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Miet-Alarm auf den Kanaren: 97.000 Menschen bangen um ihr Zuhause

Zittern um die Wohnung: 97.000 Kanaren-Bewohner von Mietpreis-Entscheidung betroffen

Die Ablehnung der verlängerten Mietpreisbremse durch die bürgerlichen und rechten Parteien (PP, PNV, Vox und Junts) versetzt auf den Kanarischen Inseln rund 97.000 Menschen in Alarmbereitschaft. Sie bangen um ihre Mietverträge. Das Gesetzesdekret, das eine obligatorische Verlängerung von Mietverträgen aus der Zeit seit der Pandemie um maximal zwei Jahre vorsah, wurde vom Kongress abgelehnt.

1,6 Millionen Haushalte in ganz Spanien betroffen

Bundesweit sind es 1,6 Millionen Mieter, die angesichts der Möglichkeit, dass ihre Vermieter die Mieten nun auf das freie Marktniveau anheben könnten, schlaflose Nächte fürchten. Denn ohne die staatliche Deckelung wären Mieterhöhungen weit über der bislang geltenden Zwei-Prozent-Grenze möglich. Diese Zahlen basieren auf Daten des Ministeriums für soziale Rechte, Konsum und die Agenda 2030, die aus dem „Panel de Hogares“ (Haushaltspanel) stammen. Dieses Panel wird gemeinsam vom Nationalen Statistikinstitut (INE), der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) und dem Institut für Finanzstudien erstellt und schätzt die Anzahl der jährlich abgeschlossenen Mietverträge.

Rund 40.000 Mietverträge auf den Inseln direkt betroffen

Für die Kanarischen Inseln bedeutet dies konkret, dass etwa 40.000 Mietverhältnisse von der Entscheidung direkt betroffen sind. Im gesamten Land sind es rund 600.000 Verträge, die unter die nun gescheiterte Regelung fielen. Allerdings könnten einige Mieter noch einmal glimpflich davongekommen sein.

„Tausende Mieter haben sofort, nachdem die Nachricht in den Abendnachrichten kam, ein Burofax an ihren Vermieter geschickt, um die zusätzlichen zwei Jahre zu fordern“, erklärt der Rechtsanwalt Andrés Roda. Er bezieht sich damit auf all jene, die diesen Schritt zwischen dem 22. März, als das königliche Dekret in Kraft trat, und diesem Dienstag, an dem der Kongress die Bestätigung verweigerte, unternommen haben. Ein Burofax ist ein eingeschriebenes Telegramm mit Zustellnachweis, das in Spanien als rechtssicherer Nachweis für die Kommunikation mit Behörden oder Vertragspartnern dient.

Rechtliche Grauzone und eine bevorstehende Klagewelle

Sind diese Mieter nun endgültig gerettet? Der Rechtsanwalt schränkt ein und gibt gleichzeitig wichtige Hinweise. „Viele Vermieter werden das Gegenteil denken und versuchen, ihre Mieter vor die Tür zu setzen“, warnt Roda. Dennoch ist er überzeugt, dass, „wenn die Mieter diese Mitteilung gemacht haben, solange das Gesetz noch in Kraft war, ihr Anspruch darauf besteht“. Wie viele der mehr als 40.000 Mieter auf den Inseln tatsächlich diesen Weg gewählt haben, ist nicht bekannt. Sicher ist für Roda jedoch, dass es zu einer hohen Zahl von Gerichtsverfahren kommen wird. „Die Grundlage dafür wird sein, ob die Benachrichtigung des Vermieters korrekt erfolgt ist und zu welchem Zeitpunkt sich der jeweilige Vertrag befindet“, so der Experte.

Die Rechtslage: Fünf- und Siebenjahresfristen

Das Ende des vergangenen Jahres verabschiedete Mietrechtsgesetz (Ley de arrendamientos urbanos) legt eine anfängliche Mietdauer von fünf Jahren für Verträge mit privaten Personen und von sieben Jahren für Verträge mit juristischen Personen (z. B. Unternehmen) fest. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine der beiden Parteien eine Kündigung ausspricht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Jahre. Die nun gescheiterte obligatorische Verlängerung von zwei Jahren sollte für alle Mietverträge gelten, deren reguläres Ende zwischen dem 21. März dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 liegt. (Es folgt eine Erweiterung des Artikels.)

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