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Polizist wegen Folter von Migranten auf Lanzarote angeklagt

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Nationalpolizisten

Die Staatsanwaltschaft der Kanarischen Inseln wird in der kommenden Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für einen Nationalpolizisten beantragen. Sie wirft ihm vor, zwei Migranten gefoltert und misshandelt zu haben, die gerade mit einem Schlauchboot auf Lanzarote angekommen waren. Ziel der Gewalt soll es gewesen sein, Informationen über die Organisatoren der Überfahrt zu erpressen. Der Prozess findet am kommenden Dienstag vor der zweiten Kammer des Landgerichts von Las Palmas statt.

Vorwürfe der Misshandlung in der Erstaufnahme

Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich am 1. Januar 2024 im sogenannten CATE (Centro de Atención Temporal de Extranjeros) in Arrecife auf Lanzarote. Dabei handelt es sich um eine polizeiliche Erstaufnahmeeinrichtung, in der Migranten nach ihrer Ankunft bis zu 72 Stunden festgehalten werden, bis sie identifiziert sind. An diesem Tag, so die Anklage, seien zwei Migranten Schlägen und Misshandlungen durch einen Nationalpolizisten ausgesetzt gewesen. Der Beamte war eigens im Rahmen einer Dienstversetzung nach Lanzarote entsandt worden, um das Personal des CATE zu verstärken.

Details der Gewaltvorwürfe

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten mit den Initialen A.B. vor, einem Migranten während eines Verhörs einen kräftigen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht versetzt zu haben. Damit habe er erzwingen wollen, dass der Mann ihm den Organisator oder Vermieter des Schlauchbootes nennt, mit dem er auf die Insel gelangt war. Zuvor, so die Anklage weiter, habe derselbe Polizist bereits einem anderen Migranten unter denselben Umständen einen Schlag ins Gesicht und einen Tritt gegen das Bein verpasst.

Anklagepunkte: Folter und Verletzung der moralischen Integrität

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, der Polizist habe mit seinen Handlungen die absolute Demütigung, Geringschätzung oder Diskreditierung der beiden Männer bezweckt. Den mutmaßlich Misshandelten habe er einen Zustand der Angst, Verwirrung, des Unbehagens und der Verunsicherung zugefügt, auch wenn es dabei zu keiner sichtbaren körperlichen Verletzung kam. Das Ministerium stuft den ersten Angriff als Straftat der Folter und den zweiten als Verbrechen gegen die moralische Integrität ein. Für diese Delikte fordert es Gefängnisstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und drei Monaten. Zusätzlich beantragt die Anklage, den Polizisten für insgesamt dreizehn Jahre für die Ausübung eines öffentlichen Amtes zu disqualifizieren.

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