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Karneval auf den Kanaren: Verkehrspolizei warnt vor Alkohol am Steuer

Appell der Guardia Civil zum Karneval

Die Guardia Civil de Tráfico ist für die Sicherheit auf den Straßen der Kanarischen Inseln und des restlichen Spaniens zuständig. Gemeinsam mit der Dirección General de Tráfico (DGT), der Generaldirektion für Verkehr, führt sie zu bestimmten Zeiten verstärkte Überwachungskampagnen durch, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu kontrollieren. Passend zur aktuellen Karnevalsaison hat die Polizei nun eine eindringliche Botschaft über ihren offiziellen X-Account verbreitet. „Im Karneval kannst du dich verkleiden, als wer du willst: als Superheld, Pirat oder Dinosaurier…“, heißt es dort. „Aber es gibt ein Kostüm, das nie aus der Mode kommt und immer gut aussieht: das des verantwortungsvollen Fahrers.“

Alarmierende Zahlen für 2024

Die Warnung ist nicht unbegründet. Im Jahr 2024 wurden auf den Kanarischen Inseln insgesamt 214.825 Fahrer wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln sanktioniert. Davon waren 6.231 Personen unter Alkoholeinfluss unterwegs. Zwar ist diese Zahl im Vergleich zu 2023 (6.698 Fälle) um 6,97 Prozent gesunken, doch die Gefahr bleibt hoch. Die Statistik zeigt, dass Alkohol im Jahr 2024 bei 12 Prozent aller Verkehrsunfälle eine Rolle spielte. Bei Unfällen mit Todesfolge war Alkohol sogar in 28 Prozent der Fälle ein mitwirkender Faktor – das entspricht 273 tragischen Vorfällen.

Verantwortung statt Feierlaune am Steuer

Die „Benemérita“, wie die Guardia Civil respektvoll genannt wird, erinnert alle, die die Karnevalsfeste genießen wollen, an die grundlegende Verantwortung hinter dem Steuer. „Falle mit deinem Kostüm auf, aber nicht am Steuer“, unterstreichen die Beamten und appellieren an die Vernunft in diesen festlichen Tagen, in denen die Fahrten deutlich zunehmen. Ein Unfall kann nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die gesetzlichen Grenzwerte im Detail

Die DGT stellt klar: Die maximal erlaubte Alkoholkonzentration beträgt für Fahranfänger und Berufskraftfahrer 0,15 mg/l in der Atemluft. Für alle anderen Fahrer liegt die Grenze bei 0,25 mg/l. Wird ein Wert von 0,60 mg/l überschritten, handelt es sich nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Bei anderen Drogen gilt: Jegliche nachweisbare Menge im Körper ist bereits ein Sanktionsgrund. Die einzig wirklich sichere Regel lautet jedoch: „0,0 Promille„.

Hohe Strafen für Fahren unter Einfluss

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gilt als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Wer sich dennoch ans Steuer setzt, muss mit hohen Geldstrafen zwischen 500 und 1.000 Euro sowie dem Verlust von 4 bis 6 Punkten in Flensburg rechnen – abhängig von der Schwere des Vergehens. Die Verkehrspolizisten sensibilisieren die Fahrer: Wer feiert und trinkt, sollte das Auto stehen lassen. Vorsicht und Verantwortung sind der Schlüssel, um die Unfallzahlen auf den Straßen weiter zu senken.

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