Neue Runde im Wasserstreit
Der erste Versuch, die kürzlich verabschiedete Reform des Inselgesetzes (Ley de Cabildos) zu nutzen, um die Zwangsenteignung privater Brunnen und Stollen über das Jahr 2040 hinaus zu verschieben, ist gescheitert. Doch die Parteien, die die Regionalregierung von Fernando Clavijo (CC, PP, ASG und AHI) stützen, verfolgen bereits einen zweiten Ansatz. Sie wollen damit einem der wichtigsten Anliegen der Grundwasserbesitzer nachkommen, das auch von der Inselregierung Teneriffas unter Präsidentin Rosa Dávila unterstützt wird. Konkret geht es um einen Änderungsantrag, der als Zusatzbestimmung in die Novelle des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes eingefügt werden soll. Dieses Gesetz wird derzeit im Parlament beraten und soll voraussichtlich vor Mai 2027 verabschiedet werden.
Das Erbe von 1990: Der Kampf ums Wasser
Im Kern der Debatte steht die Zweite Übergangsbestimmung des Wassergesetzes von 1990. Sie ist der entscheidende Paragraf, denn sie befristete die vor dem Gesetz erworbenen Rechte an öffentlichem Wasser und legte deren Erlöschen (sowie die anschließende Rückführung oder Umwandlung in eine Konzession) auf das Jahr 2040 fest. Die Regelung betrifft vor allem die Inseln Teneriffa, La Palma und La Gomera. Auf Gran Canaria wird das Wasser hauptsächlich für die Bewässerung genutzt, während auf Lanzarote und Fuerteventura die Entsalzung von Meerwasser dominiert. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem Stichtag private Wasserfassungen wie Brunnen und Stollen in öffentliches Eigentum übergehen. In den Fällen, in denen die privaten Nutzungsrechte endgültig erlöschen und durch behördliche Konzessionen ersetzt werden, sind dann Entschädigungs- und Enteignungsverfahren einzuleiten.
Bereits im April hatte Blanca Pérez, die Inselrätin für Natur und Nachhaltigkeit, auf einem Forum der Mediengruppe Prensa Ibérica und des tinerfeñischen Unternehmerverbands CEOE angekündigt, dass man an einer Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Nutzungsgenehmigungen für die Wassergemeinschaften arbeite. Ihre Aussage war deutlich: „Teneriffa kann nicht auf die Stollen und Brunnen verzichten. Wenn wir den Sektor nicht unterstützen, bekommen wir ein ernstes Problem.“ Diese Arbeit mündete zunächst in einen mündlichen Änderungsantrag von CC und PSOE zum Inselgesetz, der jedoch von der Partei NC (Nueva Canarias) blockiert wurde.
Der zweite Anlauf und der Blick zurück
Mit dem nun aktuellen zweiten Versuch könnte sich, vier Jahrzehnte später, eine der politischen Auseinandersetzungen schließen, die die Komplexität des Archipels am besten widerspiegelt: die öffentliche Wasserwirtschaft und die historische Macht der privaten Brunnen-, Stollen-, Erbengemeinschaften und Wasserverbände. Die Wurzeln dieser Frage reichen zurück bis zum Wassergesetz, das die Fortschrittskoalitionsregierung unter dem Sozialisten Jerónimo Saavedra in der ersten Legislaturperiode der Autonomen Region auf den Weg brachte. Ziel war es, in einem der wirtschaftlich und territorial sensibelsten Bereiche Teneriffas, La Palmas und La Gomeras zu intervenieren: der Kontrolle über das Wasser.
In einer jungen Autonomieregierung, die strukturelle Fragen regeln wollte, war Wasser nicht nur eine natürliche Ressource. Es war Eigentum, Markt, Erbe, Landwirtschaft, Boden, Tourismus und Inselmacht zugleich. Bis dahin war auf den Kanaren eine von privater Initiative geprägte Tradition vorherrschend. Erbengemeinschaften und Wasserverbände organisierten über Jahrzehnte die Erschließung, Verteilung und den Handel mit diesem unverzichtbaren Gut. Der staatliche Eingriff war begrenzt, und das flüssige Element zirkulierte als Wirtschaftsgut nach eigenen Regeln mit starkem gesellschaftlichem Rückhalt und politischem Einfluss.
Vom politischen Erdbeben zum Kompromiss
Das Gesetz von 1987 sollte dieses Gleichgewicht verändern. Die Regierung Saavedra, unterstützt von linken nationalistischen Kräften (die heute in CC aufgegangen sind), vertrat eine modernisierende Lesart: Die Grundwasserleiter, Stollen und Brunnen sollten einer stärkeren behördlichen Kontrolle unterstellt, eine öffentliche Planung eingeführt, ein undurchsichtiger Markt transparenter gemacht und die Kanaren an die Prinzipien des öffentlichen Wasserrechts herangeführt werden. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Die privaten Kreise interpretierten das Gesetz als übertriebenen Eingriff in etablierte Rechte und wirtschaftliche Erwartungen. Die Debatte schwappte aus dem Parlament auf die Straße – noch heute erinnert man sich an die tätlichen Angriffe („Regenschirmhiebe“), die sozialistische Abgeordnete und Räte beim Verlassen des Parlaments erlitten – und von ideologischen Reden hin zur parlamentarischen Arithmetik. Das Gesetz wurde zum Symbol für den Verschleiß der Fortschrittskoalition.
Auch wenn das spanische Verfassungsgericht 1990 eine Klage gegen das Gesetz abwies, wurde noch im selben Jahr unter Lorenzo Olarte, der einer Regierung aus AIC (Keimzelle von CC), PP und AHI vorstand, eine neue Regelung verabschiedet. Diese verzichtete nicht auf das Gemeinwohl oder die öffentliche Ordnung, milderte aber den Eingriff und suchte eine konsensuale Lösung mit den Privaten. Sie erkannte den wirtschaftlichen Gehalt der historischen Rechte klarer an und stärkte die Rolle der Inselregierungen (Cabildos) und der Inselwasserräte. Es war, in diesem Sinne, ein Gesetz zur politischen Befriedung. Es beendete eine Krise, die das Parlament und die Gesellschaft belastet hatte. Der nun vorbereitete Änderungsantrag soll diesen damaligen Konflikt endgültig abschließen.

