Oberster Gerichtshof entscheidet über Thermalbad auf La Palma
Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) wird sich mit der umstrittenen Lage des geplanten Thermalbads „Fuente Santa“ in Fuencaliente auf La Palma befassen. Grund ist eine Beschwerde der Umweltorganisation Ben-Magec gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC). Die obersten Richter in Madrid müssen nun klären, ob die geplante Errichtung des Bade- und Thermalkomplexes gegen das spanische Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) verstößt.
Vorinstanz gab grünes Licht für Projekt
Anfang 2025 hatte der TSJC den Standort der touristisch-thermalen Anlage auf einem Küstengrundstück noch gebilligt. Die Richter argumentierten damals mit dem öffentlichen Nutzen und sahen die Planung als ausreichend gerechtfertigt an. In dem Urteil hieß es, der Küstenschutz müsse mit historischen, landschaftlichen und umweltbezogenen Werten in Einklang gebracht werden, ebenso wie mit den mineromedizinischen Ressourcen und dem Tourismus als wichtigstem Wirtschaftsmotor der Insel. Das Gericht berief sich auf bestehende Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen.
Umweltschützer sehen Verstoß gegen europäisches und nationales Recht
Gegen dieses Urteil legten die Umweltschützer von Ben-Magec Rechtsmittel ein. Sie bezweifeln, dass die Platzierung der Anlagen in der sogenannten Küstenschutzzone (servidumbre de protección) umwelt- und baurechtlich hinreichend begründet ist. Stattdessen fordern sie eine Nutzung, die dem öffentlichen Charakter des Gebiets entspricht. Ihrer Ansicht nach würde die derzeit geplante Umsetzung sowohl europäisches als auch nationales Recht verletzen.
Streitpunkt: Was ist in Küstenschutzzonen erlaubt?
Die Umweltschützer verweisen auf die gesetzlichen Vorgaben: In diesen sensiblen Küstengebieten sind nur Bauwerke, Anlagen und Aktivitäten zulässig, die anderswo nicht realisierbar sind – wie etwa marine Aquakulturen oder Salinen. Alles müsse stets in direktem Zusammenhang mit der Küste und dem Meer stehen. Im Fall der „Fuente Santa“ wirft Ben-Magec dem TSJC vor, durch die Genehmigung eines Thermalbads, das teilweise in der Schutzzone liegt, faktisch geominerale Exploitationen freizugeben. Dies stelle aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen staatliches Recht dar.
Weichenstellende Entscheidung erwartet
Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nun in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Beschwerde der Umweltaktivisten zugelassen. Die Richter sehen die vorgebrachten Argumente als grundsätzlich geeignet an, um eine wegweisende Rechtsprechung (Jurisprudenz) zu etablieren. Sie werden nun endgültig darüber befinden, ob in solchen sensiblen Küstenbereichen überhaupt Anlagen dieser Art errichtet werden dürfen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie einen Präzedenzfall für ähnliche touristische Projekte auf den Kanarischen Inseln schaffen könnte.

