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Ansturm auf Konsulate wegen neuer Aufenthaltsregelung

Ansturm auf die Konsulate

Die von der spanischen Regierung angekündigte außerordentliche Regularisierung von Migranten hat zu einem deutlichen Anstieg der Anfragen in den Konsulaten des Kanarischen Archipels geführt. Mit der neuen Maßnahme könnten auf den Kanaren, einem der am stärksten von Migrationsströmen betroffenen Gebiete, bis zu 30.000 Menschen ihren Aufenthaltsstatus legalisieren. Diese Zahl entspricht 5,2 Prozent der geschätzten landesweiten Gesamtzahl. In ganz Spanien wird davon ausgegangen, dass rund eine halbe Million Migranten von der Regelung profitieren könnten.

Besonders starke Nachfrage aus Marokko und Venezuela

Der Anstieg der Nachfrage auf den Inseln macht sich besonders in Konsulaten wie dem von Marokko bemerkbar. Nach der Ankündigung der Zentralregierung hat die Institution einen deutlichen Zuwachs an Anfragen marokkanischer Staatsbürger bestätigt. Eine ähnliche Situation zeichnet sich im Fall von Venezuela ab, einem der Hauptherkunftsländer der Migration auf den Kanaren. Offiziellen Registern zufolge leben auf den Inseln etwa 83.000 Venezolaner – eine Gemeinschaft, die im letzten Jahrzehnt stetig gewachsen ist und bereits 3,7 Prozent der gemeldeten Gesamtbevölkerung ausmacht.

Hauptsächlich Pässe und Führungszeugnisse gefragt

In diesem Zusammenhang schätzt das venezolanische Konsulat, dass der Andrang um 5 bis 10 Prozent zugenommen hat, räumt aber ein, dass der Anstieg allmählich erfolgt. Die Hauptanliegen der Bürger konzentrieren sich auf die Aktualisierung von Pässen, wobei jedoch – in allen Konsulaten – die häufigste Anfrage die nach dem polizeilichen Führungszeugnis ist. Dies spiegelt die Voraussetzungen für die Regularisierung wider: Eine der Bedingungen ist, dass keine Vorstrafen vorliegen und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht.

Konsul warnt vor übereiltem Handeln

René Zevallos, Generalsekretär des Konsularkorps von Las Palmas und Konsul von Peru, warnt jedoch davor, dass überstürztes Handeln bei der Beschaffung dieses Dokuments kontraproduktiv sein kann, zumal es nur drei Monate gültig ist. Seiner Ansicht nach handeln viele Bürger unnötig vorauseilend. Voraussichtlich wird das Antragsverfahren für die Regularisierung Anfang April starten und bis zum 30. Juni offen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung maximal drei Monate Zeit, einen Bescheid zu erteilen.

Sofortige Arbeitserlaubnis nach Antragstellung

Sobald der Antrag jedoch zur Bearbeitung angenommen wurde – ein Verfahren, das zwei Wochen nicht überschreiten sollte –, können die Antragsteller sofort eine Arbeit aufnehmen. Die Initiative sieht zwei Gruppen von Begünstigten vor: Erstens Personen, die vor dem 31. Dezember 2025 internationalen Schutz beantragt haben, unabhängig davon, ob ihr Verfahren positiv oder negativ beschieden wurde. Zweitens sogenannte Wirtschaftsmigranten, sofern sie einen mindestens fünftägigen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien seit spätestens dem 31. Juli 2025 nachweisen können.

Venezolanisches Konsulat sieht sich gewappnet

Im konkreten Fall Venezuelas rechnet das Konsulat damit, das voraussichtliche Antragsaufkommen problemlos bewältigen zu können. Diese Erwartung wird durch die Realität der venezolanischen Bevölkerung auf den Kanaren geprägt: Die meisten Bürger befinden sich nicht mehr in einer irregulären Situation, sodass ein bedeutender Teil bereits über einen regulären Aufenthaltsstatus verfügt. Dennoch schätzt man die tägliche Bearbeitungskapazität auf 200 bis 300 Anträge. Genaue Zahlen darüber, wie viele Venezolaner die Maßnahme in Anspruch nehmen könnten, gibt es nicht, da Daten zu Menschen in irregulärer Situation in der Zuständigkeit der Polizeibehörden liegen.

Noch viele offene Fragen

Trotz des starken Anstiegs der Anfragen, den Zevallos als „unglaublich“ bezeichnet, erinnert der Konsularvertreter daran, dass die Regierung die genauen Kriterien für die Genehmigung oder Ablehnung der Anträge noch nicht konkretisiert hat. In Fällen, in denen eine Person bereits zuvor ein Regularisierungsverfahren (z.B. aufgrund von Verwurzelung) eingeleitet hat, würde dieser Antrag voraussichtlich gegenstandslos, sobald sie das neue außerordentliche Verfahren in Anspruch nimmt. Unklar bleibt jedoch, was geschieht, wenn die Verwaltung im neuen Verfahren einen negativen Bescheid erteilt: Es ist nicht geklärt, ob der Betroffene dann von vorne beginnen müsste oder ob das vorherige Verfahren wiederaufgenommen werden könnte.

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