Gemeinsame Beratungen für klare Regeln
Die Gemeindeverwaltung von La Laguna hat am Mittwoch, den 8. April 2026, ein Treffen mit der Regierung der Kanarischen Inseln abgehalten, um die Verteilung der Zuständigkeiten beim Gesetz zur touristischen Nutzung von Wohnungen zu besprechen und Fragen zu den technischen Kriterien für dessen Anwendung in der Gemeinde zu klären. Aus Sicht des Stadtrats ermöglichte das Gespräch Fortschritte in zentralen Fragen. Dazu gehören die Kompetenzaufteilung, Leitkriterien für die Abgrenzung von Zonen, Übergangsregelungen für bereits registrierte Wohnungen, die Abstimmung mit der in Überarbeitung befindlichen Stadtplanung sowie der Bedarf an technischen und personellen Mitteln für eine effektive Kontrolle der Aktivität.
Hoher fachlicher Einsatz für eine rigorose Analyse
An dem Treffen nahmen der Stadtrat für Raumordnung von La Laguna, Adolfo Cordobés, und der Generaldirektor für Tourismusordnung, -ausbildung und -förderung der Kanarenregierung, Miguel Ángel Rodríguez, teil. Unterstützt wurden sie von einem hochkarätigen kommunalen Fachteam: dem technischen Direktor der Stadtplanungsabteilung, José Ramón Baudet; der Leiterin der autonomen Behörde, María Bencomo; und dem juristischen Koordinationstechniker der Gemeinde, Román Calvo de Mora. Dieses Team soll eine rigorose Analyse der Anforderungen und Verfahren gewährleisten, die sich aus dem Gesetz 6/2025 zur nachhaltigen Ordnung der touristischen Wohnraumnutzung ergeben.
Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit für ein einzigartiges Stadtgefüge
Während des Gesprächs waren sich beide Verwaltungsebenen einig über die Bedeutung, die neue Regelung nach Kriterien der Nachhaltigkeit, Rechtssicherheit und Kohärenz mit dem städtischen und Wohnmodell von La Laguna anzuwenden. Dies gilt insbesondere für eine Gemeinde, die den Status als UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt, Universitätsstadt und ein Gebiet mit sehr unterschiedlichen Wohnrealitäten in sich vereint.
Schutz des Wohnrechts und geordnete touristische Nutzung
Stadtrat Cordobés betonte, dass die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des Gesetzes mit Sorgfalt und Verantwortung angehe. Das Ziel sei es, das Recht auf Wohnen zu schützen, das Zusammenleben zu garantieren und die touristische Nutzung des Wohnungsbestandes angemessen zu ordnen. Der Stadtrat fügte hinzu, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu klaren Kriterien, Rechtssicherheit und den notwendigen Ressourcen führen müsse, um die Verpflichtungen der Gemeinden zu bewältigen.
Vorbildfunktion für andere kanarische Gemeinden
Der Generaldirektor der Kanarenregierung, Miguel Ángel Rodríguez, dankte seinerseits für das von der Gemeinde La Laguna und ihrer Stadtplanungsabteilung initiierte Treffen sowie für die politisch-technische Beteiligung und den Willen, das Gesetz zum Wohle aller Bürger umzusetzen. Rodríguez hob hervor, dass die Übereinstimmung der Meinungen und Kriterien beim Voranschreiten in der Ordnung der nachhaltigen Wohnraumnutzung als Beispiel für andere kanarische Gemeinden dienen könne. Für den Generaldirektor ist bei solchen Treffen der Wille der Gemeinden entscheidend, die Teile der touristischen Wohnraumnutzung in das Puzzle der kommunalen Stadtplanung einzufügen. Diese Nutzung werde durch das Gesetz nicht verteufelt, sondern sei tatsächlich Gegenstand einer angemessenen Einpassung.

