Neue Sicherheitsvorschriften: V16-Warnblinkanlage ersetzt Pannendreieck
Die Guardia Civil und die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) sorgen dafür, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften halten. Das Ziel ist klar: mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle auf den Straßen der Kanarischen Inseln und im gesamten Land. Eine wichtige Neuerung betrifft die Absicherung bei einer Panne oder einem Unfall. Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Baliza V16, eine wiederaufladbare Warnblinkanlage, gesetzlich vorgeschrieben. Sie ersetzt die traditionellen Warndreiecke.
Das leuchtende Gerät muss an einem gut erreichbaren Ort im Fahrzeug aufbewahrt werden, beispielsweise im Handschuhfach oder in der Seitentür. Im Ernstfall kann der Fahrer es so schnell greifen und auf dem höchsten Punkt des liegengebliebenen Fahrzeugs platzieren. Wer keine zugelassene V16-Lampe mitführt oder ein nicht homologiertes Modell verwendet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
Diese drei Dokumente sind im Fahrzeug Pflicht
Neben der neuen Warnleuchte gibt es weitere obligatorische Mitführpflichten. Laut der DGT müssen alle Fahrer folgende drei Dokumente stets gültig und griffbereit im Auto mitführen:
- Den gültigen Führerschein.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, spanisch: Permiso de Circulación).
- Den gültigen TÜV-Bericht (spanisch: Tarjeta de Inspección Técnica del Vehículo, ITV).
Die Zulassungsbescheinigung ist das Dokument, das den Halter des Fahrzeugs ausweist. Dies gilt auch für Sonderfahrzeuge wie landwirtschaftliche Maschinen oder Baustellenfahrzeuge. Gemäß Artikel 26 der spanischen Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer verpflichtet, diese Papiere bei sich zu führen und auf Verlangen den Verkehrsbeamten vorzuzeigen.
Hohe Bußgelder für fehlende oder ungültige Papiere
Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann teuer werden:
- Das Vergessen der Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug wird mit 10 Euro belangt.
- Ist das Dokument nicht aktuell (z.B. wegen nicht vorgenommener Adressänderung), steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
- In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn das Fahrzeug überhaupt keine gültige Zulassung besitzt, können die Strafen bis zu 500 Euro betragen.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación) ist zwar für alle zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend zu entrichten, der Zahlungsbeleg muss jedoch nicht im Auto mitgeführt werden. Bewahren Sie ihn am besten zu Hause sicher auf.

