen gehe eindeutig hervor, dass „seit 2013 keine einzige der im genehmigten Projekt vorgesehenen Baueinheiten ausgeführt wurde“. Es habe weder eine Inbesitznahme des Geländes, eine Auftragsvergabe, eine Ausschreibung, eine Absteckung noch einen sonstigen Baubeginn gegeben – obwohl die offizielle Bauzeit nur zehn Monate betragen habe. Die von der Gemeinde angeführten Verwaltungsakte seien nichts anderes als „Zwischenfälle, die ausschließlich der Verwaltung selbst zuzurechnen sind und die fehlende Umsetzung künstlich um über ein Jahrzehnt verlängert haben“. Das Gericht fügte hinzu, dass die fehlenden behördlichen Genehmigungen, die die Gemeinde als Ausrede vorgebracht hatte, vom Rathaus selbst im Rahmen des Zwangsverfahrens hätten eingeholt werden müssen. Die Nichterfüllung der Bauarbeiten sei schlichtweg „auf Untätigkeit, mangelnden Antrieb und wiederholte Versäumnisse der Gemeindeverwaltung von Arico“ zurückzuführen.

Eine Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge

Der TSJC ging in seinem Urteil noch weiter und erinnerte die Gemeinde daran, dass die geplanten Arbeiten – Asphaltierung, Beleuchtung, Abwasser- und Regenwasserkanäle sowie Straßenbau – zu den „obligatorischen kommunalen Pflichtaufgaben“ gehören. Der Gemeinderat selbst habe bereits 2007 in einem Beschluss festgestellt, dass die Fertigstellung dieser Einrichtungen „den wesentlichen Kern der städtischen Erschließungsmaßnahme“ darstelle. Das Fazit der Richter ist daher eindeutig: „Es geht schlichtweg darum, einen rechtskräftigen Beschluss umzusetzen, der konkrete, bezifferte und terminierte Bauarbeiten anordnet.“ Neben der Verpflichtung zur Bauausführung wurde die Gemeinde Arico zudem zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Gegen dieses Urteil kann die Gemeinde noch Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof (Recurso de Casación) einlegen.

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