Neue Pflicht für E-Scooter und Co. auf den Kanaren
Seit dem 30. Januar dieses Jahres gilt auf den Kanarischen Inseln eine wichtige neue Vorschrift für alle Besitzer von Elektro-Tretrollern und ähnlichen Gefährten. Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat in Erinnerung gerufen, dass sogenannte Persönliche Mobilitätsfahrzeuge (VMP) jetzt im nationalen Fahrzeugregister eingetragen werden müssen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Was genau muss registriert werden?
Unter die Registrierungspflicht fallen laut DGT alle „Fahrzeuge mit einer oder mehreren Rädern, die mit einem einzigen Sitzplatz ausgestattet und ausschließlich von Elektromotoren angetrieben werden, die dem Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h verleihen können.“ Um im öffentlichen Raum fahren zu dürfen, müssen diese VMP über eine Eintragungsbescheinigung im Register für leichte persönliche Fahrzeuge verfügen und das entsprechende Identifikationsetikett mitführen.
Wo dürfen die Fahrzeuge nicht fahren?
Die Verkehrsbehörde weist zudem darauf hin, wo die Nutzung dieser Fahrzeuge untersagt ist. Dazu gehören Gehwege, Fußgängerzonen, Ortsdurchfahrten, Autobahnen, Schnellstraßen, Überlandstraßen und Tunnel. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Registrierung und dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
So funktioniert die Online-Registrierung
Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Portal der DGT. Egal, ob es sich um ein zertifiziertes oder ein nicht zertifiziertes Modell handelt – die Eigentümer müssen sich mit Cl@ve, einem Zertifikat oder einem elektronischen Personalausweis (DNIe) identifizieren. Anschließend sind die persönlichen Daten sowie die Daten des Mobilitätsfahrzeugs einzugeben. Zusätzlich muss ein Bild der Identifikationsplakette oder des technischen Datenblatts hochgeladen werden.
Ist der Fahrer minderjährig, muss der gesetzliche Vormund die Registrierung vornehmen und dabei seine eigenen Kontaktdaten angeben. Nach der Zahlung der Gebühr kann die digitale Eintragungsbescheinigung heruntergeladen werden. Mit diesem Dokument ist es möglich, das offizielle Identifikationsetikett zu erwerben.
Wo muss das Etikett angebracht werden?
„Dieses Etikett muss an dem dafür vorgesehenen Halter am Fahrzeug angebracht werden, sobald man es besitzt. Bei nicht zertifizierten VMP kann es an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden“, präzisiert die DGT.
Hintergrund: Mehr Sicherheit und Kontrolle
Das Ziel der Maßnahme ist klar: Die Verkehrssicherheit soll verbessert, die Nutzung von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen besser kontrolliert und die Unfallzahlen in diesem immer verbreiteteren Mobilitätssegment gesenkt werden. Dies ist besonders in den städtischen Zentren der Kanarischen Inseln von großer Bedeutung.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Bußgelder für Nichteinhaltung der Vorschriften sind erheblich. Wer ohne die erforderliche Versicherung unterwegs ist, riskiert eine Strafe zwischen 202 und 610 Euro. Das Fahren mit einem Roller ohne die obligatorische Versicherung kann mit 250 bis 800 Euro geahndet werden. Darüber hinaus haben die Beamten die Befugnis, das Fahrzeug so lange stillzulegen, bis der Fahrer den Pflichtversicherungsschutz nachweist.
Die Behörden appellieren an alle Besitzer eines Persönlichen Mobilitätsfahrzeugs, die neue Normativ einzuhalten. Dies diene der Gewährleistung eines sichereren Straßenverkehrs und helfe, kostspielige Verwarnungen und Bußgelder zu vermeiden.

