Hafenbehörde weist Antrag der Gemeinde zurück
Die kanarische Hafenbehörde Puertos Canarios hat den Antrag der Gemeinde Mogán auf eine außerordentliche Verlängerung der Konzession für den Sportboothafen von Mogán abgewiesen. Zur Begründung heißt es, der Gemeindeverwaltung fehle die rechtliche Legitimation für ein solches Gesuch. Die Behörde stellt in ihrer Resolution klar, dass das Konsistorium mit der Abtretung der Nutzung der Sportboothafen-Anlage an die Firma Puerto de Mogán S.A. im Jahr 1987 seine Rolle als Konzessionär eingebüßt habe. Zugleich erklärte sie die seinerzeit vom Gemeinderat beschlossene Reservierung eines Verlängerungsrechts für nichtig.
Entscheidung mit klaren Worten
Die von der Geschäftsführung von Puertos Canarios am 23. Juli unterzeichnete Resolution stützt sich auf die regionale Gesetzgebung, die das Recht zur Beantragung einer außerordentlichen Verlängerung ausdrücklich dem Konzessionär vorbehält. Daraus folgert die Behörde, dass die Gemeinde dieses Verfahren nicht einleiten kann, da sie nicht mehr Inhaber der Konzession ist. Das Dokument entkräftet zudem das zentrale juristische Argument der Gemeindeverwaltung: Die Klausel aus dem Ratsbeschluss von 1987, mit der sich das Konsistorium das Recht auf eine künftige Verlängerung nach Ablauf der Konzession gesichert hatte, wird als wirkungslos gegenüber der Verwaltung eingestuft. Eine solche Reservierung sei weder in der damals geltenden Gesetzgebung noch im ursprünglichen, vom Staat erteilten Konzessionstitel vorgesehen gewesen.
Darüber hinaus betont die Resolution, dass die Verwaltungsgenehmigung für die Abtretung die vollständige Übertragung aller mit der Konzession verbundenen Rechte und Pflichten verlangte. Die Gemeinde habe daher nicht einseitig eine Befugnis behalten können, die sie nun für sich reklamiert. Selbst wenn diese Reservierung rechtens gewesen wäre, so die Behörde weiter, hätte sie derzeit nicht ausgeübt werden können. Der Abtretungsvertrag habe die Anwendung der Klausel an zwei Bedingungen geknüpft: das Auslaufen der Konzession und die vorherige Rücknahme des Hafens durch die Verwaltung. Beide Voraussetzungen seien nicht erfüllt, da die Konzession bis März 2031 läuft und kein Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde.
Keine Grundlage für juristische Schritte
Puertos Canarios lehnt auch das vorherige Ersuchen der Gemeinde ab und stellt fest, dass die lokale Körperschaft nicht befugt ist, gerichtliche Schritte zur Durchsetzung einer solchen Verlängerung einzuleiten, da ihr kein anerkanntes Recht an der Konzession zusteht. Allerdings räumt die Resolution ein, dass die Gemeinde im Falle einer tatsächlichen Bearbeitung der Verlängerung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Anhörungsphase Stellungnahmen einreichen und ihre Bedenken vorbringen kann.
Kritik aus den Reihen der Opposition
Der Sprecher von Nueva Canarias in Mogán, Juanma Gabella, sieht in der Entscheidung der Hafenbehörde eine Bestätigung der Rechtsauffassung, die seine Partei von Beginn des Konflikts an vertreten hat. Das Dokument belege, dass die Gemeinde durch die Abtretung aller Rechte und Pflichten an Puerto de Mogán S.A. im Jahr 1987 jede rechtliche Grundlage in Bezug auf die Konzession verloren habe. Die Bürgermeisterin könne sich nun kein Recht anmaßen, das sie nicht mehr besitze, so Gabella. Der Ratsbeschluss von 1987, mit dem sich die Gemeinde ein zukünftiges Verlängerungsrecht habe sichern wollen, entbehre jeder rechtlichen Wirksamkeit – es handele sich um eine einseitige Entscheidung, die niemanden binde.
Gabella geht in seiner Kritik noch einen Schritt weiter und wirft der Bürgermeisterin ein „tollkühnes und unverantwortliches“ Vorgehen vor. Ihre Strategie könne erhebliche finanzielle Schäden für die Gemeindekasse und die Nutzer des Sportboothafens verursachen. Sollten die Gerichte letztlich bestätigen, dass der Gemeinde die Berechtigung zum Handeln gefehlt habe, könnten betroffene Nutzer Schadensersatzforderungen von rund 8.000 Euro pro Person geltend machen. Das würde nach seiner Rechnung Ausgaben von nahezu einer Million Euro für das Konsistorium bedeuten – noch bevor eine mögliche Vermögensschadenklage der derzeitigen Konzessionärin Puerto de Mogán S.A. berücksichtigt wäre.
„Das einzig Vernünftige ist, das Gesetz und den gesunden Menschenverstand anzuwenden. Wenn die Gemeinde die Konzession abgetreten hat, hat sie keinerlei Rechte und keine Berechtigung mehr“, betont Gabella. Er fordert die Bürgermeisterin auf, diesen Weg aufzugeben und „aufzuhören, sich selbst, die Hafenanlieger und alle Einwohner von Mogán zu täuschen“. Der Sprecher stellt klar, dass Nueva Canarias nicht die Interessen des Konzessionsunternehmens vertrete, sondern sich für Rechtmäßigkeit, das Allgemeinwohl und die Interessen der Bürger einsetze. Jeder verlorene Rechtsstreit der Gemeinde werde letztlich aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
Die neuesten Nachrichten von den Kanaren
Tägliche News, Wetterwarnungen und praktische Infos – direkt von den Inseln, auf Deutsch. Wir leben hier und wissen, was los ist – bevor die Medien darüber berichten. Alles erscheint auf unserem WhatsApp-Kanal – ohne Umwege, ohne Algorithmus.

