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Gericht lässt Einspruch gegen Abriss in Cueva de la Negra zu

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Gericht lässt Berufung gegen die Zwangsmaßnahme zu

Das Verwaltungsgericht Nr. 6 von Las Palmas de Gran Canaria hat die Berufung von Pascuala Roger Pérez zugelassen, der Eigentümerin eines historischen, vom Abriss bedrohten Hauses an der Küste Fuerteventuras, das sich in der Cueva de la Negra befindet. Die Berufung richtet sich gegen den Beschluss, der das Betreten des Gebäudes genehmigt hatte. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Berufung den übrigen Parteien zugestellt, die nun fünfzehn Tage Zeit haben, um förmlich Widerspruch einzulegen.

Umfangreiche Dokumente im Verfahren berücksichtigt

Darüber hinaus hält das Gericht fest, welche Unterlagen in das Verfahren aufgenommen wurden. Dazu zählen unter anderem die Mitteilung der Gemeindeverwaltung von Pájara, mit der diese die Aussetzung des Abrisses beantragt, sowie die Stellungnahmen zum Bericht der Guardia Civil und das von der Vertretung von Pascuala Roger vorgelegte technische Gutachten. Diese Unterlagen werden der beklagten Verwaltung zur Kenntnisnahme übermittelt.

Auflagen und Grenzen für das Betreten des Hauses

Die Familie weist außerdem darauf hin, dass der angefochtene Beschluss selbst Garantien und Grenzen für das Betreten des Wohnhauses festlegt und die Verwaltung verpflichtet, dem Gericht sowohl die Durchführung des Betretens als auch sämtliche Zwischenfälle zu melden, die sich während der Ausführung ereignen könnten.

Familie fordert Aussetzung der Maßnahme bis zur Entscheidung

Angesichts dieser Lage bittet die Familie von Pascuala Roger die Küstendemaraktion ausdrücklich, die für den kommenden 21. September geplante Maßnahme nicht durchzuführen und bis zur Entscheidung über die bereits zugelassene Berufung von jeglichem Eingriff in der Cueva de la Negra abzusehen. Die Familie ist der Ansicht, dass die Küstenbehörde, solange eine gerichtliche Entscheidung über den Beschluss zur Genehmigung des Betretens aussteht, abwarten muss, bevor sie eine Maßnahme vollzieht, die irreversible Folgen haben und den bei den Gerichten beantragten Rechtsschutz faktisch wirkungslos machen könnte.

Kritik am Fehlen einer Beteiligung des Cabildo

Zugleich bedauert die Familie, dass trotz der vom Cabildo de Fuerteventura erlassenen vorläufigen Schutzmaßnahmen für das Haus, sein unmittelbares Umfeld und den Untergrund in dieser Entscheidung weder eine Beteiligung des Cabildo am Verfahren noch ein direkter Einsatz der Institution zur Verteidigung ihrer eigenen Schutzmaßnahmen vor dem Gericht dokumentiert ist.

Wiederholte Aufforderung an die Küstenbehörde

Aus all diesen Gründen bekräftigt die Familie ihre Forderung: Die Küstendemaraktion soll am kommenden 21. September nicht tätig werden und abwarten, bis die Justiz über die von Pascuala Roger eingelegte Berufung entschieden hat.

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