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Ferienwohnungsgesetz auf den Kanaren: „Ein Jahr und kein Effekt auf Mietpreise“

Ein Jahr Ferienwohnungsgesetz: Ascav zieht negative Bilanz

Ein Jahr ist es her, dass das kanarische Ferienwohnungsgesetz in Kraft trat. Der Kanarische Verband für Ferienvermietung (Ascav) hat nun eine bittere Bilanz gezogen: Das Gesetz habe zahlreiche private Vermieter aus dem Tourismusgeschäft gedrängt und die Zahl der angebotenen Unterkünfte reduziert – ohne dass dies zu einem Rückgang der Preise auf dem traditionellen Langzeitmietmarkt geführt habe. Im Gegenteil: Die Mieten steigen weiter.

Offizielle Daten belegen: Keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt

In einer Pressekonferenz präsentierte Ascav einen Bericht, der auf offiziellen Daten des Kanarischen Instituts für Statistik (ISTAC), des Nationalen Statistikinstituts (INE) sowie dem regionalen Register für Ferienwohnungen basiert. Die Botschaft des Verbands ist eindeutig: Der Rückgang der Ferienwohnungen habe „die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht im Geringsten verändert und wird sie auch nicht verändern“. Die kanarische Regierung habe mit der Verordnung zwar dafür gesorgt, dass „Tausende von Familien“ aus der touristischen Vermietung ausgeschieden seien, doch habe dies nicht dazu beigetragen, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern.

Private Vermieter im Nachteil

Der Verband betont, dass die Ferienvermietung für viele Eigentümer eine wichtige Einkommensquelle darstelle und zudem wirtschaftliche Impulse in anderen Sektoren auslöse. Ascav kritisiert, dass die Vermieter seit Inkrafttreten des Gesetzes unter erheblicher Rechtsunsicherheit leiden. Zudem sei das Versprechen der Politik, Nachbesserungen an der Regelung vorzunehmen, nicht eingehalten worden.

Änderungsantrag im Parlament sorgt für Streit

Die Interessenvertretung verteidigt einen sogenannten transaktiotalen Änderungsantrag zur Novellierung des Gesetzes, der am 9. Juli von den Parteien ASG, PSOE, Nueva Canarias und Vox in einer parlamentarischen Kommission verabschiedet wurde. Ermöglicht wurde dies durch das parallele Gesetzgebungsverfahren für das „Gesetz zur Beschleunigung von Baugenehmigungen“. Ziel der Änderung ist es, Ferienwohnungen nicht länger als klassifizierte Tätigkeit einzustufen. Ascav wirft der Kanarischen Koalition (CC) vor, versuchen, diese Änderung rückgängig zu machen. Die Partei habe einen schriftlichen Einspruch (Voto Particular) eingereicht, den der Verband jedoch für verspätet und verfahrensrechtlich unzulässig hält, da er nicht den Regeln des Parlaments entspreche. Die endgültige Bestätigung der Novelle durch das Plenum steht noch aus.

Die Alternative: Leerstand bekämpfen statt Vermieter vertreiben

Für Ascav liegt der eigentliche Schlüssel zur Lösung der Wohnungskrise auf der Hand. Die kanarische Regierung sollte ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, leerstehende Wohnungen zu mobilisieren. Diese Maßnahme, so der Verband, sei weitaus wirkungsvoller, um das Angebot an Mietwohnungen zu erhöhen, als die Regulierung der Ferienvermietung.

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