EU-Bericht entkräftet Vorurteile gegen minderjährige Migranten
Ein wiederkehrendes Argument von Gegnern der Aufnahme minderjähriger Migranten in ihren Gemeinden ist die angebliche Verbindung mit steigender Kriminalität, wie zuletzt in der nordspanischen Gemeinde Cartes zu beobachten war. Doch entspricht diese Behauptung der Realität? EU-Parlamentarier, die im September 2025 die Kanarischen Inseln besuchten, um sich über die sogenannte „Canary Route“ der Migration zu informieren, stellten diese Frage direkt an zwei hochrangige spanische Staatsanwältinnen. Ihre Antworten sind nun in einem 37-seitigen Bericht mit Empfehlungen an die EU und spanische Behörden festgehalten.
Staatsanwaltschaft: Delikte richten sich vor allem gegen die Jugendlichen
Die beiden Staatsanwältinnen – Teresa Gisbert, Jugendstaatsanwältin am Obersten Gerichtshof, und María Farnés Martínez, Oberstaatsanwältin der Kanarischen Inseln – bestätigten der EU-Delegation zwar einen Anstieg der Kriminalität auf den Inseln im Zusammenhang mit der Ankunft unbegleiteter Minderjähriger. Sie fügten jedoch einen entscheidenden Hinweis hinzu: „Die Straftaten werden hauptsächlich gegen sie begangen.“ Der Bericht unterstreicht, dass die Abgeordneten zwar anerkennen, dass einige migrantische Jugendliche Straftaten begehen können, der Fokus aber darauf liege, „dass die meisten Opfer von Straftaten wie sexueller und arbeitsrechtlicher Ausbeutung sind“.
Missstände in Aufnahmezentren führten zu Schließungen
Konkret nannten die Staatsanwältinnen den Abgeordneten Vorfälle wie Prügeleien, Beleidigungen und sexuelle Übergriffe, die „hauptsächlich in den Aufnahmezentren“ stattfänden. Zum Zeitpunkt des Besuchs der sechs EU-Parlamentarier im September 2025 hatten die kanarische Polizei und das für Kinderschutz zuständige Gericht in Las Palmas de Gran Canaria – das einzige seiner Art in Spanien – bereits eine Operation eingeleitet, die zur Schließung von vier Aufnahmezentren für Minderjährige führte. Grund waren mutmaßliche Misshandlungen und rassistische Übergriffe gegen die Schutzbefohlenen. Die Oberstaatsanwältin der Kanaren führte die Schließungen explizit auf „von Personal der Zentren begangene Missbräuche gegen die minderjährigen Migranten“ zurück, die sie eigentlich hätten beschützen sollen.
Staatsanwaltschaft lehnt Begriff „MENA“ als entmenschlichend ab
In der Diskussion mit den EU-Abgeordneten ging es auch um die Terminologie. Auf die Frage des Vox-Europaabgeordneten Jorge Buxadé, warum weder die Staatsanwaltschaft noch Staatsanwältin Gisbert noch das Akronym „MENA“ (Menores Extranjeros No Acompañados / Unbegleitete ausländische Minderjährige) verwendeten, obwohl der Begriff international anerkannt und weder rassistisch noch xenophob sei, antwortete Gisbert deutlich. Die spanische Staatsanwaltschaft lehne die Verwendung des Begriffs „MENA“ entschieden ab, „weil sie ihn als entmenschlichend betrachtet und weil er sich auf ihren Status als Ausländer konzentriert und nicht auf ihre Verwundbarkeit als Minderjährige“. Zudem sei die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass diese Art der Begriffsnutzung dazu geführt habe, „dass einige Bürger dieses Konzept mit Straftaten oder problematischen Situationen in Verbindung bringen“.

