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Gericht stoppt Abriss: Zukunft von CEISA in Santa Águeda gesichert

Gericht stoppt Abriss: Zukunft von CEISA in Santa Águeda gesichert

Ein Gericht in Las Palmas de Gran Canaria hat ein Machtwort gesprochen: Der geplante Abriss der Industrieanlagen der Firma CEISA im Hafen von Santa Águeda ist vorerst vom Tisch. Das zuständige Gericht (Instanzgericht Nr. 2) hat sämtliche Verwaltungs- und Vollzugsmaßnahmen zur Räumung oder Zerstörung der Anlagen bis zu einem rechtskräftigen Urteil ausgesetzt. Ein wichtiger Etappensieg für das Unternehmen und seine Mitarbeiter.

Gericht zieht die Notbremse

Die Entscheidung fiel bereits am vergangenen Dienstag, dem 12. Mai. Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss gibt das Gericht dem Eilantrag von CEISA statt und stellt klar: Solange kein endgültiges Urteil vorliegt, darf die Hafenbehörde Puertos Canarios keine Schritte zur Entfernung oder zum Abriss der Anlagen unternehmen. Die Richter betonen, dass es bislang keine bestandskräftige Entscheidung in dem laufenden Verfahren gibt. Die beantragte einstweilige Verfügung sei daher rechtens und notwendig, um irreparable Schäden zu verhindern.

Ein entscheidender Fehler der Behörde

Besonders brisant: Der Beschluss hält Puertos Canarios vor, bei ihrer Abrissforderung ein früheres Gerichtsurteil vom Juli 2025 ignoriert zu haben. Jenes Urteil hatte die ursprüngliche Anordnung für nichtig erklärt und eine erneute Prüfung angeordnet. Das Gericht unterstreicht, dass ein vollendeter Abriss noch vor einem endgültigen Richterspruch zu „irreversiblen Schäden“ führen würde. Damit wäre der gesamte Rechtsstreit im Vorhinein entschieden – und das, obwohl das Hauptverfahren noch läuft.

„Schutz vor unnötiger Zerstörung von Werten“

In der Begründung verweist das Gericht auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo). Demnach stelle ein Abriss eine „Zerstörung von Vermögenswerten“ dar, die sich später als völlig ungerechtfertigt herausstellen könne, falls CEISA mit seiner Klage Erfolg habe. Da keine unmittelbare, zwingende Notwendigkeit für den Abriss im öffentlichen Interesse bestehe, müssten alle unumkehrbaren Schritte vermieden werden, bis eine rechtskräftige Entscheidung gefallen sei.

Sechs Monate Aufschub – jetzt ist erstmal Ruhe

Konkret bedeutet der Beschluss: Die von Puertos Canarios gesetzte Frist von sechs Monaten zur Vorlage eines Abbau- oder Abrissplans, die im Dezember 2025 in Kraft trat, ist außer Kraft gesetzt. Auch die anschließende Vollstreckung durch die Behörde ist gestoppt. Die Kosten des Verfahrens tragen beide Seiten selbst.

CEISA: „Ein Sieg der Vernunft“

Claudio Piernavieja, der Koordinator von CEISA, zeigte sich erleichtert: „Wir nehmen diesen Gerichtsbeschluss mit großer Genugtuung auf. Er bestätigt unsere Position und schützt den Fortbestand von CEISA im Hafen Santa Águeda. Das Gericht handelt mit größtmöglicher Vorsicht, indem es den Abriss stoppt und damit irreversible Sachschäden sowie die unnötige Zerstörung von Werten verhindert – bevor ein endgültiges Urteil vorliegt. Diese Entscheidung gibt unseren Mitarbeitern Sicherheit und garantiert den Fortbestand einer strategisch wichtigen Industrie für die Kanarischen Inseln.“

Hintergrund des Streits

Der Beschluss fällt in einem angespannten Klima. Erst am Donnerstag hatte Puertos Canarios angekündigt, vor Gericht die Räumung der Zementfabrik von „Cementos Especiales de las Islas“ (CEISA) im Hafen von Santa Águeda zu erzwingen. Die Behörde berief sich dabei auf die Aufforderung vom Dezember 2025, in der CEISA sechs Monate Zeit gegeben worden war, um einen Rückbauplan vorzulegen. Diesen Schritt hat das Gericht nun gestoppt – vorerst.

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