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Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung nach Party auf Teneriffa

„Ich wachte auf und konnte mich an nichts erinnern“

„Ich wachte auf und konnte mich an nichts erinnern; ich lag im Bett, völlig nackt, und als ich mich aufsetzte, sah ich, dass mein Kleid und meine Unterwäsche auf dem Boden lagen. Ich zog mich an, ging auf die Toilette und spürte, wie eine Flüssigkeit aus meiner Vagina austrat.“ So beginnt die erschütternde Aussage einer jungen Frau, die Opfer einer mutmaßlichen sexuellen Nötigung geworden sein soll. Der Vorfall datiert auf Anfang Mai 2024 und ereignete sich im Süden Teneriffas. Seit gestern muss sich der angeklagte Bekannte der Frau vor der Audiencia Provincial, dem Provinzgericht, in Santa Cruz de Tenerife verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine neunjährige Haftstrafe sowie eine Entschädigung von 25.120 Euro für die moralischen und körperlichen Schäden des Opfers.

Eine lange Partynacht mit fatalen Folgen

Die Situation, die die Frau schilderte, spielte sich im Schlafzimmer eines Bekannten ab, mit dem sie zuvor stundenlang gefeiert hatte. Anlass war der Geburtstag eines gemeinsamen Freundes. In Begleitung einer Freundin war die spätere Klägerin per Taxi zu dessen Wohnung in Las Galletas gekommen. Der Abend begann mit einem Mittagessen in einem „Guachinche“, einer typisch kanarischen, einfachen Gaststätte. Während der Angeklagte angab, dabei gewesen zu sein, bestritt dies die Frau. Ihrer Aussage nach traf sie den späteren Angeklagten erst abends, da auch er mit dem Geburtstagskind befreundet war.

Von der Diskothek zur Luxusvilla in Adeje

Die Nacht führte die Gruppe in ein bekanntes Lokal im touristischen Arona. Dort lernten die beiden Frauen einige „Influencer und Musiker“ kennen, die sie in ihre Lounge einluden. Der Angeklagte wartete zunächst draußen mit den Taschen, wurde dann aber ebenfalls hereingebeten. Nach einer Weile zog die Gruppe weiter in einen anderen Club, verließ diesen aber schnell wieder. Die neuen Bekannten schlugen stattdessen vor, die Party in einer von ihnen gemieteten Luxusvilla in Adeje fortzusetzen. Was die Frauen dort tranken, können sie laut eigener Aussage nicht mehr rekonstruieren. Der Alkoholkonsum in dieser Nacht war so hoch, dass die Klägerin schließlich das Bewusstsein verlor – bereits auf der Fahrt von der Villa in Adeje zur Wohnung des Angeklagten in Las Galletas.

Taxifahrt mit Wendemanöver und folgenschwerer Entscheidung

Gegen Morgen bestiegen die Klägerin und der Angeklagte ein Taxi, um die Villa zu verlassen und die Freundin zurückzulassen. Diese rief jedoch an und bestand darauf, dass sie umkehrten, um sie abzuholen. Während der Fahrt erhielt der Angeklagte einen Anruf des Geburtstagskindes, der ihn bat, „auf die Mädchen aufzupassen“ und sie nach Hause zu bringen. Der Angeklagte entgegnete jedoch, er sei müde, habe in wenigen Stunden Arbeit und sie würden direkt zu ihm nach Hause fahren, um noch etwas Schlaf zu bekommen. Sowohl er als auch die Freundin bestätigten, dass die spätere Klägerin beim Aussteigen „benommen war und die Füße nachschleifte“, sodass sie ihr helfen mussten, die Wohnung zu erreichen.

Die Nacht in einem Zimmer – widersprüchliche Schilderungen

Es wurde vereinbart, dass alle drei im selben Zimmer schlafen sollten: die Klägerin und der Angeklagte in einem Bett, die Freundin auf einer Matratze am Fußende. Der Angeklagte gab vor Gericht an, die Frau habe sich ihm gegenüber anzüglich verhalten, er habe jedoch abgelehnt und sei eingeschlafen. Er räumte ein, Stunden später mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Zwar sei sie anfangs nicht sehr empfänglich gewesen, letztlich aber eingewilligt habe. Die Klägerin sah das am nächsten Morgen völlig anders. Als sie nackt aufwachte und auf die Toilette ging, kam ihr sofort der Verdacht, „vergewaltigt worden zu sein“. Diese schlimme Ahnung schien sich zu bestätigen, als sie Blutflecken auf den Laken des Bettes entdeckte. Ihre Freundin bestätigte die Flecken und sagte aus, die Klägerin sei „sehr betrunken“ gewesen, sodass es sie nicht wundere, dass sie sich an nichts erinnere.

Medizinische Beweise und juristische Einschätzungen

Die medizinische Untersuchung ergab Hämatome am Gesäß und im Beckenbereich der Frau. Obwohl die behandelnden Ärzte keine Verletzungen in der Vagina feststellen konnten, schlossen sie nicht aus, dass es zu einem gewaltsamen Geschlechtsverkehr gekommen sein könnte, während sie schlief oder bewusstlos war. Die Klägerin verzichtet in dem Prozess auf die geforderte Entschädigungszahlung. Während die Verteidigung auf der Unschuld ihres Mandanten beharrt, erwog die Staatsanwaltschaft das Szenario einer „chemischen Unterwerfung“: Der Angeklagte könnte den Zustung der Bewusstlosigkeit der Frau ausgenutzt haben, um sie sexuell zu missbrauchen. Das Gericht muss nun die widersprüchlichen Aussagen bewerten.

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