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Spanien weitet Grenzkontrollen für Italien-Reisende aus

Kontrollen an fünf weiteren Flughäfen

Spanien hat die Grenzkontrollen für Reisende aus Italien am Samstag auf die Flughäfen Málaga, Sevilla, Bilbao, Alicante und Valencia ausgeweitet. Seit Mitternacht gelten die Maßnahmen bereits an den Drehkreuzen Adolfo Suárez Madrid-Barajas und Josep Tarradellas Barcelona-El Prat, wie das Innenministerium mitteilte. In den kommenden Stunden sollen die Kontrollen zudem auf die Flughäfen der Balearen und der Kanarischen Inseln ausgedehnt werden.

Zu den wichtigsten Abflughäfen, deren Flüge kontrolliert werden, zählen Fiumicino und Ciampino in Rom, Malpensa in Mailand sowie Neapel, Venedig und Florenz. Diese Liste soll in den nächsten Tagen weiter wachsen.

Kontrollen auch in Häfen

Für die spanischen Häfen ist für Samstag lediglich die Ankunft eines Kreuzfahrtschiffes aus Italien an der Kreuzfahrt-Terminal des Hafens von Barcelona geplant. Auch dort werden die angeordneten Kontrollen durchgeführt.

Rund einhundert Beamte der Nationalpolizei sind an den Grenzübergängen im Einsatz. Sie führen die Kontrollen parallel zu ihren übrigen Aufgaben durch. Bei Flügen werden je nach Passagierzahl zwei bis vier Polizisten eingesetzt, die die Dokumente von fünf bis zehn Prozent der Reisenden überprüfen. Im Durchschnitt bedeutet das: Bei mittelgroßen Flugzeugen werden etwa 15 Personen kontrolliert, bei großen Maschinen rund 25.

Kontrollen direkt am Flugzeug

Wie das Innenministerium am Samstag erläuterte, finden die Grenzkontrollen bei Flugverbindungen zwischen Spanien und Italien „direkt an der Flugzeugtür“ statt, also am Ausgang der Passagierbrücke. Eine Umleitung der Reisenden zu einem separaten Grenzkontrollbereich sei damit nicht verbunden. Je nach Passagieraufkommen werde die Zahl der Grenzpolizisten angepasst.

Die Beamten führen die Überprüfungen „zufällig und nicht systematisch“ bei Reisenden aus Drittstaaten durch, um die Einhaltung der Anforderungen des Schengener Grenzkodex zu gewährleisten. Ziel sei es, „größtmögliche Kooperation mit Passagieren und Crews“ zu erreichen. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten sind von den Kontrollen ausgenommen, damit die Passagiere das Flugzeug zügig verlassen können.

Sollten Zweifel an der Einreiseberechtigung eines Passagiers aufkommen und eine eingehendere Prüfung nötig sein, wird die Person zum Grenzposten begleitet. Dort erfolgen „diskret“ die notwendigen Überprüfungen sowie gegebenenfalls die Einleitung eines Einreiseverbots oder anderer Verfahren – stets unter Wahrung der im Ausländerrecht verankerten Garantien und Rechte.

Minister informiert EU-Institutionen

Innenminister Fernando Grande-Marlaska hat am Samstag verschiedene Behörden der Europäischen Union über die Entscheidung der Regierung informiert, die Grenzkontrollen an Flughäfen und Häfen mit direkten Verbindungen zwischen Spanien und Italien wieder einzuführen. Die Mitteilung ging an die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, EU-Innenkommissar Magnus Brunner, EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola sowie an Thérèse Blanchet, Generalsekretärin des Rates der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten und der mit Schengen assoziierten Staaten.

In seinem Schreiben betont Grande-Marlaska, dass die spanischen Behörden die Migrationslage im Schengen-Raum aufmerksam verfolgen. Besondere Aufmerksamkeit gelte der Migrationsbewegung auf der zentralen Mittelmeerroute, die Italien betrifft und durch die Aktivitäten von Schleusernetzwerken im Zusammenhang mit irregulärer Migration auch andere Mitgliedstaaten beeinflusse. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit habe Spanien beschlossen, vorübergehend Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen wieder einzuführen, so der Minister mit Verweis auf die Artikel 25 ff. der EU-Verordnung 2016/399 (Schengener Grenzkodex).

Die temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen gilt für Flug- und Seeverbindungen zwischen Spanien und Italien ab dem 8. August, 0 Uhr, bis zum 7. September, 0 Uhr. Der Zeitraum kann den Angaben zufolge je nach Entwicklung der Lage verlängert, angepasst oder vorzeitig beendet werden. Zum Ende der Frist werde Spanien die Situation neu bewerten, so der Minister abschließend.

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