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Hotel an der Playa de San Agustín: Abriss vom Tisch?

Aufbereitet mit Hilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage spanischsprachiger Informationen. Quelle unter dem Artikel.

Ein langjähriger Rechtsstreit nimmt eine entscheidende Wendung

Seit dem Jahr 2010 schwebte über dem Hotel Beach Club an der Playa de San Agustín in San Bartolom de Tirajana das Damoklesschwert des Abrisses. Das spanische Umweltministerium (Ministerio para la Transición Ecológica) hatte angeordnet, einen Teil des Vier-Sterne-Hotels abzureißen, da es auf öffentlichem Meeres- und Strandgelände errichtet worden sein sollte. Wie die Zeitung Canarias7 berichtet, hat die Eigentümergesellschaft Extur GC nun jedoch einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt: Die Audiencia Nacional, das nationale Oberste Verwaltungsgericht, hat den sogenannten Deslinde – also die Abgrenzung des öffentlichen Küstenstreifens – für einen Abschnitt zwischen Morro Besudo und El Veril für ungültig erklärt.

130 Quadratmeter im Visier der Behörden

Die ursprüngliche Anordnung zur teilweisen Demolierung betraf eine Fläche von insgesamt 130 Quadratmetern. Diese Fläche verteilte sich auf die vier Etagen des Gebäudes, das sich auf einem Geländestreifen von 70 Metern Länge und einer variierenden Breite von zwei bis fünf Metern befand. Die Behörden argumentierten, dass das Hotel damit unrechtmäßig den öffentlichen Meeres- und Strandbereich (dominio público marítimo-terrestre) nutze.

Die Rolle der Strandpromenade

Der entscheidende Punkt in dem Verfahren war die Existenz der Strandpromenade von San Agustín. Die Audiencia Nacional akzeptierte das zentrale Argument des Hotels: Der Bau dieser Promenade im Jahr 2000 habe die Beschaffenheit des Geländes so grundlegend verändert, dass es seinen Status als öffentliches Küstengebiet verloren habe. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem Bauwerk nicht um einen einfachen Holzsteg oder -weg handelt, sondern um ein bedeutendes öffentliches Bauprojekt, das eine physische Veränderung des Terrains bewirkte. Die Bauarbeiten wurden zudem von der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) von San Bartolom de Tirajana mit Genehmigung der Küstenbehörde (Demarcación de Costas) durchgeführt.

Widerspruch des Staates und ein höchstrichterliches Urteil

Die Staatsanwaltschaft (Abogacía del Estado) hatte gegen diese Argumentation opponiert. Sie brachte vor, dass der Boden trotz der Promenade immer noch die charakteristischen Merkmale des öffentlichen Küstenbereichs aufweise. Der staatliche Vertreter legte Fotos vor, die zeigen sollten, dass die Promenade auf Stelzen gebaut wurde und somit weder der Wellengang noch der Sandtransport zum Hotel physisch behindert würden. Dieser Einwand wurde vom Gericht jedoch verworfen. Die Richter verwiesen auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom 31. Januar 2024, das eine Einschränkung im Küstengesetz von 2022 aufhob, welche diese Art von Herauslösung aus dem öffentlichen Grund (Desafectación) beschränkte, wenn weiterhin Überschwemmungsgebiete oder typische Küstenmerkmale vorhanden waren.

Was bedeutet das Urteil für das Hotel?

Die jüngste Entscheidung ist jedoch kein vollständiger Sieg, sondern ein Etappensieg. Die Aufhebung des Deslinde durch die Audiencia Nacional ist nur teilweise erfolgt. Das Hotel muss nun auf den Abschluss eines neuen Verwaltungsverfahrens warten, das die Änderung der Grenzziehung offiziell bestätigt. Die Eigentümerfirma zeigte sich dennoch erleichtert, da die unmittelbare Gefahr eines Teilabrisses gebannt scheint. Sollte der Staat jedoch in Berufung gehen, hat der Oberste Gerichtshof das letzte Wort. Trotz des seit 16 Jahren bestehenden, rechtskräftigen Abrissurteils wurde dieses nie vollstreckt. Der jetzige Richterspruch könnte das Hotel nun endgültig vor dem Abriss bewahren.

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