v16 warnleuchte modelle nicht zugelassen 2026

V16-Warnleuchte: Diese Modelle sind 2026 nicht mehr zugelassen

Neue Pflicht für alle Autofahrer auf den Kanaren

Seit dem 1. Januar 2026 ist sie in ganz Spanien, und damit auch auf allen Kanarischen Inseln, verpflichtend: die V16-Warnleuchte. Jeder Fahrer muss sie griffbereit im Handschuhfach oder an der Seitenverkleidung seines Fahrzeugs mitführen, um sie im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnell einsetzen zu können. Diese von der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) eingeführte Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und verhindern, dass sich Fahrer bei der Absicherung einer Unfallstelle selbst in Gefahr bringen.

Für welche Fahrzeuge gilt die neue Regel?

Laut der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) betrifft die Vorschrift Pkw, Wohnmobile und Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm. Die DGT stellt auf ihrer offiziellen Website eine Liste aller zugelassenen Modelle zur Verfügung, die alle Fahrer vor dem Kauf einer Leuchte konsultieren sollten. Die Empfehlung der Behörden ist klar: Vor dem Kauf muss überprüft werden, ob das gewählte Modell in der DGT-Liste als „mit DGT 3.0 verbunden“ aufgeführt ist. Andernfalls ist die Warnleuchte nicht gültig.

Vier Modelle verlieren ihre Zulassung

Aus administrativen Gründen wurde kürzlich die Zertifizierung für vier verschiedene V16-Geräte zurückgezogen. Die betroffenen Modelle sind:

  • Don Feliz V16IoT (Zertifikat PC24020029) – Hersteller: Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic
  • The Boutique For Your Car V16IoT (Zertifikat PC25020290) – Hersteller: Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic
  • Ikrea V16IoT (Zertifikat PC25060006) – Hersteller: Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic
  • Call SOS, Modell XL-HZ-001-VC (Zertifikat 2024060583G1) – Hersteller: Ditraimon SL

Dürfen bereits gekaufte Leuchten weiter genutzt werden?

Die Verbraucherorganisation FACUA gibt hierzu Entwarnung: Geräte, die vor dem Widerruf der Zulassung gekauft wurden, dürfen weiterhin normal verwendet werden. Sie erfüllen alle technischen Anforderungen der DGT und ziehen daher keine Strafe nach sich. Dies gilt auch für das Jahr 2026. Die Behörden weisen jedoch darauf hin, dass dies nicht mit der „Konnektivität“ verwechselt werden darf. Die betroffenen Modelle verfügen nicht über eine Geolokalisierungsfunktion und können sich nicht mit der digitalen Plattform der DGT 3.0 verbinden, was bei neueren, zugelassenen Modellen der Fall ist.

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