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Tuk-Tuks in Santa Cruz: Streit um neue Touristenfahrzeuge

Tuk-Tuks erreichen Santa Cruz de Tenerife

Sie gibt es, auch wenn man ihnen nicht immer leicht begegnet. Doch die Tuk-Tuks, die so sehr an asiatische Länder und Touristen erinnern, die mitten in chaotischen Straßen und für den Westen sehr fremden Kulturen unterwegs sind, sind in Santa Cruz de Tenerife angekommen. Tatsächlich hat ein Unternehmen die entsprechende Genehmigung bei der Stadtverwaltung und anschließend bei der Regionalregierung beantragt. Grundsätzlich lehnt die lokale Regierung (CC-PP) diese Fahrzeuge ab, die im Taxigewerbe auf frontalen Widerstand stoßen. Dieses ist ohnehin schon verärgert über die Reduzierung von Taxiständen an Schlüsselstellen wie der Calle El Pilar – aufgrund des nun gerichtlich gestoppten Radwegs – sowie über den seit drei Jahren von der Region verordneten Tarifstopp.

Proteste der Taxifahrer und Debatte um „Turistifizierung“

Tatsächlich gab es bereits Proteste von Taxifahrern wegen der Situation, in der sie sich befinden. Sie kündigen neue Mobilisierungen an, und einige behaupten, bis zu 13 Stunden oder mehr pro Tag arbeiten zu müssen, um ihre Lizenz und ihre Arbeit rentabel zu machen und ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Die mögliche Legalisierung der Tuk-Tuks geht jedoch über die Auswirkungen auf Berufsgruppen wie die der Taxifahrer hinaus, da sie erneut die Debatte über die „Turistifizierung“ inmitten von Mobilisierungen der kanarischen Gesellschaft gegen die Exzesse des Massentourismus aufwirft. Es sei daran erinnert, dass die Hauptstadt laut der Stadtverwaltung von Santa Cruz einer der meistbesuchten Orte Teneriffas neben dem Teide-Nationalpark ist. Diese Besucherströme sind auf den Straßen, in den Bussen (in immer deutlicherer Form), in der Straßenbahn und an fast obligatorischen Besuchsorten wie den Parks (Sanabria, La Granja), Plätzen (wie der Plaza de España oder del Príncipe), der Uferzone und dem Hafen, Las Teresitas oder den Museen spürbar.

Stadt lehnt ab, doch die Entscheidung liegt auch beim Regionalen

Obwohl die lokale Regierung sich widersetzt und nicht beabsichtigt, die erforderliche städtische Konzession zu unterstützen, lässt sie die Möglichkeit offen, dass das Unternehmen, das die Genehmigung beantragt hat, diese von der Regionalregierung erhält. Da es sich um eine touristische Aktivität handelt, muss die zuständige Regionalbehörde sie genehmigen. Sollte dies geschehen, besteht die Stadtverwaltung von Santa Cruz jedoch darauf, die Konzession weiterhin nicht zu erteilen. Dies könnte zu einem Konflikt zwischen den Verwaltungsebenen führen, der die Unsicherheit unter den Taxifahrern vergrößern und eine Phase der Aktivität einleiten würde, bis höchstwahrscheinlich vor Gericht geklärt wird, ob das Unternehmen sein Recht durchsetzen kann. Unterdessen kündigt das Rathaus an, dass die Lokalpolizei weiterhin gegen diese Fahrzeuge gemäß den Vorschriften vorgehen wird, was bedeutet, dass die Aktivität nicht erlaubt oder zumindest sanktioniert wird.

„Keine Genehmigung möglich“ laut Stadtverwaltung

In der Tat besteht die lokale Regierung gegenüber Canarias Ahora darauf, dass es sich zumindest derzeit um eine Aktivität handelt, die nicht den geltenden Vorschriften für ihre Ausübung in der Gemeinde entspricht. Laut einem Erlass kann das Beantragte nicht genehmigt werden, da es nicht in der Verkehrsordnung geregelt ist und keine Lizenz oder Genehmigung für eine Aktivität jeglicher Art vorgelegt wird. Das Team von Bürgermeister José Manuel Bermúdez (CC) erinnert daran, dass am 18. September ein Antrag auf eine Sondernutzung des öffentlichen Raums zur Einrichtung einer Reihe von Haltestellen gestellt wurde. Wie der Dienst für Mobilität im November durch den Erlass CDMA-2025/2391 mitteilt, kann dieser nicht genehmigt werden, da die Erteilung einer Nutzungserlaubnis für die allgemeine Verkehrsfläche für die in der Akte vorgeschlagenen Fahrzeuge (Typ Tuk-Tuk) in der geltenden Verkehrsordnung dieser Gemeinde nicht vorgesehen ist.

Ball liegt bei der Regionalregierung

Anschließend wurde am 20. November eine Vorabmitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit eingereicht. Da es sich jedoch um eine touristische Aktivität handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Regierung der Kanarischen Inseln, die sie genehmigen oder ablehnen muss. Daher haben wir uns an die kanarische Exekutive gewandt, damit sie sich zur Rechtmäßigkeit dieser Aktivität in unserer Gemeinde äußert und mitteilt, ob sie Kenntnis von einem entsprechenden Antrag gemäß den Vorschriften hat. Aus diesem Grund wird die Angelegenheit an die Regionalministerien für Tourismus und Arbeit weitergeleitet, um die Rechtmäßigkeit der gemeldeten touristischen Aktivität zu überprüfen.

Auch bei Regionalgenehmigung wäre städtische Konzession nötig

Die lokalen Behörden machen jedoch klar, dass es sich um eine Aktivität handelt, die, falls sie von der Regionalregierung genehmigt wird, auf kommunaler Ebene durch eine Konzession reguliert werden müsste, da sie eine Sondernutzung des öffentlichen Raums impliziert. Wie im Erlass festgestellt wird, ist das Eingreifen des Rathauses durch die entsprechende Genehmigung oder Konzession für den öffentlichen Raum gerechtfertigt, und zwar aus Gründen eines zwingenden öffentlichen Interesses wie der Verkehrsregelung, der Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Umweltschutzes. Wenn es soweit ist, wird daher eine Entscheidung gemäß dem geltenden Rechtsrahmen getroffen, auch wenn nicht beabsichtigt ist, neue Konzessionen dieser Art in der Stadt zu genehmigen. Wie der Erlass betont, würde jede Aktivität dieser Art eine kommunale Genehmigung oder Konzession erfordern und unterliegt Kriterien des öffentlichen Interesses, technischen Einschränkungen und lokalen Vorschriften. Unterdessen betonen sie, dass die Lokalpolizei gemäß den jeweils geltenden Vorschriften handeln wird. Da es derzeit an der erforderlichen städtischen Konzession fehlt, müsste sie diese Aktivität daher verhindern oder die entsprechenden Sanktionen verhängen.

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