Abriss gestoppt: Letzter Hafensilo Spaniens wird zum Denkmal
Das spanische Kulturministerium hat den ersten Schritt unternommen, um den Hafensilo von Santa Cruz de Tenerife – gelegen an der Autobahn von San Andrés – zum Kulturgut (Bien de Interés Cultural, BIC) in der Kategorie Industrieerbe zu erklären. Damit wurde der unmittelbar bevorstehende Abriss der Anlage vorerst gestoppt. Die Infrastruktur gehört der Hafenbehörde von Santa Cruz de Tenerife und ist nach Angaben des Ministeriums das einzige noch erhaltene Exemplar eines Hafensilos in ganz Spanien.
Bewahrung auf Antrag der Inselregierung
Nachdem die Möglichkeit eines Abrisses bekannt wurde, hatten sowohl die kanarische Regionalregierung (Consejería de Universidades, Ciencia e Innovación y Cultura) als auch die Architektenkammer von Teneriffa das Kulturministerium als zuständige Behörde um Schutz und Erhalt des Bauwerks gebeten. Die Eröffnung des Verfahrens durch das Ministerium bedeutet nun, dass der Silo unter vorläufigen Schutz gestellt wird und somit nicht abgerissen werden darf.
Ein turmhohes Industriedenkmal der Nachkriegszeit
Mit einer Höhe von über 30 Metern prägt der Silo das Stadtbild von Santa Cruz de Tenerife durch seine markante volumetrische Struktur, seine schiere Höhe und seine exponierten Lage. Errichtet wurde das Bauwerk in den 1960er Jahren nach einem Entwurf von Joaquín Soriano y Benítez de Lugo. Es handelt sich um ein seltenes Beispiel rationalistischer Industrie-Architektur – einzigartig innerhalb des landesweiten Netzes von Silos und Getreidespeichern (Red Nacional de Silos y Graneros), das sich an den nordamerikanischen „grain elevators“ orientierte. Charakteristisch für den Baustil sind die klare Funktionalität, die modulare Reihung, die geometrische Präzision der Volumen und der völlige Verzicht auf ornamentale Verzierungen.
Zeugnis der Autarkie-Politik der Franco-Ära
Der Silo bewahrt noch wesentliche Teile seiner ursprünglichen Maschinerie. Er gilt als ein herausragendes Zeitzeugnis der Autarkie- und Selbstversorgungspolitik der Nachkriegsjahre. Das Bauwerk ist von großem Interesse, um die sozioökonomische Geschichte und die technische Entwicklung im Spanien des 20. Jahrhunderts zu verstehen.
Weiteres Verfahren: Vom BOE bis zum Ministerrat
Das Kulturministerium arbeitet derzeit an der formalen Eröffnung des Verfahrensaktes. Sobald dieser im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wird, beginnt die erste Phase des offiziellen BIC-Deklarationsprozesses. Mit der Verfahrenseröffnung tritt vorläufig der höchste Schutz nach dem spanischen Historischen Erbe-Gesetz (Ley 16/1985, vom 25. Juni) in Kraft. Anschließend folgt eine öffentliche Anhörungsfrist, in der technische Gutachten und mögliche Einwände geprüft werden. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Vorlage eines Beschlussvorschlags an den Ministerrat.

