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Steuern sparen: Diese kanarische Abschreibung für Vermieter kennen viele nicht

Steuervorteil für Vermieter: Renovierungskosten absetzen

Hauseigentümer auf Teneriffa, die eine vermietete Wohnung renovieren oder modernisieren, können von einer regionalen Steuervergünstigung profitieren, die vielen noch unbekannt ist. Diese Sonderregelung der Kanarischen Inseln ermöglicht es, bei der Einkommensteuererklärung eine beträchtliche Summe zu sparen. Das Finanzamt (Hacienda) erlaubt eine Absetzung von bis zu 150 Euro für entsprechende Aufwendungen – sofern die von der Steuerbehörde festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Für welche Immobilien gilt die Regelung?

Der steuerliche Vorteil steht allen Steuerzahlern offen, die Wohnimmobilien herrichten, die als Hauptwohnsitz vermietet werden. Diese Maßnahme erlaubt es, einen Teil des investierten Geldes zurückzuholen, das für die Instandsetzung einer Wohnung aufgewendet wurde, um sie an Wohnungssuchende zu vermieten. Dies ist besonders in der aktuellen Zeit mit stetig steigenden Kosten eine wertvolle Entlastung für die Geldbörse der Eigentümer.

Höhe der Absetzung und anerkannte Kosten

Das Steuerrecht sieht vor, dass Steuerpflichtige 10 % der im Jahr getätigten Aufwendungen für die Herrichtung einer Mietwohnung absetzen können. So verlockend das klingt: Das Finanzamt setzt eine Obergrenze. Die Abschreibung darf 150 Euro pro Immobilie nicht überschreiten, unabhängig davon, ob die Steuererklärung einzeln oder gemeinsam abgegeben wird.

Zu den absetzbaren Kosten zählen Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten oder jegliche Maßnahmen, die notwendig sind, um die Wohnung in einem vermietbaren Zustand zu halten. Ebenfalls absetzbar sind die Kosten für die Vertragsformalitäten, Prämien für Versicherungen, die Schäden oder Mietausfall abdecken, sowie die Ausgaben für den obligatorischen Energieeffizienznachweis, der für eine Vermietung vorgeschrieben ist.

Mindestinvestition und wichtige Voraussetzungen

Um das Maximum von 150 Euro ausschöpfen zu können, muss der Eigentümer mindestens 1.500 Euro in die genannten Bereiche investiert haben. Liegen die Kosten darunter, wird die Absetzung entsprechend anteilig gekürzt. Interessierte Eigentümer müssen eine zentrale Bedingung erfüllen: Die Wohnung muss gemäß dem spanischen Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos) ausschließlich als Hauptwohnsitz vermietet werden. Somit sind Ferienwohnungen und touristische oder saisonale Vermietungen von der Regelung ausgeschlossen.

Belege aufbewahren und Details beachten

Die Steuerbehörde verlangt, dass alle Kosten mit vollständigen und gültigen Rechnungen belegt werden. Kassenbons oder informelle Dokumente reichen nicht aus. Die Belege müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden, falls die Finanzbehörde eine Prüfung anordnet. Bei Bau- oder Reparaturarbeiten muss zudem der ausführende Handwerker oder das Unternehmen mit seiner Steuernummer identifiziert werden. Diese Angabe ist verpflichtend, wenn die Daten in den Steuerentwurf eingetragen werden.

Sonderfälle und Ausschlüsse

Gehört die Immobilie mehreren Personen, wird die Absetzung entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt. Bei einem Ehepaar im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (gananciales) kann beispielsweise jeder Ehepartner die Hälfte des Steuervorteils geltend machen. Die Regelung enthält auch eine wichtige Einschränkung: Diese spezielle Absetzung kann nicht parallel zu einer anderen kanarischen Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden, die sich auf Mietausfallversicherungen bezieht.

Tipp: Steuerentwurf genau prüfen

Für Eigentümer lohnt sich ein genauer Blick in die Zeile 0942 des Steuerentwurfs. Denn diese Art von regionalen Absetzungen wird nicht automatisch vorausgefüllt und kann so leicht übersehen werden – dabei bedeutet sie bares Geld.

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