minderjaehrige fluechtlinge kanaren asyl umzug

Junge Flüchtlinge in Not: Zwischen Asylverzicht und Zwangsumzug

Die unmögliche Wahl: Heimat oder Schutz?

Es war ein Mittwochmorgen wie jeder andere. Modou (Name geändert) bereitete sich wie immer auf die Schule vor. Seit über zwei Jahren lebt der Jugendliche auf El Hierro, seit einiger Zeit absolviert er auf Gran Canaria eine berufsgrundbildende Ausbildung (FP básica) in Gartenbau. Er hofft, dass ihm das mit 18 den Einstieg ins Berufsleben ebnet. Doch am 19. November letzten Jahres drohten alle seine Plätze zu scheitern. „Sie riefen mich an und sagten, ich müsse ins ‚Canarias 50‘ gehen und danach aufs Festland. Ich habe wie verrückt geweint“, erinnert er sich. Aus Angst, im Zuge der vom Obersten Gerichtshof angeordneten Verlegungen die Inseln verlassen zu müssen, entschied er sich dafür, seinen Asylantrag fallen zu lassen. Wie ihm erging es vielen: Nach Angaben der kanarischen Regierung haben bereits 120 junge Menschen ihre Anträge auf internationalen Schutz aufgegeben, nur um nicht in eine andere autonome Gemeinschaft Spaniens verlegt zu werden.

Ein Verzicht mit weitreichenden Konsequenzen

„Wir müssen bedenken, dass ein Kind, das in seinem Herkunftsland Verfolgung erlitten hat, mit dem Asylverzicht auf den umfassenden Schutz dieses Status verzichtet“, erklärt Jennifer Zuppiroli, Expertin für Kinder in Migration bei Save the Children. Dieser Schritt gefährde die Sicherheit der Minderjährigen fundamental. „Es bedeutet, das Risiko einzugehen, irgendwann, wenn man volljährig wird, wegen eines dann illegalen Aufenthaltsstatus in sein Herkunftsland zurückgeschickt zu werden“, fügt sie hinzu. Genau diese Angst treibt auch Modou um. Obwohl er 2023 als unbegleiteter Minderjähriger in das kanarische Aufnahmesystem aufgenommen wurde, besitzt er weder einen Pass noch eine Aufenthaltserlaubnis – ein Verfahren, für das die Autonome Gemeinschaft zuständig ist. „Ich brauche eine Lösung, denn in acht Monaten bin ich volljährig“, drängt er.

„Sie wollen uns trennen, das ist traurig“

Auch Ibrahim*, ein 16-jähriger Mauretanier, will die Kanaren nicht verlassen. „Ich lebe seit zwei Jahren hier und möchte hier bleiben. Ich habe keine Probleme. Wir lernen gut, wir spielen Fußball, aber sie wollen uns trennen. Das ist ein bisschen traurig“, sagt er. Zwar konnte er sich vor ein paar Monaten noch gegen eine Verlegung wehren und blieb in seiner Einrichtung, ohne das Asyl aufzugeben. Doch vor zwei Wochen wurde er dem „Canarias 50“ zugewiesen. In dieser Einrichtung werden Minderjährige, die in das nationale Schutzsystem aufgenommen wurden, vorübergehend untergebracht, bis ein Platz auf dem spanischen Festland für sie frei wird. Einen Tag vor dem geplanten Transfer sprach Ibrahim mit unserer Redaktion: „Morgen muss ich die Schule schwänzen, und heute war ich auch nicht da, weil ich all meine Sachen packen und mich von meinen Freunden verabschieden muss. Ich bin traurig. Ich kenne hier so viele Menschen, die sind wie meine Familie.“

Zerrissene soziale Netze und ungewisse Zukunft

Modou hat sich auf Gran Canaria in den vergangenen Jahren ebenfalls ein stabiles Unterstützungsnetz aufgebaut. „Ich habe hier so viel Zuneigung erfahren, in der Schule, beim Fußballtraining, überall. Wir sind zu einer Familie geworden, und für mich wäre es das Schlimmste, aufs Festland zu müssen“, gesteht er. Der Oberste Gerichtshof hatte im März 2025 auf Antrag der kanarischen Regierung den spanischen Staat angewiesen, sich um etwa tausend minderjährige Flüchtlinge zu kümmern, die bis dahin von der Autonomen Gemeinschaft betreut wurden. Das Gericht urteilte, das staatliche Aufnahmesystem für minderjährige Asylsuchende stehe den Jugendlichen auf den Kanaren trotz ihres vollen Anrechts darauf nicht zur Verfügung. Zugleich würde die Maßnahme die Überbelegung der Einrichtungen auf dem Archipel beheben.

Besonders gefährdet: Mädchen und junge Frauen

Die Spanische Flüchtlingshilfe-Kommission (CEAR) betont, dass die Zukunft derjenigen, die auf Asyl verzichtet haben, mit Erreichen der Volljährigkeit noch ungewisser werde – es sei denn, es gäne eine öffentliche Politik, die den Übergang ins Erwachsenenleben begleitet. Ein Service, der derzeit kaum existiere. „Das Positive am Asyl ist, dass es einer ausländischen Person das Recht sichert, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu bleiben, um nicht riskieren zu müssen, in ein Land zurückgeschickt zu werden, wo ihr sehr grave Menschenrechtsverletzungen drohen“, unterstreicht Zuppiroli. Besonders betroffen von dieser Schutzlosigkeit seien Mädchen, die Asyl beantragt haben könnten, weil sie in ihrer Heimat aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurden oder Opfer von Menschenhandel waren. „Dieses Mädchen, dann erwachsen, könnte wieder an dem Ort landen, an dem die Ausbeutung begann“, warnt die Save-the-Children-Expertin.

Forderungen nach mehr Plätzen und individuellem Ansatz

Die für Soziales zuständige Ministerium der Kanarenregierung fordert vom Staat die Einrichtung weiterer Zentren auf den Inseln, da die bisher geschaffenen Plätze bei weitem nicht ausreichten. Das Ministerium für Migrationen hingegen betont, man habe bereits Ressourcen auf den Kanaren geschaffen, damit minderjährige Asylsuchende mit verwurzelten Bindungen bleiben und ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten. Diese Plätze stünden auch Jugendlichen kurz vor der Volljährigkeit offen, die später in das Erwachsenen-Asylsystem wechseln könnten. Save the Children hält dies für unzureichend. „Die Kinder wollen vor allem die Zentren, in denen sie gelebt haben, nicht verlassen, nicht unbedingt die Insel. Wenn ein Kind in einer bestimmten Gemeinschaft war, ist es schon eine Entwurzelung, es innerhalb derselben Insel in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf zu verlegen“, so Zuppiroli.

Lösungsansätze: Vor Ort helfen, statt zu verlegen

Um diese Entwurzelung zu vermeiden, schlägt die auf migrierende Kinder spezialisierte Organisation vor, multidisziplinäre Teams in den Aufnahmezentren einzusetzen, die spezialisierte Asylberatung anbieten – ohne dass die Jugendlichen dafür ihre vertraute Umgebung verlassen müssen. CEAR fordert, dass jede Überstellung in das staatliche Asylsystem „extrem rigoros“ nach einer individuellen Fallbewertung erfolgen müsse, bei der die Meinung des Minderjährigen gehört und Alternativen zu traumatischen Brüchen geprüft werden. Der Zugang zum Asyl dürfe nicht als Bedrohung der eigenen Verwurzelung erlebt werden.

Source

Nach oben scrollen
Share via
Copy link