Zwei offizielle Zahlen, ein großes Rätsel
Die Kanarischen Inseln halten fest, dass nur noch 65 unbegleitete minderjährige Migranten über den ordentlichen Mechanismus auf das spanische Festland verlegt werden müssen. Dieses Verfahren wurde eingerichtet, um Jugendliche umzusiedeln, die sich bereits vor der Ausrufung der Migrations-Notlage auf den Inseln befanden. Die Frist, die das königliche Dekret für die Vollendung dieser Umverteilungen gesetzt hat – mit dem Ziel, die Zahl der in kanarischen Zentren untergebrachten Jungen auf 2.211 zu reduzieren –, läuft in weniger als einem Monat ab, am 19. März. Doch während die Autonome Gemeinschaft die Zahl auf 65 reduziert, beziffert der Zentralstaat sie auf 469. Dies gab der Minister für Territorialpolitik und Demokratisches Gedächtnis, Ángel Víctor Torres, am Mittwoch nach Ende der Koordinierungssitzung zur Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger in Ceuta bekannt.
Woher kommt die Diskrepanz?
Die Regierung der Kanarischen Inseln führt aus, dass 394 Antragsverfahren noch auf eine Entscheidung warten – hinzu kommen weitere 123, auf die noch nicht einmal ein Verfahrenseröffnungsbeschluss vorliegt. Von den 469 Minderjährigen, die der Minister als ausstehend betrachtet, könnten daher nur 65 tatsächlich verlegt werden. Der Rest, so beharrt die Regionalregierung, wartet weiter auf einen Verwaltungsbescheid.
Dauerhafter Konflikt und aktuelle Bilanz
Seit Beginn der Verlegungen Minderjähriger auf das Festland sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verwaltungsebenen ständig präsent. Ángel Víctor Torres erklärte in Ceuta, dass mehr als tausend Minderjährige – konkret 1.019 – von den Kanaren, Ceuta und Melilla in andere Autonome Gemeinschaften verlegt worden seien. Wie er detailliert darlegte, erfolgten diese Verlegungen sowohl im Rahmen der Reform des Ausländergesetzes als auch in Erfüllung des Urteils des Obersten Gerichtshofs, das die Verlegung von Asylbewerbern von den Kanarischen Inseln vorschreibt: 440 befinden sich bereits auf dem Festland und weitere 116 verbleiben aus Gründen der Verwurzelung („arraigo“) in staatlichen Zentren des Archipels.
Kanaren im Vergleich zu Ceuta und Melilla
Im Fall der Kanarischen Inseln bezifferte Ángel Víctor Torres den Erfüllungsgrad der ergangenen Bescheide auf 30,10%. Im Kontrast dazu liegt Ceuta mit 320 bereits verlegten Minderjährigen über einer 70%igen Erfüllungsquote, während Melilla nach der Verlegung von 57 Jugendlichen 90% erreicht. In diesem Zusammenhang weist die kanarische Regierung darauf hin, dass die Situation nicht mit der in den ebenfalls unter Notlage stehenden autonomen Städten Ceuta und Melilla vergleichbar sei. Auf den Kanaren habe die Gemeinschaft zeitweise allein die Verantwortung für mehr als fünftausend Minderjährige getragen.

