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Feiertage am Samstag? Kein Verlust mehr! Neue Regelung

Wegweisendes Urteil: Feiertage am Wochenende sind nicht mehr tabu

Arbeitnehmer auf Teneriffa und den gesamten Kanarischen Inseln haben Grund zur Freude. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat ein Urteil gefällt, das für Klarheit sorgt: Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sind nicht einfach verloren. Bislang mussten viele Beschäftigte machtlos zusehen, wie ihnen diese freien Tage im Arbeitskalender gestrichen wurden. Das hat sich nun geändert. Das Gericht stellte klar, dass Unternehmen ihre Angestellten entschädigen müssen, wenn ein gesetzlicher Feiertag mit ihrem regulären freien Tag zusammenfällt. Damit wird der effektive Genuss dieses Rechts garantiert.

Warum dieses Urteil jetzt besonders wichtig ist

Diese Entscheidung hat gerade in diesem Jahr immense Bedeutung, denn der „Día de Canarias“ (Tag der Kanarischen Inseln) am 30. Mai fällt auf einen Samstag. Das bedeutet, dass Tausende von Arbeitnehmern, die von Montag bis Freitag arbeiten, von dieser neuen Rechtsprechung profitieren könnten. Wenn Kanarier jedes Jahr den Arbeitskalender studieren, stellen sie sich immer wieder dieselbe Frage: Was passiert eigentlich, wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, also auf meinen eigenen wöchentlichen Ruhetag?

Expertin erklärt die Rechtslage: Feiertag ist nicht gleich Ruhetag

Ana Erroreca, eine Vertreterin der Gewerkschaft der Arbeitsinspektoren, hat in der RTVE-Sendung „Aquí hay trabajo“ (Hier gibt es Arbeit) Klarheit geschaffen. Sie betonte, dass solche Feiertage nicht einfach als „verbraucht“ gelten dürfen und zwingend ausgeglichen werden müssen. Viele Unternehmen haben jahrelang argumentiert, dass ein Feiertag, der auf einen arbeitsfreien Tag fällt, schlichtweg verfällt. Diese Auslegung wurde vom Obersten Gerichtshof nun eindeutig zurückgewiesen. Das Gericht hat mit seinem Urteil eine klare Richtlinie geschaffen: Feiertage und wöchentliche Ruhetage sind zwei verschiedene Dinge, die nicht miteinander verrechnet werden dürfen, da sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

Wie die Expertin erläuterte: „Das eine sind die wöchentlichen Ruhetage, die je nach Tarifvertrag eineinhalb oder zwei volle Tage umfassen können. Etwas völlig anderes sind die gesetzlichen Feiertage.“ Das Arbeitnehmerstatut erkennt 14 Feiertage pro Jahr an – und keiner davon darf einfach dadurch verloren gehen, dass er zufällig mit einem gewöhnlichen Ruhetag zusammenfällt.

Die Verteilung der 14 Feiertage auf den Kanaren

Laut Arbeitnehmerstatut haben alle Angestellten Anspruch auf 14 Feiertage pro Jahr. Auf Teneriffa verteilen sich diese wie folgt:

  • Neun nationale Feiertage: Diese werden vom spanischen Staat festgelegt. Einige sind in ganz Spanien obligatorisch, andere können von den Autonomen Gemeinschaften ersetzt werden.
  • Drei autonome Feiertage: Diese legt die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln fest. Dazu gehört beispielsweise der „Día de Canarias“ am 30. Mai.
  • Ein inselfester Feiertag: Dieser wird von der jeweiligen Inselregierung (Cabildo) bestimmt und entspricht den eigenen Feierlichkeiten der Insel.
  • Ein lokaler Feiertag: Dieser wird von jeder Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) festgelegt. In Städten wie Santa Cruz de Tenerife oder La Laguna variieren diese Termine jährlich je nach Gemeinde.

Diese 14 Tage sind ein unantastbares Recht. Sie dürfen weder durch wöchentliche Ruhetage gekürzt noch absorbiert werden, selbst wenn sie auf Samstage oder Sonntage fallen.

Der konkrete Fall vor Gericht und die möglichen Lösungen

Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall eines Textilunternehmens zu prüfen, bei dem ein Feiertag auf den Ruhetag eines Teils der Belegschaft fiel. Die Firma war der Ansicht, das Recht sei damit bereits abgegolten. Das Höchstgericht wies diese Argumentation jedoch entschieden zurück. Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass ein Unternehmen einen Ausgleich schaffen muss, wenn ein Feiertag mit einem Tag zusammenfällt, an dem der Arbeitnehmer ohnehin keine Arbeitspflicht hat.

Dieser Ausgleich kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Gewährung eines anderen freien Tages als Ersatz für den verlorenen Feiertag.
  2. Eine finanzielle Vergütung, sofern der geltende Tarifvertrag dies vorsieht.

Was nicht erlaubt ist: den Feiertag einfach zu ignorieren und keinerlei Alternative anzubieten.

Warum Gleichheit zählt und was Arbeitnehmer tun können

Die Begründung des Gerichts ist klar: Die Zulassung einer Verrechnung würde zu einer Ungleichbehandlung und einer „ungerechtfertigten Benachteiligung“ unter den Arbeitnehmern führen. Ein Mitarbeiter, der an diesem Tag ohnehin frei hat, würde den Feiertag verlieren, während ein Kollege, der arbeiten muss, ihn in voller Länge genießen könnte. Diese Differenzierung verletzt den Gleichheitsgrundsatz und entwertet das Recht auf den Feiertag.

Das Urteil schützt damit ausdrücklich alle, die am Wochenende frei haben. Wenn ein Arbeitnehmer in der Regel samstags und sonntags frei hat und ein nationaler, regionaler oder lokaler Feiertag auf einen dieser Tage fällt, ist der Anspruch nicht verwirkt. Das Unternehmen muss diesen Feiertag anerkennen – entweder durch einen Ersatzruhetag oder eine Zahlung, wie es der Tarifvertrag vorsieht.

Sollte sich ein Arbeitgeber weigern, einen solchen Feiertag auszugleichen, können Arbeitnehmer aktiv werden. Der erste Schritt ist, den eigenen Tarifvertrag zu prüfen, da einige bereits konkret regeln, wie der Ausgleich zu erfolgen hat. Bleibt eine Reaktion aus oder lehnt das Unternehmen weiterhin ab, kann die Beschwerde bei der Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo) oder direkt vor Gericht eingereicht werden.

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