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EU plant umfassende ITV-Reform: Das ändert sich für Autofahrer

Die EU reformiert die Hauptuntersuchung: Strengere Kontrollen für moderne Autos

Die Europäische Union arbeitet an einer grundlegenden Reform der Hauptuntersuchung (HU), die in Spanien als ITV bekannt ist. Ziel ist es, die Prüfungen an die immer komplexere Technik moderner Fahrzeuge anzupassen. Autofahrer auf den Kanarischen Inseln und dem gesamten Festland müssen sich auf deutlich strengere Regeln einstellen.

Neue Prüfschwerpunkte: Von Abgasen bis zur Batterie

Die geplante Reform sieht vor, dass die Prüfungen umfassend erweitert werden. Wie der Automobilclub RACE erläutert, müssen sich die Inspektionen den neuen Fahrzeugtypen mit strengeren Zulassungsvorschriften anpassen. Künftig wird die Messung von Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx) und Kohlendioxid (CO₂) noch genauer erfolgen. Hinzu kommt eine völlig neue Kontrolle: Die Prüfer werden auch die feinen Abriebpartikel messen, die durch den Verschleiß von Bremsen und Reifen entstehen.

Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge stehen ebenfalls im Fokus. Die EU möchte, dass die Fahrzeuge ihre Emissionen während der gesamten Nutzungsdauer selbst überwachen. Diese Daten sollen dann bei der HU ausgelesen werden. Gleichzeitig wird der Gesundheitszustand und die Haltbarkeit der Hochvoltbatterien geprüft – eine Kontrolle, die in Spanien derzeit noch nicht standardmäßig durchgeführt wird.

Fahrerassistenzsysteme (ADAS) unter der Lupe

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform betrifft die modernen Fahrerassistenzsysteme (ADAS). Diese Helfer, die in den letzten Jahren in fast alle Neuwagen Einzug gehalten haben, müssen künftig regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören unter anderem der automatische Notbremsassistent, der Spurhalteassistent, Sicherheitssensoren zur Erkennung anderer Verkehrsteilnehmer sowie intelligente Airbags. Die EU ist der Ansicht, dass diese Systeme entscheidend für die Verkehrssicherheit sind und daher bei jeder HU auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden müssen.

Hohe Strafen bei abgelaufener Hauptuntersuchung

Die Folgen für Autofahrer, die mit abgelaufener HU unterwegs sind, sind bereits jetzt drastisch und werden durch die Reform nicht gemildert. Wer mit abgelaufener Prüfplakette erwischt wird, begeht eine schwere Ordnungswidrigkeit. Die Strafe beträgt 200 Euro. Noch teurer wird es, wenn die HU zuvor als „nicht bestanden“ (desfavorable) gewertet wurde und der Fahrer trotzdem weiterfährt: Dann drohen bis zu 500 Euro Bußgeld und sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.

Ein weiteres erhebliches Risiko besteht im Schadensfall. Kommt es zu einem Unfall, während die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern – mit der Begründung, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.

Achtung: Termin reicht nicht aus

Viele Autofahrer glauben fälschlicherweise, dass sie mit abgelaufener HU fahren dürfen, solange sie bereits einen Prüftermin gebucht haben. Das ist ein Irrtum. Grundsätzlich ist das Fahren mit abgelaufener Plakette untersagt. Die einzige Ausnahme, die von der Polizei anerkannt wird, ist die direkte Fahrt zur nächsten HU-Prüfstelle – und zwar genau zu dem Zeitpunkt, zu dem man sich tatsächlich auf dem Weg dorthin befindet.

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